Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. n. Kammer. »4^ 3^. Dresden, den 21. Februar 1843. Fünf und dreißigste öffentliche Sitzung am 17. Februar 1843. Inhalt: Bemerkungen zum Protokoll. — Vortrag aus der Registrande. Entschuldigungen und Beurlaubungen. — Mündlicher Vor trag in Bezug auf den Gesetzentwurf, die Erläuterungen zum Parochialgesetze von 1838 betr. — Berathung des Berichts der vierten Deputation über die Eingabe der Strumpf wirker zu Hoheneck. — Berathung des Berichts der vierten Deputation über die Penst'onsgesuche mehrer verabschiedeten Militairs. — Berathung des Berichts der vierten Depu tation über die Beschwerde des Rittergutsbesitzer Hempel zu Ohorn. — . Die Sitzung beginnt nach ^11 Uhr n^t Vorlesung des über die letzte Sitzung aufgenvmmenen Protokolls durch den Sccretair Abg. Rothe, in Gegenwart von 59 Kammermitgliedern. Präsident v. Haase: Hat Jemand in Bezug auf das soeben vorgelesene Protokoll Etwas zu erinnern? Abg. v. d. Planitz: Ich weiß nicht, ob mir es entgangen ist, allein es scheint mir, als fehlte in dem Protokolle die abgege bene Erklärung des Herrn Staatsministers v. Wietersheim, nämlich diejenige, daß die bei Gelehrtenschulen angestellten Lehrer keineswegs als Staatsdiener angesehen werden sollen. Die De putation hatte einen Antrag gestellt, ließ ihn aber fallen, nachdem der Herr Cultusminister der Kammer die Erklärung abgegeben hatte, daß er damit einverstanden sei, und der Antrag kam nicht zur Abstimmung. Ich wünschte aber doch, daß diese Erklärung des Herrn Staatsministers in das Protokoll ausgenommen werde. Präsident v. Haase: Diese Bemerkung des geehrten Abgeordneten ist richtig, und die gedachte Erklärung des Herrn Staatsministers in das Protokoll aufzunehmen. SecretairAbg. Rothe: Ich glaubte, daß, abgesehen von der diesfallsigen Erklärung des Herrn Staatsministers, sich solches schon durch §. 2 Punkt 7 des Staatsdienergesetzes vom 7. März 1835 von selbst erledige, werde aber, dem Wunsche des geehrten Abgeordneten gemäß, die darauf bezügliche Erklärung des Herrn Staatsministers nachträglich ins Protokoll aufnehmen. Präsident 0. Haase: Ich ersuche, wenn Niemand weiter Etwas bei dem Protokoll zu bemerken hat, den Herrn Viceprä- II. 36. sidenten Eisenstuck und den Abg. Speck, das Protokoll mit zu unterzeichnen. (Es erfolgt diese Vollziehung des Protokolls.) Zur Registrande waren folgende Nummern einge gangen: 1. (Nr. 283.) Den 14. Februar. Petition von 7 Ort schaften, Johann Gottfried Lürschmann zu Mühlau und Con sorten, die Wiederherstellung des Ablösungsgesetzes vom 17. März 1832 betreffend. Abg. Leichmann: Diese Petition ist mir überschkckt wor den, um sie zu der meinigen zu machen und zu unterstützen. Die betreffenden Gemeinden wenden sich an die zweite hohe Kammer mit der ganz gehorsamsten Bitte: Dieselbe wolle sich ihrer an nehmen und sich im Interesse der Freiheit des ländlichen Grund besitzers dahin hochgeneigtest verwenden, daß das Ablösungsge setz vom 17. März 1832 in seiner frühem Reinheit wieder her gestellt und das beschränkende Gesetz vom 14. Juli, die Ablösung desNaturalzehnten der Geistlichen und Schullehrer betreffend, recht bald wieder aufgehoben werde. Da diese Petition mit sehr tref fenden Gründen unterstützt ist, so bitte ich, daß diese Petition möchte vorgelesen werden. Dann überlasse ich es der hohen Kammer, an welche Deputation sie diese Petition überwei sen will. Präsident v. Haase: Das Direktorium ist der Ansicht, dem neuerlich von mehren Seiten in der Kammer ausgesproche nen Wunsche zufolge vor jetzt nur die Schlußbitte der Petition der Kammer mitzutheilen. Der Antrag der Petenten geht dahin, ein Gesetz, welches die Stande erst am vorigen Landtage berathen haben und seitdem erlassen worden ist, auf diesem Landtage aber mals einer Revision zu unterwerfen und wieder aufzuheben. Ein derartiger schneller Wechsel in dem Felde her Gesetzgebung erscheint nicht unbedenklich, und wenn die Kammer dieses Bedenken theilt, so würde die Mittheilung der Schlnßbitte genügen. Wenn je doch die Kammer nichtsdestoweniger wünscht, daß die ganze Pe tition vorgelesen werde, so wird auch dies geschehen. Abg. v. v. Mayer: Hat der Abgeordnete die Petition zu der scinigen gemacht? Abg. Leichmann: Ja. Abg. 0. v. Mayer: Dann würde sie an die dritte Depu tation zu gelangen haben, und es würde dann keiner Vorlesung bedürfen Präsident v. Haase: Es würde demnach nur das Petitum anzugeben fein. 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder