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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Abg. Meisel: Diese Petition ist mir zugekommen, um sie -er Kammer zu überreichen. Nachdem ich das bereits gethan habe, erlaube ich mir noch einige bevorwortende Bemerkungen hinzuzustgen, da ich mich im Allgemeinen mit dem Inhalte der selben wohl einverstanden erklären kann. Es ist nicht zu leugnen, daß zu jener Zeit, wo man dem Hausirhandel Vorschub zu leisten sich bewogen fand, allerdings wohl andere Verhältnisse stattge funden haben, als gegenwärtig. Durch die Umgestaltung der selben hat auch natürlicherweise der Grund beseitigt werden müssen, der zu jenen, doch nur als Ausnahme geltenden Concessio- nen Veranlassung gab, und es ist zu wünschen, daß in unfern Lagen und bei unsrer jetzigen Verfassung der natürliche Kreis, in welchem sich wirkliche Gewerbthätigkeit zu bewegen hat, nicht durch eitle Einwände verengt werde. Die neueste Verordnung von dem hohen Ministerio in Bezug auf das früher von den Petenten eingereichte Gesuch dürste auch wohl beweisen, daß die hohe Staatsregierung solchen Ansichten nicht entgegen ist, denn sie spricht sich geradezu gegen eine Begünstigung des Hausirhan- dels mit Strumpfwirkerwaaren aus, und man könnte daher wohl den Petenten einhalten, daß sie sich in dieser Beziehung dabei be ruhigen könnten. Indessen ist doch nur den betreffenden Kreis- direccionen die nöthige Verfügung zu treffen anheimgegeben, und es kann also nicht befremden, wenn die Petenten hierin eine gründ liche Abhülfe der von ihnen gerügten Uebelstände nicht zu erblicken vermögen, und sich vielmehr an die versammelten Kammern wen den, um durch sie eine wirkliche Abwehr ihrer größeren Verarmung zu erbitten. Da sie um allgemeine gesetzliche Bestimmungen nachsuchen, also nicht für sich allein, sondern zu Gunsten ihrer sämmtlichen Gewerbsgenossen im Jnlande, so nehme ich keinen Anstand, ihre Petition zu der meinigen zu machen, und sie der hohen Kammer zur Ueberweisung an die dritte Deputation zu empfehlen. Wohl ist mir bewußt, daß-einige analoge Gegenstände der vierten Deputation vorliegen; indessen kann ich nicht beur- theilen, inwiefern jene in die Kategorie der Beschwerden gehören dürsten, was bei der gegenwärtigen Petition nicht der Fall ist. Fände eine Connexität zwischen jenen und der zuletzt eingekom- menen statt, so hätte ich dem Präsidio anheimzustellen, ob es angemessen finde, nachträglich noch jene Petitionen zu der Com- petenz der dritten Deputation ziehen zu lassen. Präsident v. Haase: Ich kann nicht unbemerkt lassen, daß durch die häufige Bevorwortung der bei uns eingegangenen Peti tionen von Seiten der Kammermitg'.ieder die dritte Deputation sehr in Anspruch genommen ist, und daß es für die Förderung der Geschäfte wohl zu wünschen, es möchte durch dergleichen Be vorwortung die vierte Deputation nicht allzu sehr in dem ihr an gewiesenen Geschäftskreise beschränkt werden. Es liegen übri gens der vierten Deputation zwei ähnliche Eingaben bereits vor, und ich wende mich daher an den Vorstand derselben mit der Frage, ob die gegenwärtige Eingabe mit den bereits bei der vier ten Deputation liegenden im engen Zusammenhänge stehe? Abg. a. d. Winkel: Mir scheint, als ob sie im Connex mit zwei andern wäre, die uns bereits vorliegen, und ich werde es' also für zweckmäßig halten, daß sie an die vierte Deputation zu gleich mit jenen beiden komme. Abg. Meisel: Ich kann mir wohl gefallen lassen, daß die Petition an die vierte Deputation gelange, da ich voraussetzen darf, daß dieselbe sich leicht überzeugen wird, daß von eigentlicher Beschwerde nicht die Rede sei, und daß sie das Gesuch nicht etwa wegen der Form gänzlich abweise. Meine Absicht ist, daß den Petenten so viel als möglich gewillfahrt werde. Präsident v. Haase: Die Form wird nach meiner Ansicht wohl nicht entgegenstehen. Wenn die Deputation sonst das Pe titum angemessen findet, so wird sie dasselbe bevorworten und es zu einem Anträge erheben. Ist die Kammer damit einverstan den, die Eingabe der vierten Deputation zu überweisen? — Wird einstimmig bejaht.,— Schließlich steht auf der Reg i st r a n d e: 15. (Nr. 282.) Den 14. Februar. Mittheilung des hohen Gesammtministerii zu dem allerhöchsten Decrete vom 9. Februar d. I., die Erwerbung eines Gebäudes für die technische Bil dungsanstalt zu Dresden betreffend. Präsident 0. Haase: Dieses allerhöchste Decret würde aufjeden Fall von der zweiten Deputation zu begutachten sein. Ist die Kammer auch hiermit einverstanden? — Wird einstim mig bejaht. — Präsident 0. Haase: Ich habe noch zu erwähnen, daß zwei Abgeordnete um Urlaub gebeten haben, der Abg- Kokul um einen solchen vom 15. bis 17. dieses Monats. Will die Kammer diesen Urlaub ertheilen ? — Einstimmiges Ja. — Präsident 9. Haase: Ferner hat der Abg. Schaffer ange zeigt, daß er sehr unwohl sei und nicht hoffen könne, vor dem 21. dieses Monats zu erscheinen. Es wird demnach die Genehmi gung dieses Urlaubs keinem Zweifel unterliegen. — Wird ein stimmig zugestanden. — Staatsminister v. Wietersheim: Wenn der Registrande- vortrag vorüber ist, so erlaube ich mir das Wort. In der acht« undzwanzigsten öffentlichen Sitzung, am 31. vorigen Monats, ist der Gesetzentwurf wegen Erläuterung des Parochiallastenge- setzes in der verehrten Kammer berathen worden. Zu Unter stützung der Paragraphe, die von Befreiung der Geistlichen von den Parochiallasten handelt, erwähnte ein ehrenwerther Abge ordneter unter andern, daß die Geistlichkeit der evangelisch.luthe rischen Kirche als die wirksamste Schutzwehr gegen die Angriffe und Uebergriffe zu betrachten sei, die von einer andern Consessivn immer, gegen diese Kirche ausgingen, und im Lande abermals hin und wieder auftauchten. Zu Begründung dieser Behaup tung bezog er sich auf einen ihm bekannt gewordenen speciellen Fall, wo ein gesetz- und ordnungswidriges Verfahren vorge kommen sei, und behielt sich vor, solchen noch zur Kenntniß der Kammer zu bringen. Das Ministerium konnte in dieser Ankün digung einer Beschwerde natürlich keinerlei Anlaß zu einer Be merkung finden. Aus den später gedruckten Landtagsmittheilun gen ist aber zu ersehen gewesen, daß der ehrenwerthe Abgeordnete bei Begründung dieses Vorbehalts sich einiger Aeußerungen be dient hatte, die, wenn auch unstreitig gegen seine Absicht, aller-
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