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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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-noch die Hunde auf des Nachbars Revier todtgeschossen werden können, so wäre das sehr schlimm. Abg. v. Gable nz: Ich glaube, wir kommen von dem Ge genstände ab, der vorliegt. Ich bin Landwirth und werde bei Gelegenheit, wo wir über diese Sache sprechen werden, soviel als möglich dafür stimmen, daß Alles angewendet wird, um den zu großen Wildstand zu verringern und die Nachcheile zu beseiti gen, die die Landwirthschaft dadurch erleiden kann. Der Abg. Haden scheint mir aber etwas abzuweichen von dem, was jetzt zur Verhandlung vorliegt und zu besprechen ist; er sagt, es genügen ihm die über diesen Zweig bestehenden Gesetze nicht, und es sei durch das Erläuterungsgesetz dasselbe geblieben, der Fall ihm nicht recht denkbar, wo eine erlaubte Abwehr des Wildes zu gestatten sei. Anderntheils genügt ihm auch das alte Patent nicht, was der Herr Referent anführte. Genügen ihm diese Gesetze nicht, so würde ich rathen, deshalb einen besonder» Antrag zu motiviren und an die Kammer zu bringen, damit dieKammer sich darüber ausspreche. Da nun aber noch diese Gesetze existiren und darnach geurtheilt werden muß, werden wir jetzt auf eine große Auseinandersetzung nicht eingehen können, sondern uns einzig an den Fall halten müssen, der vorliegt. Soviel mir bekannt ist, sind mehrfache Petitionen und Beschwerden über den zu großen Wildstand eingegangen, und ich glaube, daß es zu Abkürzung der Sache dienen würde, wenn die vierte Deputation die Begut. achtung dieser Beschwerden oder Petitionen zusammen - und noch einige Zeit mit der Berichterstattung Anstand nehme. Es ist möglich und wahrscheinlich, daß gerade in der gegenwärtigen Zeit, wo sich der Wildstand durch einige günstige Jahre noch ver mehrt hat, noch Petitionen eingehen, und die Sache deshalb Mehrmals zur Sprache kommt. Es ist aber für die Kammer wünschenswerth, daß dies nicht so oft geschieht; die Sache möge einmal zur Sprache kommen, sie möge da recht reiflich erwogen werden; wenn aber der Gegenstand bei jed.er Petition besprochen wird, so würde das zu weiter Nichts führen, als daß man immer ausspricht, es sei beklagenswerth, ohne eigentlich abzuhelfen. Wenn nämlich nicht auf Abänderung der bezüglichen Gesetze an getragen wird, so kann die Deputation doch nicht weiter gehen, als die Petition selbst. Abg. a.d. Winkel: Was der Abgeordnete gesagt hat, wie die Deputation über diesen Gegenstand handeln möchte, darauf muß ich crwiedern: die Deputation konnte unmöglich vorher sehen, daß noch in Zukunft Petitionen eingehen werden. Düse Petition war ihr früher von der Kammer zur Begutachtung über geben worden, und sie hielt es also sür Pflicht, dies zu lhun. Es sind späterhin allerdings noch ähnliche Petitionen gekommen, al lein das Gutachten war bereits abgefaßt und konnte nicht zurück gehalten werden. Vor ein paar Lagen sind nun neue Petitionen eingegangen, und cs steht in Aussicht, daß noch mehr eingehen werden. Die Deputation ist schon darüber entschlossen, die nun erst gekommenen Petitionen einige Zeit ruhen zu lassen, weil es wohl nicht so große Eile hat; aber einen Zeitpunkt für die Be richtserstattung muß sie doch wählen, bei dieser konnte sie aber nicht länger warten. Präsidentv.Haase: Ich muß bemerken, daß die eingc» gangenen Petitionen nicht gerade denselben Gegenstand betreffen, der vorliegt. Hier ist mehr von Abwehr des Wildes durch Feuer gewehr die Rede; ick wünsche aber selbst, daß diese Sache nicht zu weit hinausgeschoben werde, damit nicht etwa das Ende des Landtages uns überrasche. Abg. Haden: Ich habe mich bereits früher schon mit dem Deputationsgutachten einverstanden erklärt; wenn aber der Abg. v. Gablenz sagt, ich hätte geäußert, es sei eine Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen wünschenswerth, ich hätte aber keinen Antrag gestellt, so muß ich bekennen, daß ich für heute einen Antrag nicht stellen werde, sondern da uns gerade noch mehr Pe titionen vorliegen, wo dieser Gegenstand noch viel in Sprache kommen wird, so werde ich zu gehöriger Zeit meinen Antrag noch einzubringen wissen. Präsident v. Haase: Es scheint Niemand mehr über die Sache sprechen zu wollen, und es würde daher nur der Herr Re ferent noch das Wort haben, worauf ich dann zu der auf das Gutachten der Deputation gerichteten Fragestellung schreiten werde. ReferentAbg. Iani: Es wird stets nur die Aufgabe der vierten Deputation sein, sich auf das zu beschränken, was in der Petition vorliegt. In dieser Petition haben die Petenten weiter Nichts beansprucht, als die Gestattung des ungeladenen Schieß gewehrs bei Abtreibung des Wildes. Das ungeladene kann nicht gemeint sein, sondern das nicht scharf geladene; — die Führung eines jeden Gewehres bei der Abtreibung aber widerspricht den Landesgesetzen. Wir sind keine Gesetzgeber und müssen uns da her blos an die ausdrücklichen Gesetze halten. Zur Zeit aber ist noch keines da, welches eine Bestimmung wegen des kleinen Wildes enthielte. Eswirdauch eine schwierige Aufgabe derGesetz- gebung sein, hierüber genügende Bestimmungen zu treffen, und den Schaden von dem kleinen Wildpret festzustellen; denn wenn nicht eine Gesetzvorlage darauf hinausgeht, daß diese oder jene Wildgattung ganz ausgerottet werden soll, so wird sich aller Schaden nie vermeiden lassen. Präsident!). Haase: Der Antrag der Deputation lautet: „ Die Kammer möge diese Petition abweisen." Ist die Kam mer mit dem Anträge der Deputation einverstanden, die Petition abzuweisen? — Einstimmig Ja. Präsident V. Haase: Da die Petition zunächst an die zweite Kammer gerichtet ist, so würde sie noch an die erste Kammer abzugeben sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident 0. Haase: Wir kommen nun zum Berichte der selben Deputation über die Beschwerde des Zahnarztes Hering in Leipzig, das gegen ihn erlassene Verbot der Führung des Doc- tortitels betreffend. Referent Abg. Iani: Der Bericht lautet folgendermaßen: Der Zahnarzt Karl Eduard Hering erlangte am 4. August IK32 beider bayrischen Universität Würzburg die Würde eines Doktors der Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe, und
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