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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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unserer Selbstständigkeit, und wenn ich diese Worte einge schaltet wünsche, so ist nicht meine Meinung, daß das fragliche Institut darum bei uns eingeführt werde, weil es in Preußen be steht, sondern lediglich darum, weil cs gut und zweckmä ßig ist nach dem Grundsatz. Ich glaube, durch jene Einschaltung werden wir uns am leichtesten klar; es müßten sonst eine Menge einzelner Fragen über die Grundprincipien und Modalitäten des fraglichen Instituts gestellt werden. Präsident 0. Haase: Nur ein einziges Wort erlaube ich mir in Bezug auf die letzte Aeußerung des Abg. v. Thielau. Wenn die Deputation in ihrem Bericht die Ausdrücke Schieds manninstitut und Friedensgerkcht als gleichbedeutend gebraucht hat, so hat sie es gethan, weil beide Ausdrücke als gleichbedeutend auch in der Petition g.braucht worden sind. Die Deputation ist daher frei von dem Vorwurf, dadurch Mißverständnisse hervor gerufen zu haben. Abg. v. Thielau: Ich habe durch mein Amendement der geehrten Deputation keineswegs einen Vorwurf machen wollen, sondern ich habe es nur zu meiner Beruhigung über meine Ab stimmung für nvthwendig gehalten. Abg. v. Platzmann.' Der geehrte Abg. v. Thielau hat sich so vollständig im Sinne der Deputation ausgesprochen, daß ich in der That meinestheils nicht begreife, warum er gegen die Deputation stimmen wolle, wenn sein Zusatz nicht angenommen würde. Es ist dies wohl eine kleine Subtilität, welche darin id- ren Ursprung haben mag, daß von einem geehrten Abgeordneten das schiedsrichterliche Ermessen erwähnt worden ist, was einen gewissen Anklang hat mit dem Ausdruck: Schiedsmanninstitut, der für Friedensgericht einigemal gebraucht worden ist. Abg. a-d. Winkel: Ich habe den Antrag des Abg. v-. Thie lau unterstützt, weil ich ihn für zweckmäßig halte. Es ist der Kammerschon gezeigt worden, daß zwischen den Friedensgerich-' ten Englands und Fränkreichs und dem Schiedsmanngericht ein himmelweiter Unterschied ist, und daß ich also den Ausdruck Frie densrichter nicht wünschen könnte. Es wird sich zwar bei nä herer Berathung des Gesetzes von selbst ergeben, aber ich wünsche auch im voraus, daß über den Antrag kein Zweifel entstehe. Ob übrigens die Sache großen Nutzen haben werde, kann nur die Zu kunft lehren. Ich bin sehr für Vergleiche und sehe die Proceffe für einen Krebsschaden an. Ich habe aber auch Gelegenheit ge habt, mit Schiedsmännern im Herzogthum Sachsen bekannt zu werden. Es ist wahr, dieses Institut hat im Anfang vielen Bei fall gefunden und es sind viele Sachen durch die Schiedsmänner verglichen worden. Es hat aber nicht lange bestanden, die Par teien haben sich anders besonnen, rechtskräftig ist der Vergleich nicht gewesen und es ist doch noch Proceß entstanden, so daß sich nachZeit von einigen Jahren die Anmeldungen beiden Schiedsmän nern sehr verringert haben und das Institut ziemlich vergessen ist. Präsident V..Haase: Es wird nicht möglich sein, die Berathung beute zu Ende zu bringen. (Es verzichten hierauf die Abgg. Braun, Klingerund Wie land auf das Wort, und der Abg. Sahrer v. Sahr trägt auf Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Schluß der Debatte an, welcher Antrag auf die Frage des Prä sidenten zahlreich unterstützt und sodann von der Kammer ange nommen wird.) Staatsminister v. Könneritz: Ich glaube, der verehrten Kammer im Eingänge der Sitzung gezeigt zu haben, daß diese- Institut für die Rechtspflege nicht nürhig sei, und daß also die Rechtspflege ganz bei Seite liegen bleiben könne. Wir werden ebensoviel Proceffe bei dem Bestehen dieses Instituts haben, wie jetzt. Einen Nutzen, den der Abg. Schumann erwähnte, könnte das Institut der Schiedsmänner abgesehen hiervon allerdings noch haben, nämlich die Vermittelung von Differenzen, die ohne dieses Institut gar nicht an die Gerichte gebracht werden würden. Andrerseits wird hingegen die Kammer in Erwägung zu ziehen haben,° ob es gut gethan sei, deshalb ein neues In stitut zu begründen, wodurch doch wieder einzelnen Staatsbür gern eine größere Belastung aufgelegt wird, welche sich einem solchen Amts unterziehen müssen, und daß möglicherweise den Interessenten mehr Kosten und Zeitaufwand verursacht werden kann, wenn sie sich nicht vergleichen, oder wenn sie den Schieds mann , den sie eben aufsuchen, nicht zu Hause finden. Präsident 0. Haase: Ich würde eigentlich zwei Fragen zu stellen haben, nämlich die eine Frage auf das Deputations gutachten und die zweite au* das Thielau'sche Amendement. An und für sich besteht aber keine Verschiedenheit zwischen beiden, weshalb ich dieses Amendement in den Deputationsvorschlag an dem betreffenden Orte aufnehmen würde, wenn die übrigen De putationsmitglieder sich nicht dagegen erklären. In diesem Falle würde nur eine Frage an die Kammer zu richten sein. Dem nach frage ich die Mitglieder der Deputation: ob sie sich mit dem Anträge des Abg. v. Thielau einverstehen? Abg. Hensel: Obwohl ich etwas Hauptsächliches gegen die Einrückung jener Worte nicht zu bemerken habe, so muß ich doch gestehen, daß sie den Deputationsvorschlag etwas beengen. Abg.0. Platzmann: Ich müßte mich doch auch sowie der Abg. Hensel aussprcchen. Der Zusatz ist an sich unverfäng lich, er enthält aber eine gewisse Beengung, die nicht in der Ab sicht der Deputation lag. Abg. Klien: Könnte nicht statt „nach Art der preußischen Schiedsmanner" gesagt werden, „nach dem Grundprincipder preußischen Schiedsmänner?" Uebrigens habe ich kein beson deres Gedenken. Abg. Tzschucke:8i cmmos corisevtlunt, 6F0 von äissevtio. Präsident 0. Haase: Da der Abg. Scholze nicht dagegen spricht, so werde ich annehmen, daß er für die Aufnahme stimmt. Der Abg. v. Gablenz ist nicht gegenwärtig, ich stimme ebenfalls fü r Annahme des also amendirten Deputationsgutachtens und es wird nun also die Abstimmung mit Namensaufruf zu erfolgen haben. — Bei dieser Abstimmung antworten alle Abgeordnete mit Ja. Der Präsident setzt sodann die nächste Sitzung auf Frei tag 10 Uhr an und die Tagesordnung fest, worauf er Nach -^3 Uhr die Sitzung schließt. ... Mit der Ncdaction beauftragt: v Gretschet.
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