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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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am wenigsten versorgt «schiene, wenn man nicht die dort vorherr schend? gewerbliche Richtung berücksichtigt, Umsoweniger könne die Aufhebung des Gymnasiums zu Plauen jetzt in Frage kom men. Sollte in Folge wesentlicher veränderter Umstände die fer nere Unterhaltung all« jener Gymnasien aus Staatscassen nicht weiter thunlich erscheinen, so fielen sie, nach einjähriger Kündi gung der mit den betreffenden Stadträthen geschlossenen Ver träge, mit ihren Gebäuden, Stiftungen, Fonds und Einkommen an die Städte zurück. Sonst waren diese städtischen Gelehrtenschulen zugleich Bürgerschulen, sie waren vorzugsweise für den Ort bestimmt und in dessen Interesse von den Sladtgemeinden errichtet, wurden von letztem unterhalten und kamen dadurch unter das Patronatrecht und die Collatur der Stadträthe. Jetzt würden dieselben mehr von Auswärtigen als von Ekn- gebornen der Städte, in denen sie sich befinden, besucht, die Städte erkennten daher auch eine Verpflichtung, zu zeitgemäßer Verbesserung derselben und Abhülfe der oft dringenden Bedürf nisse der Lehrer erhöhte Opfer zu bringen, nicht an. Wirklich könnten dergleichen ihnen auch, selbst abgesehen von der bei der Mehrzahl derselben anzunehmenden Unthunlichkeit noch höherer Belastung der Stadtgemeinde, umsoweniger billiger Weise ange sonnen werden, als solche, insbesondere Plauen und Zwickau, be reits die größten und rühmlichsten Anstrengungen zu Vervoll kommnung ihres Bürgerschulwesens gemacht hätten. Die von diesen Städten ihren Gymnasien außer den Ge bäuden aus dem Stadtvermögen gelassenen Zuschüsse wären im Verhältniß zum Gesammtaufwand unerheblich, und der Staat hatte zu deren Unterhaltung das Meiste zu gewähren. Siewären also bereits Staatsanstalten geworden. Gleichwohl übe auf sie, weil das Gedeihen einer Schule von den Lehrern abhängt, die sel bige anstellende Behörde den hauptsächlichsten Einfluß, gleich wohl erschienen dazu die Stadträthe in ihrer städteordnungs mäßigen Zusammensetzung wenigergeeignet, als dieobersteCuratel- behürdc des gelehrten Schulwesens im Lande. Besonders wichtig sei hierbei: daß diese bereits über mehre dergleichen Anstalten das Collaturrechtausübt, daher im Stande ist, die Lehrcrcollegien einer jeden angemessen zusammenzusetzen, und wo einer oder der an dere Lehrer sich als paffend nicht bewähren sollte, durch Ver setzungen und selbst durch Ernennungen zu andern, z. B. geist lichen Stellen abhelfend einzugreifen. Aus diesen und andern Gründen werden auch die Stellen seiner Collatur vorzugsweise von den tüchtigsten Männern gesucht, und nicht selten denen städtischer Collatur selbst dann vyrgezogen, wenn solche mit einem geringern Gehalte verknüpft sind. Ohne das Collaturrecht und die aus dem Patronatrecht herfließende Einwirkung auf die orga nische Einrichtung der Gelehrtenschulen sei aber der Einfluß des Ministern zu beschränkt, und es müßte Anstand nehmen, die Un terstützung von. Anstalten aus der Staatskasse zu bevormorten, für deren Gedeihen es die Verantwortung nicht übernehmen könnte. Das hohe Ministerium des Cultus hat daher schon vor dem letzten Landtage diese Einrichtung beabsichtigt und es ist solche im Bericht der zweiten Deputation der zweiten Kammer zur Kenntniß der Stände gebracht. Mit dem Stadträthe zu Freiberg — so fahrt das Hobe Cult- ministerium in dieser Mittheilung fort — ist bereits ein Vertrag darüber geschlossen worden, mit dem zu Zwickau und Plauen die Verhandlungen soweit, daß die Zustimmung der Stadträthe und Gemeindevertreter zu dieser Maßreg l im Hauptwerke vorliegt. SeineAbsicht hat allenthalben die bereitwilligste Anerkennung ge funden, ohnstreitig die