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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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one prrictici hier gemacht haben, zur Führung des Doctortitels berechtigt wären. Hat ferner der Herr Regierungscommissar be merklich gemacht, daß der Doctortitel, im hiesigen Lande erlangt, ein Recht zur Praxis verleihe, so gebe ich das zu; allein ein solches Recht will der Reclamant nicht ausüben, er fällt auch nicht in diese Kategorie. Ich muß also hiernach bei dem, was ich erklärt habe, stehen bleiben, und somit gegen das Deputa- tionsgutachten stimmen. Abg. Oehmigen: Ich trage auf den Schluß der De batte an. Königl. Commissar Kohlschütter: Ich habe nur zu be merken, daß das Ministerium den Grund, daß der Reclamant anders zu beurtheilen, weil er Zahnarzt ist, nicht als richtig gelten lassen kann. Denn das Gesetz macht zwischen Wundarzneikunst und Zahnarzneikunst keinen Unterschied, letztere ist nur ein Theil der Chirurgie. Der Petent ist nach dem Gesetze Wundarzt wie jeder Andere. Ob er sich hauptsächlich mit Zahnkrankheiten oder mit andern chirurgischen Nebeln beschäftigt, ist gleichgültig. Dürfen daher andere Wundärzte von einem auswärts erworbe nen Doctortitel keinen Gebrauch machen, ohne die gesetzlichen Prüfungen bestanden zu haben, so wird auch der Zahnarzt Hering auf ein Mehres nicht Anspruch haben. Präsident v. Haase: ES ist auf den Schluß der Debatte angetragen worden. Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird hinlänglich unterstützt. Präsident v. Haase: Will die Kammer die Debatte außer dem Schlußworte für den Referenten für geschlossen er achten?— Einstimmig Ja. Referent Abg. Jani: Ich habe dem Abg. Todt zu entgeg nen, daß, wenn es auch bei uns solche im Auslande promovirte Aerzte gibt, welche als Aerzte zweiter Elaste den Doctortitel füh ren, ihnen dies durch das Rescript von 1829 ausdrücklich nach gelassen ist. Es heißt nämlich darin, daß diejenigen, welche bis dahin den Doctortitel geführt haben, auch ferner dabei gelassen werden sollen. Reclamant Hering aber ist erst 1832 Doctor geworden, er hätte sich also die verbietende Tendenz dieses Ge setzes wohl zur Notiz nehmen können. Endlich will ich zum Schluß noch bemerken, daß man doch im Allgemeinen nicht an nehmen kann, daß die Gesetze inkonsequent sein wollen, und In konsequenz müßte Jeder darin finden, wenn demjenigen, der das Examen bestanden hat, eine Berechtigung abgesprochen würde, welche hingegen dem, der diese größere Befähigung nicht nachge wiesen hat und auf einer offenbar niederem Stufe steht, nachge lassen wäre. ES würde dies der Fall sein bei allen Wundärzten, die das Examen entweder nicht bestanden hätten, oder nicht hätten bestehen wollen. Sie würden den Doctortitel fortführen können, wahrend sie sich dessen enthalten müßten, wenn sie das Examen wirklich bestanden hätten, und dies mag doch wohl nicht anzu nehmen sein. Präsident v. Haase: Zunächst werde ich an die Kammer die Frage richten: ob sie dem Deputationsgutachten bekstimmt, nach welchem das Gesuch des Petenten als unstatthaft zurückzu weisen ist? — Gegen zehn Stimmen tritt die Kammer dem Deputationsgutachten bei. Präsident v. Haase: Noch hat die Deputation der Kam mer anheimgegeben, ob die Petition, wiewohl sie nur an die zwei te Kammer gerichtet ist, doch, da im Allgemeinen in dieser Schrift von der Ständeversammlung die Rede ist, noch an die erste Kam mer abzugeben sei. Stimmt die Kammer für diese Abgabe? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Meine Herren, ich schließe nun die heutige Sitzung und lade Sie auf den Dienstag früh 10 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung ein, und bringe auf die Tagesordnung zunächst den Bericht der zweiten Deputation, das Budjet- postulat für die Gelehrtenschulen betreffend, und sodann den Be richt der vierten Deputation, über die Beschwerde der Strumpf wirker zu Hoheneck im Amte Stolberg, ferner den Bericht der selben Deputation über die Beschwerde des Rittergutsbesitzers Hempel auf Ohorn; ferner: über die Vorstellung der Gemeinde Lstra, in Betreff der übermäßigen Hegung des Wildes und der durch das häufige Subhastiren der Wkrthschaften erwachsenden Nachtheile; ferner: über das Gesuch von fünfverabschiedeten Mili- tairs, die Erhöhung und rosp.Ertheilung von Pension betreffend. Endlich über die Petition des Notar Bautzmann in Lommatzsch, die Aufhebung der Chauffeegeldereinnahmen im Binnenland« be treffend. Zum Montage erwarte ich Sie um 10 Uhr zu einer nichtöffentlichen Sitzung, wo Ihnen umfängliche Mitthei lungen zu machen sind. Schluß der Sitzung ^2 Uhr. Berichtigung. In Nr. 33, S. 686, Gp. 1, Z. 5 v. o. ist nach den Worten: „nach dem Grundsatz" einzuschaUen: Prüfet Al les und dasBeste behaltet! Druck und Pa-icr von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Rcdackion beauftragt: l>. Grrlschel.
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