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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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böhrlich, und es könne ihnen weder durch sine Ablösungssumme, noch auf irgend eine andere Weise ersetzt werden. Der Boden sei so steril, daß er zum Ackerbaue nicht tauge und nur der Wein stock gedeihe, welcher sie daher auch nebst den wenigen erbauten Kartoffeln ernähren müsse. Beides bedürfe zu seinem Gedeihen der Düngung, und nur die Blatter des Weinstocks und die in Bergen wachsenden Krauter verschaffen ihnen das unumgänglich nöthige Viehfutter. — Diesen nöthigen Dünger könnten sie nur durch die Nadelstreu aus den königlichen Waldungen erhalten, da ihnen ein anderes Streumittel ganz versagt sei, indem sie Stroh weder selbst erbauen noch erkaufen könnten. Sie wären daher ein zig und allein auf die Nadelstreu aus den königlichen Waldungen beschränkt und würden bei deren Entziehung ihre Grundstücke zu Grunde gehen sehen, welches ihren Untergang und gänzliche Verarmung zur Folge haben würde. — Diese Entziehung sei nun aber bereits seit dem Jahre 1840 erfolgt; denn indem sie sonst sich Jeder jährlich in der Regel sechs Fuder Streu hätten erholen können, bekämen sie nun Jeder einen Haufen, welcher etwa ein halbes Fuder enthielt und wofür sie, da selbige von den eigenen Leuten der Forstbedienten zusammengebracht würden, den hohen Preis von— - 20Ngr. — - bezahlen müßten, diese wenige Streu reiche aber kaum zum zehnten Ehest ihres unent behrlichen Bedarfs. — Sie hätten sich daher mit ihrem Gesuch um Wiederherstellung der früheren diesfallsigen Verhältnisse an das hohe Finanzministerium und späterhin durch eine eingereichte Vorstellung unmittelbar an Se. Majestät den König gewendet, wären aber aus fiscalischen und forstwirth- schaftlichen Rücksichten abgewiesen worden. Diese Rücksichten könnten aber unmöglich die willkürliche Entziehung eines rechts verjährten Bcfugnisses, am wenigsten aber den Untergang von siebenzig nutzbaren Grundstücken und ebensoviel Fami lien rechtfertigen, auch sei der Einwand des Forstpersonals, daß der Culturzustand der Burggrafsheyde, worin ihnen das Recht des Streurechens zustehe, deshalb hinter den übrigen Wal dungen weit zurückstehe, theils imaginär, theils unbegründet; denn daran sei nicht das Streurechen, sondern lediglich der stei nige, dem Holzwuchs hinderliche Boden schuld. Sie legten daher der hohen Ständeversammlung die dringendste Bitte an das Herz: „sich ihres Nothstandes wohlwollend anzunehmen und eine ihnen günstige Entschließung des hohen Finanzministerii ver mittelnd zu bewerkstelligen." Nun haben zwar die Petenten durch Beibringung des Be scheids des hohen Finanzministerii vom 14 Mai 1841, sowie durch die Resolution vom 7. Mai 1842 auf ihre unmittelbar bei Sr. Majestät dem König eingereichte Vorstellung den formellen Mängeln abgeholfen, auch ihren Nothstand durch ein Zeugniß der Ortsgerichte zu Weinböhla und Lauben erwiesen, allein ein wirklich erworbenes Recht haben sie weder beansprucht, noch zu beweisen vermocht. — Die Deputation vermag daher auch nicht den Antrag der Petenten als rechtmäßig begründet zu be- vorworten.