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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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zwischen dem hohen Ministers des Cultus und den betreffenden Stadträchen von Freiberg, Plauen und Zwickau, behufs der Uebernahme der Collatur der Lehrerstellen und der Leitung die.- ser Gymnasien in der von dem hohen Ministerio des Cultus Inhalts des Berichts angegebenen Weise genehmiae, so schlagt sie jedoch der hohen Kammer vor, hierbei ausdrücklich auszuspre chen, wie sie eine Ausdehnung dieser Maßregel als eine Bedin gung ihrer Bewilligung für andere Gymnasien nicht ansehe, und nur da für zweckmäßig erachte, wo ohne dieselbe der Zweck der Anstalten nicht erreicht werden könne. Die Deputation beantragt sonach die Bewilligung von 6,300 Khlr. etatsmäßig und 1,550 Khlr. transito ¬ risch und auf Berechnung und zwar: fürFrerberg mit2,000Thlr. etatsmäßig, 750 Khlr. transitorisch, - Plauen - 2,300 - - 600 - - -Zwickau - 2,000 - - 200 - 6,300 Khlr. 1,550 Khlr. " 7,850Thlr^— Was hingegen die für das Real- und Progymnasium zu Annaberg verlangten 1,100 Khlr. betrifft, so erachtet die Deputation deren Verwilligung darum bedenklich, weil eine solche Anstalt unter die Kategorie der Gelehrtenschulen nicht zu stellen und weil die Ausdehnung des Unterstützungsprincips auf eine Realschule und Progymnasium zu, die Staatscasse immer mehr belastenden, Folgerungen führen würde, indem viele Städte mit gleichem Rechte Beihülfe zu Errichtungen von Pro- und Re algymnasien beanspruchen könnten. Es ist jedoch nach fernerer Eröffnung die Summe von 1,400 Khlr. jährlich zu Pen ¬ sionen und Wartegeld für diejenigen Lehrer an dem bisherigen Gymnasio zu Annaberg, welche bei dem dasigen Pro- und Neal- gymnasio nicht angestellt worden, so lange erforderlich, bis sie durch das hohe Cultministerium oder sonst Anstellung finden, was nicht abzulehnen, da jenes Gymnasium eine bis zu 2,300 Khlr. ansteigende Unterstützung aus der Staatscasse bezog. Die Deputation räth daher der geehrten Kammer an: diese letzteren 1,400 Khlr. auf Berechnung zu ver- willigen, die für das neue Real- und Progymnasium zu Annaberg unter den postulirten 12,000 Thalern Dispositionsquantum begriffenen 1,100 Khlr. aber abzulehnen. Endlich beantragt die Deputation, die für das Gymnasium zu Budissin postulirten 1,50t) Khlr. und hierüber einen Dispositionsfonds an 250 Khlr. zu bewilligen. Sollte jedoch die hohe zweite Kammer für die Bewilligung von 1,100 Khaler — für das Annabergex Progymnasium entscheiden, so würde der Dispositionsfonds nur nach Höhe von 150Khlr. zu bewilligen sein. Uebrigens möchte hierbei allenthalben ausdrücklich für be kannt angenommen werden: daß die hierbei ganz oder zum Kheil aus der Staatscasse salarirten Gymnasiallehrer deshalb nicht für Staatsdie ner im Sinne des Staatsdienergesetzes anzusehen. Präsident v. Haase: Es haben sich als Sprecher ange meldet: der Herr Vicepräsident, die Herren Abgeordneten Blü- her, Oberländer und Wieland. (Es melden sich noch Mehre.) Staatsministerv.Wietersheim: So sehr das Ministe rium der geehrten Deputation für die vollständige und gründliche H. 3S. Darlegung seiner Ansichten verpflichtet ist, so halte ich es doch für nöthig, zur näheren Motivirung noch Einiges anzuführen. Inder Periode der allgemeinen Entwickelung und Ausbildung unseres heutigen Kirchen- und Schulwesens, zur Zeit der Reformation, ist auch der Grund zur jetzigen Gestalt des Gelehrtenschulwesens gelegt worden. Damals wurden, durch Klöstergüter dotirt, mehre allgemeine Landesschulen errichtet, die wir zum Kheil noch be sitzen. Es waren die einzigen Anstalten im Lande, welche aus schließlich der gelehrten Vorbildung gewidmet waren. Nächst die sen bestanden oder wurden noch errichtet in fast allen größeren oder mittleren Städten des Landes sogenannte lateinische Stadt schulen. Diese Schulen aber waren, ihrer ersten Anlage nach, nicht mit unsern jetzigen Gymnasien zu vergleichen. Sie um faßten den ganzen Kreislauf des Jugenduntcrrichts von der Fibel an bis zu den griechischen und römischen Classikern. Indessen verfolgten von diesen lateinischen Stadtschulen nicht alle dasselbe hohe Ziel, sondern nur die in den größern Städten, oder auch die jenigen, welchen gleich bei deren Begründung der berühmte Name eines Rectors die Frequenz der Schüler vorzugsweise zuzog. Diese lateinischen Stadtschulen fanden ihre finanzielle Begrün dung in dem Einkommen von Schulgeldern, welches ihnen sehr reichlich floß, weil die niedern Classen überfüllt waren und die Lehrer der höhern Classen die Schulgelder theilweise auch von den untern Classen mit bezogen. Diese Verbindung des höher» Schulunterrichts mit dem Elementarunterricht ist noch durch die Schulordnung vom Jahre 1773 gesetzlich anerkannt und vorge schrieben worden. Allein in den letzten Decennien hatte der Geist der Zeit auch an diesen Anstalten zu rütteln begonnen. Die Er- kenntniß der Notwendigkeit der Krennung des Volksschukunter- richts vondem Gelehrtenunterricht brach sich überallBahn. Schon seit längerer Zeit waren neben lateinischen Schulen noch andere Elementarschulen am Orte entstanden, welche theils öffentliche, thcils Privatinstitute waren. So hatte sich die Krennung des Volksunterrichts von der lateinischen Schule allenthalben schon vorbereitet, obwohl sie im Hauptwerke bei allen diesen Anstalten bis in die neueste Zeit bestanden hat. Als nun nach der Ver- fassungsurkunde das Cultusministerium in Wirksamkeit trat, so war es eine seiner wichtigsten Aufgaben, das Volksschulwesen auf eine zweckentsprechende, zeitgemäße Weise zu organisiren. Eine Folge hiervon war auch, daß die Krennung des Elementarunter richts von dem Gelehrtenunterricht ausgesprochen wurde. So hatte, was die Sitte begonnen, das Gesetz vollendet. Indem aber auf diese Weise den alten lateinischen Schulen die historische Grundlage ihrer Existenz auf einmal entzogen wurde, mußte das Ministerium die Verpflichtung anerkennen, ihnen eine neue, de ren Erhaltung sichernde, zweckentsprechende Grundlage zu gewähren. Es lag auf der Hand, daß dies ohne be deutenden Zuschuß aus Staatscaffen nicht möglich war; und das führte zu der Erwägung, ob es nothwendig, räthlich und thunlich sei, alle diese Anstalten, wie sie damals bestanden, beizubchalten. Es bestanden noch bis zum Jahre 1826 im erz- gebirgschen Kreise sechs Stadtschulen der Art, welche sich die wissenschaftliche Bildung zum Zweck gemacht hatten, zu Frei- 2* > '
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