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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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6. (Nr. 260.) Den 9. Februar. Desgleichen, mündli cher Vortrag in Bezug auf das Decret, die Einreichung von Pe titionen an den Landtag betreffend. > Präsident 0. Haase: Würde an die erste Deputation gelangen. 7. (Nr. 261.) Den 9. Februar. Protokollextract der er sten Kammer, den Vortrag der ständischen Schrift über die Cas- senbestande und Cassenüberschüffe betreffend. Präsident!). Haase: Die bei uns vorgetragene und ge nehmigte Schrift ist nun ebenfalls von der ersten Kammer ge nehmigt worden, sie würde also nunmehr abzulassen sein. 8. (Nr. 262.) Den 9. Februar. Desgleichen, die Ge nehmigung der ständischen Schrift über die Beiträge der Gemein den zur Verpflegung von Taubstummen betreffend. Präsident 0. Haase: Würde an die erste Deputation ab zugeben sein. 9. (Nr. 263.) Den 9. Februar. Desgleichen, die Abgabe zweier Petitionen von Freunden der dramatischen Literatur rc. von Dresden und Leipzig, den Rechtsschutz für das Eigenthum deutscher dramatischer Autoren betreffend. Präsident!). Haase: Würde unzweifelhaft auch für die erste Deputation gehören. 1V. (Nr. 264.) Den 9. Februar. Desgleichen, die Ab gabe der Petition der Kirchen-und Schulinspection zu Oschatz um Erlangung einer Unterstützungssumme behufs des Wieder aufbaues der abgebrannten Hauptkirche daselbst betreffend. Präsident v. Haase: Will die Kammer diese Eingabe an die zweite Deputation als einen Bewilligungsgegenstand ver weisen?— Allgemein Ja. 11. (Nr. 265.) Den 9. Februar. Der Abg. 0. Geißler bittet um Urlaub vom 10. bis mit 17. d. Mts. Präsident v. Haase: Der Abgeordnete hat als Grund angegeben, daß er ein nothwendiges Geschäft in Beziehung eines Gutes zu besorgen habe. — Will die Kammer diesen Urlaub bewilligen?— Allgem eine Bejahung. 12. (Nr. 266.) Den 9. Februar. Mittheilung des hohen Gesammtministerii zu dem allerhöchsten Decrete, die Erlassung eines Gesetzes wegen Ausführung der Bestimmung in ß. 3 des ersten Theils der Ordonnanz vom 7. December 1837 betreffend. (Das Decret wird verlesen.) Präsident v. Haase: Würde an die erste Deputation ab zugeben sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Allge mein Ja. 13. (Nr. 267.) Den 10. Februar. Der Herr Präsident V. Haase überreicht der Kammer eine Druckschrift, die Feier des 17. Februars 1843, als des zweihundertjährigen Jubelfestes der Entsetzung Freibergs von der schwedischen Belagerung betreffend. Präsident 0. Haase: Diese Schrift ist mir gestern von dem Vorstand des fteiberger Festcomitä für die Kammer überge ben worden. Ich habe bereits vorläufig im Namen der Kammer gedankt und es liegt diese Schrift zur Ansicht aus. — Ich habe noch für heute wegen Unwohlseins die Abgg. v. Oppel, Sahrer v.-Sahr und Lhümer bei der Kammer zu entschuldigen. — Wir können nunmehr auf die Tagesordnung übergehen und zunächst zu dem Bericht der vierten Deputation über die Pt» tition der 70 Häusler und Weinbergsbesitzer zu Weinböhla und Lauben, die Erholung von Nadelstreu aus den Staats waldungen betreffend. Abg. aus dem Winkel: In einer der früheren Sitzungen, als der Abg. v. Watzdorf eine Petition des v. Rüge ««eichte, trug der Abgeordnete darauf an, daß diese Petition gedruckt werde. Der Herr Präsident erwiederte darauf, das Direktorium würde dieses in Erwägung ziehen. Diese Petition ist an die vierte Deputation abgegeben worden. Ich habe dieselbe sorg fältig durchgelesen, und auch ich muß den Wunsch aussprechen, daß dieselbe zum Druck gelangen möge. Es ist unmöglich, durch den bloßen Vortrag die Kammermitglieder gehörig davon in Kenntniß setzen zu können. Wenn ^un bei Berathung des De- putationsbrrichts es höchst nothwcndig erscheint, daß jedes Mit glied Kenntniß von dieser Petition hat, so wollte ich den Herrn Präsidenten zunächst ersuchen, mir darüber Auskunft zu geben, was in dieser Hinsicht beschlossen worden ist. Präsident l). Haase: Es hat bereits außer mir der Herr Viceprasident diese ziemlich starke Eingabe durchgesehen und ge lesen. Gegenwärtig circulirt sie bei den Herrn Secretairen. Ich werde die Ehre haben, die geehrte Kammer aufden nächsten Mon tag von dem Resultate zu unterrichten. Ich ersuche nun den Herrn Referenten des angezeigten Berichts, uns gefälligst dm Vortrag zu geben. Res. Abg. aus de,m Winkel: Der Bericht lautet: Die 70 Weinbergsbesitzer und Häusler zu Weinböhla und Lauben reichten unterm 5. December 1842 eine Petition an die zweite Kammer der hohen Ständeversammlung ein, welche laut Kammerbeschluß vom 12. desselben Monats der vierten Depu tation zur Begutachtung überwiesen wurde. — Dieselbe über zeugte sich bei genauer Prüfung der Petition, daß sie an formellen Mängeln leide und nach §. 118 der Landtagsordnung «ub k.und g. abzuweisen sei.— Der unterzeichnete Vorstand der Depu tation stattete der Kammer in der öffentlichen Sitzung am 21. Decemberdarüber mündlichen Bericht ab, und nachdem die Kam mer den Antrag der Deputation genehmigt batte, wurden die- Petenten von selbiger unrerm 22. December 1842 in dieser Art beschieden. — Die Petenten reichten nun eine abermalige Pe tition ein, welche laut Kammerbeschluß vom 17. Januar dieses Jahres ebenfalls der vierten Deputation zur Begutachtung überwiesen wurde. — Nachdem sich nun die Deputation über zeugt hat, daß dieselben den formellen Mängeln durch Ein reichung der betreffenden Ministerialverordnung abgeholsen haben, so liegt es ihr ob, auf das Materielle der Petition näher einzu gehen. Die Petenten führen an, seit länger als hundert Jahren hätten sie das Befugniß gehabt, gegen zum Rentamte Moritzburg, zu leistende jährliche individuelle Abentrichtung von einem halben dresdner Scheffel sogenannten Laubhafer oder einer Geldentschä digung dafür, die ihnen benöthigte Nadelstreu in der imBezirkeder Forstmeister« Moritzburg gelegenen königlichen Waldung und zwar auf dem Revier der Forstmeisterei Kreyern zu rechen und zu erholen. — Die Fortdauer dieses Befugnisses sei ihnen zu Bewirthschaftung und Erhaltung ihrer Grundstücke ganz unent-
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