— Da jedoch der Nothstand derselbeckwirklich begrün det zu sein scheint, so findet sich die Deputation veranlaßt, ihren Antrag dahin zu stellen: „ die Kammer wolle sich im Verein mit der ersten Kammer, wohin diese Beschwerde alsdann noch ab zugeben sein würde, bei der hohen Staatsregierung dahin ver wenden, das Gesuch der Petenten soweit thunlich zu berücksich tigen" Ref. Abg. aus dem Winkel: Ich habe Gelegenheit ge habt, mit einer Deputation der Petenten selbst zu sprechen,(Staats minister v. Könneritz, tritt ein) und mich soviel als möglich von der Lage der Sache unterrichtet. Sie haben allerdings Verzicht darauf geleistet, irgend ein Recht beweisen zu können noch zu wvl- II. 34. len, sondern sie haben nur das Mitleid in Anspruch genommen. Nun habe ich mich zwar schon früher in der Kammer erklärt, daß Bllligkeitsgeünde nm' selten zu berücksichtigen- waren. Allein die Deputation hat doch geglaubt, daß hier vielleicht insofern eine Ausnahme zu machen sei, als der Nothstand aus der Eingabe her- vorzugchen scheint und es wohl möglich wäre, daß vielleicht von Seiten der hohen Staatsregierung den Petenten einige Erleich terung verschafft werden könnte. Jedoch versteht es sich von selbst, daß diese nicht dahin gehen- kann, gegen alle bei der Forst- wirthschaft angenommenen sehr richtigen Grundsätze das Streu rechen unbedingt freizugeben. Cs ist daher der Antrag der De putation auch nur dahin gerichtet, die Kammer wolle sich bei der hohen Staatsregierung dahin verwenden, das Gesuch der Peten ten um Erleichterung ihrer Lage soweit thunlich zu berücksichtigen. Abg. Haden: Ich bin der. geehrten Deputation sehr viel Dank schuldig für die in dem Berichte ausgesprochene Fürsorge. Da eine Wiederherstellung der früheren Rechte der Petenten nicht möglich ist, indem solche gegenwärtig durch das Gesetz aufgehoben sind, fo füge ich nur noch die Bitte hinzu, daß, wenn sich die ge-' ehrte Kammer bei der hohen Staatsregierung für die Petenten verwenden sollte, die Staatsregierung geneigt sein piöchte, dieses Gesuch nicht außer Augen zu setzen, da der Nothstand dieser Leute wirklich drückend ist. Abg.v.d. Planitz: Ich kann unmöglich der Ansicht der ge ehrten vierten Deputation beltreten. Ich muß bemerken, daß, wenn wir derartige Anträge bevorworten wollen, sehr bald noch mehre Petitionen in gleichem Sinne an uns gelangen werden, und wir dann entweder inkonsequent sein und sie zurückweisen müssen, oder Gefahr laufen, den Staatswaldungcn durch unser« Anträge ! bedeutende Nachtheile zuzufügen. Ich mache darauf aufmerksam, -daß der hohen Kammer bekannt geworden ist, welche Summen be reits von der hohen Staatsregierung verwendet worden sind, um die Forsten des Staates von dem Streuholen und ähnlichen Ser vituten zu befreien. Es sind allein im Amte Schandau über 60,000 Lhlr. für Ablösung bezahlt worden, um das Steurechen und die Huthung abzubringen. Wenn man also ähnliche Ge. suche unterstützen wollte, würde man am Ende dahin kommen, daß die großen für Ablösungen ausgegebenen Summen ohne Nutzen verwendet sind, denn binnen Kurzem würden die frühem Zustände wiederhergestellt sein. Daher kann ich dem Anträge nicht beistimmen. Es ist ganz etwas Anderes, wenn die Staats regierung selbst sich bewogen sieht, hier und da dergleichen Unter stützungen an dürftige Gemeinden verabreichen zu lassen, als wenn die Stände in ihren öffentlichen Verhandlungen für solche An träge sich verwenden. Es ist mir bekannt geworden, daß in die sem Jahre von dem hohen Finanzministerio dem Nothstande meh rer Gemeinden Abhülfe dadurch zu Theil geworden ist, daß man ^Einigen die Waldstreu, aber gegen Bezahlung überlassen hat. Ich kann es also nur für höchst bedenklich finden- wenn die Kammer dem Gutachten der Deputation beitreten würde. Abg. a. d. Winkel: Ein Wort zur Widerlegung will ich Mir erlauben. Hierauf muß ich dem geehrten Sprecher erwiedern,. 1 *
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