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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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wenigstens bei langen und undeutlich geschriebenen Petitionen. Indessen muß ich gestehen, daß die Kammer nicht im Stande ist, zu entscheiden, ob eine Petition an eine Deputation kommen könne, oder nicht, wenn diese nicht vorgelesen worden ist. Sind die Petitionen gar zu lang, dann haben wir uns bisweilen erlaubt, den Inhalt nur kurz anzugeben und das Petitum vorzutragen; aber das ist immer nur eine Aushülfe, um die Zeit der Kammer nicht zu sehr in Anspruch zu nehmen, obwohl ich glaube, daß dies eigentlich nicht hatte sein sollen. Abg. v. Gabkenz: Wenn der Herr Secretair sagte, daß es früher stattgefunden hatte, Petitionen zu verlesen, um ihren Inhalt kennen zu lernen, und zu erklären, welcher Deputation sie zuzuweisen waren, so bemerke ich, daß fast alle Petitionen jetzt einen Bevorworter in der Kammer finden, welcher sie zu seinem Eigenthume macht. Mein Antrag geht dahin, daß, wenn der Bevorworter, der die Petition genau kennt, wünsch", sie möge vvrgelesen werden, so möge es geschehen. Aber eine Ungleichheit hat bisher stattgefunden. Es sind einige vorgele sen worden, andere nicht; also glaube ich, daß die Kammer sich eine Inkonsequenz nicht zu Schulden kommen laßt, wenn sie meinen Antrag annimmt; im Gegenthcil, sie wird konse quent, wenn keine vorgelesen wird. Die Zeit ist für uns theuer und werth und sollte nicht mit Dingen hingebracht werden, von deren Nutzen ich mir nicht viel verspreche. Dadurch habe ich mich zu dem Anträge veranlaßt gefühlt. Secretair Abg. v. Schröder: Die Petitionen sind aller dings verlesen worden, und namentlich auch ost diejenigen, für die sich Bevorworter in der Kammer fanden. Das Verlesen derjenigen, die Bevorworter in der Kammer fanden, ist jedoch weit weniger nothwendig, als das Verlesen derjenigen Schrif ten, für die sich Niemand verwendet. Der Bevorworter gibt gewöhnlich schon den Inhalt der Schriften an, und wahrend des gegenwärtigen Landtags ist es deshalb sehr häufig der Fall gewesen, daß, wenn ein Bevorworter den Inhalt genauer an gegeben hatte, man von dem Verlesen der Petition selbst absah. Aber die Petitionen, über die Niemand spricht, müssen jeden- falls vorgelesen werden. Abg. v. Gablenz: Ich bemerke, daß diese Petitionen acht Tage ausliegen. Uebrigens, da der Herr Präsident eine ausführliche Motivirung verlangt, so nehme ich heute meinen Antrag zurück und werde ihn zu seiner Zeit in der nächsten Si tzung motivirt einbringen. Secretair Abg. v. Schröder: Der Abgeordnete ist sehr im Irrthum. wenn er glaubt, die Petitionen lägen bei uns acht Tage in der Canzlei aus- Die erste Kammer hat diesen Ge schäftsgang wohl angenommen, aber nicht die zweite. Abg. v. Thielau: Bemerken muß ich nur, daß die Zeit offenbar dabei verschwendet wird, und ich glaube, daß, wenn der Antrag des Abg. v. Gablenz umgekehrt würde, so daß blos Petitionen, welche nicht bevorwortct worden, vorg.-lesen wür den, wir viel Zeit ersparen könnten. Da nach dem jetzigen Stande der Sache beinahe alle Petitionen bevorwortet werden, so glaube ich, daß man attu besten thate, man bevorwortete sie alle, damit die Zeit nicht verschwendet wird! Präsident 0. Haase: Das Direktorium hat das bisher nicht thun können, und wenn ein Antrag in dieser Maße ge schieht, so wird von der Kammer darauf Beschluß gefaßt wer den. Nur glaube ich, wie gesagt, daß es jetzt nicht an der Zeit ist, darüber zu beschließen. Uebrigens muß ich dem wi dersprechen, daß alle Petitionen vvrgelesen worden wären. Wir haben heute deren gehabt, wo blos die Jnhaltsanzeige angege ben worden ist. Ich glaube, die Kammer wird nun darüber einverstanden sein, daß, eben weil die Zeit zu sparen ist, wir die Sache auf,sich beruhen lassen und den angekündigten Antrag er warten. — Vicepräsident Eisen stuck: Als Vorstand der ersten De putation habe ich zwei Gegenstände der verehrten Kammer zur Beschlußnahme vvrlegen wollen. Das Eine ist ein Protokoll- extract über das Decred, die Petitionen betreffend; die erste Kammer ist uns beigetreten, aber es muß doch zur Kenntniß der Kammer gebracht werden. Das Zweite ist die ständische Schrift über die Versorgung der Taubstummen. Die Schrift ist in der ersten Kammer entworfen und genehmigt worden, und ich würde sie hier vortragen, da der Herr Referent erkrankt ist. Präsident 0. Haase: Will die Kammer diese kurzen Vortrage anhören? — Einstimmig Ja. Referent Abg. v. Watzdorf: Der fragliche Protokoll« extract der ersten Kammer betrifft, wie Sie vernommen haben, das allerhöchste Decret über die Einreichung von Petitionen bei dem Landtage. Ich werde mir erlauben, Ihnen denselben vorzu lesen. (Dies geschieht.) Da dieser Protokollextract, wie Sie gehört haben, lediglich eine Notiz enthält, so bin ich von der er sten Deputation beauftragt worden, Ihnen den Vorschlag zu machen, denselben zu den die Landtagsordnung betreffenden Ac ten zu nehmen. Präsident v. Haase: Gibt die Kammer dazu ihre Ge nehmigung ? — Einstimmig Ia. Vicepräsident Eisenstu ck trägt nun die ständische Schrift, den Gesetzentwurf wegen subsidiarischer Verbindlichkeit der Ge meinden zu Verpflegungsgeldern der in Taubstummenanstalten aufgenommenen Zöglinge betreffend, vor. Präsident 0. Haase: Genehmigt die Kammer die soeben vorgelesene Schrift sammt Beilage deren Inhalte und Fassung nach?—EinstimmigJa. Präsident v. Haase: Nun werden wir auf die Tages-, ordnung übergehen können, und zwar zunächst zu dem Postu lat für die Gelehrtenschulen. Der Abgeordnete Sachße ist Refe rent, und wird die Güte haben, den Vortrag zu gebin. Referent Abg. Sachße: Dr Bericht der zweiten Depu tation, das Brkdjetpostulat betreffend, lautet, wie folgt:
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