sicherste Bürgschaft dafür,1 daß die beab sichtigte Einrichtung, indem sie den bisherigen, hauptsächlich aus j II. Zs. Mangel an Mitteln hervorgegangenen UnzuträglichkeükW', Diffe renzen und Gebrechen abhilst, und die große Mehrzahl der Gym nasien des Landes aus ihrer isolirtm Stellung zu einem Ge- sammtverbande vereint, wirksam und dauernd, zur Vervollkomm nung dieser wichtigen Pflanzschulen der Wissenschaft und deS Staatsdienstes beitragen werde. Gleichwohl sei der Mehrauf wand, der der Staatskasse dafür angesonncn wird, nur ein ver- hältnißmäßig geringer, ja man dürfe, wenn man den, bri Staats ausgaben jeder Zeit entscheidenden, Maßstab der Zweckmäßigkeit hierauf anwendet, füglich sogar die Behauptung aufstellen, daß die Durchführung des vorliegenden Plans mitrelaLiyer Erspar- niß verknüpft sein werde. Die specielle Bertheilung des Postulats unter die betreffen den Anstalten sei, mit Ausnahme der vorstehend bemerkten Be dürfnisse von Budissin und Annaberg au zusammen 2,600 Thlr. , weiterer Erwägung vorzubehalten, da solche bei der ge genwärtigen Sachlage ganz unthunlich falle. Da diese Einrichtungen, wie gedacht, noch mit Eingang dieses Jahres beginnen sollen, die Durchführung des Budjet in beiden Kammern gleichwohl in mehren Wochen kaum zu ermög lichen ist, so hat die Deputation, dem Wunsche des königlichen Herrn Kommissars gemäß, dieses Postulat zu besonderer Be- nchtserstattung herausgehoben. Bei ihrer deshalbigen Beratyung vereinigte sie sich in der Ueberzeugung, daß, wenn schon die angegebenen Momente für die dem hohen Cultministerio zu überlassende Besetzung der Lehrer stellen bei den genannten drei städtischen Gymnasien sprächen, dies doch nicht als ein zu Centralisation führender Grundsatz bei allen städtischen Gymnasien anerkannt werden könne, da nach der Erfahrung solche auch ohne jene unmittelbare Einwirkung von den betreffenden Stadträthen mit tüchtigen Männern besetzt wür den. Auch schien es nicht zweckmäßig, das postulirte Berech nungsquantum von 12,000 Lhlr. -- — jährlich ohne nähere Angabe der Verwendung für die einzelnen Gymnasien und deS dabei befolgten Plans und ohne Vergewisserung, daß die zeit- herkgen Beiträge aus den bezüglichen städtischen Stiftungen und Cassen vor wie nach entrichtet würden, zur Bewilligung zu empfehlen. Die königlichen Herren Commissarien eröffneten hierauf der Deputation in Bestätigung dessen, was die eben vorgetra gene Mittheilung enthält, daß man bei den das wahre Gedeihen dieser Anstalten bezweckenden Einrichtungen mit Oekonomie zu Werke gehen werde, dafür zeugten die Ersparnisse bei den bei den Landesschulen; die Unterhaltungsmittel der drei genannten städtischen Gymnasien hätten der aus der Staatskasse bewillig ten Summe ungeachtet nicht ausgereicht, und die städtischen Communen hatten, außer den bestimmten stiflungsmaßigen und andern Zuflüssen aus städtischen Cassen, aus letztem noch beson ders zuschießen müssen, wobei aber namentlich in Plauen vor gekommen, daß Lehrergehalte in Rückstand geblieben und eine Lehrerstelle aus Ersparniß zum Nachthell der Anstalt ganz ein gezogen worden. Damit dem in der Folge vorgebeugt werde, wünsche das Eultministerium zu der zu übernehmenden Collatur jenes Verfügungsquantum, um es nach Nvthdurft zu ver wenden. Nur die außerordentlichen Zuschüsse der genannten Städte sollten in Wegfall kommen, keineswegs aber die zeithe- rigen. regelmäßigen Beitrage aus Stiftungen und aus den Stadt kaffen und die Verbindlichkeit der Unterhaltung der Gebäude Seiten der Commun. Kündige das Eultministerium einem Stadtrath den Unterhaltungs- und Collakurverlrag über das Gymnasium seines Orts, welches deshalb nicht aufgehört habe, eine städtische Anstalt zu sein, so habe der Sradtrakh , wenn es 2
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