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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Abg. Schwabe ebenfalls wegen Abhaltung, die Abgg. v. Watz dorf, Dehme, Stockmann, Todt, Sahrer v. Sahr und Mehle wegen Unwohlsein sich für heute entschuldigt haben. Um Ur laub haben nachgesucht für heute der Abg. Brockhaus; für heute und morgen der Abg. Poppe, und der Abg. Dehme vom 20. bis 24. d. M., und ich habe daher die Frage zu stellen, ob die Kam mer diese Urlaubsgesuche gewähre? — Einstimmig Ja. — Abg. Rahlenbeck: Von Seiten der Stadtgemeinde zu Hartenstein ist der hohen ersten Kammer durch ihren Herrn Vicepräsidenten eine Petition, die Chaussixung der Straße von Zwönitz nach Zwickau betreffend, überreicht, von demselben und dem Herrn Amtshauptmann v. Biedermann als mit der Lage der Sache vertraut bevorwortet und alsdann an die diesseitige Kam mer übergeben worden. Diese Petition ist nun auch mir nach Gelangung hierher von sehr achtbarer Seite aufdas Dringendste anempfohlen worden, und ich nehme umsoweniger Anstand, mein Fürwort in dieser Hinsicht auszusprechen, jemehr der noch nachträglich beigefügte Status causae nebst einer Handzeichnung, die dortigen Straßentracte betreffend, einleuchtend und über zeugend darstellt, wie das Gesuch ein höchst dringendes nicht nur in specieller Beziehung fürdie Commun Hartenstein, son dern auch für den commerzieüen Verkehr im Allgemeinen sei. Ich habe auch noch zu erwähnen, daß die Stadt Hartenstein eine von den wenigen im Lande ist, die sich noch keiner direkten Chaussee- und Postverbindung zu erfreuen hat. Indem ich diese beiden mir nachträglich eingesendeten Gegenstände als zur Petition gehörig an den Vorstand der zweiten Deputation be reits übergeben habe, erlaube ich mir nur noch, die hohe Kam mer sowie auch die geehrte zweite Deputation dringend zu ersu chen, dieser Angelegenheit, die so vielfältig bevorwortet worden ist, ihre Aufmerksamkeit zu schenken, und das in sich selbst be gründete Gesuch einer bedrängten Stadtgemeinde seiner Zeit dem hohen Staatsministerio zur dringenden Berücksichtigung zu empfehlen. Vicepräsident Eisenstuck: Es ist in der ersten Deputa tion der Gesetzentwurf, einige Abänderungen und Erläuterun gen des Parochialgesetzes betreffend, nochmals berathen worden. Dieser Gesetzentwurf ist in beiden Kammern berathen worden, und es waren noch einige Differenzpunkte. Es hat das Ver- einigungsversahren stattgchabt, und nachdem das Ergebniß desselben in der ersten Kammer vorgetragen worden ist, wird cs darauf beruhen, ob dasselbe auch in der zweiten Kammer ge schehen soll. Ich habe die Genehmigung der Kammer zu erwar ten, und bitte, daß der Referent dieser Gesetzvorlage der Kam mer jetzt mündlichen Bericht erstatte. Es ist ein einziger Punkt, worin eine Vereinbarung statthaben muß; in allem Uebrigen ist die erste Kammer beigetreten; auch ist er nicht von großer Wichtigkeit. Präsident 0. Haase: Nach der Versicherung des Herrn Vicepräsidenten ist dieser Punkt von minderer Wichtigkeit, und wird sich mündlich erledigen lassen; wenn daher die Kammer geneigt ist, darauf einzugehen, so wird der Referent sofort den selben mündlich Vorträgen. Will sich die Kammer sofort über diesen Punkt Bericht erstatten lassen? — Einstimmig Ja. Abg. aus d e in Winkel: Auch ich bitte um Erlaubniß, einen kurzen Vortrag über einen Gegenstand, der an die vierte Deputation gekommen ist, halten zu dürfen. Referent Abg. 0. v. Mayer: Meine Herren, es ist das Gesetz, einige Abänderungen und Erläuterungen des Parochial gesetzes von 1838 betreffend, nunmehr in beiden Kammern zwei mal berathen und 5ie Differenzen, welche verblieben waren, sind durch die Beschlüsse diesseits und jenseits bis auf eine einzige aus geglichen worden. Diese findet sich in Z. 4, welche die Erläute rung von ß. 26 des Gesetzes von 1838 in sich begreift, nämlich über die Realbefreiung der Kirchen und Schulen, Kirchen- und Schullehne und milden Stiftungen. Diese §. hatte von der diesseitigen Kammer eine Fassung erhalten, welche von der des Gesetzentwurfes abwich. Darauf hatte die erste Kammer eine zweite Fassung entworfen, welche von dem Entwurf ebensowohl, als demBeschluß der zweiten Kammer völlig abwich. Vorlangst empfahl Ihnen die zweite Deputation, diesem neuen Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten, bis auf den vierten Satz, welcher unter cl. enthalten ist und nach der Fassung der ersten Kammer so lautete: „6) die Befreiung unter I> tritt auch dann ein, wenn die betreffende Anstalt oder xia causa neben der Gemeinde, von welcher die Anlage erhoben wird, noch andre Theilnehmer hat, die mit ihnen einen größeren Complex bilden, oder gar nicht der Gc- sammtgemeinde, oder doch einem Theil derselben (allein oder in Verbindung mit dritten Theilnehmern) angehört, oder speciell ge widmet ist; beschrankt sich aber in diesen Fällen auf diejenigen Grundstücke, welche solchen bereits vor Bekanntmachung gegen wärtigen Gesetzes zugehörig waren." Es schien Ihnen nicht ge- rathen, diesen Satz anzunchmen, sondern Sie genehmigten den Vorschlag Ihrer Deputation und nahmen den Satz 6. in folgen der Fassung an: ,,<l) die Befreiung unter c tritt auch dann ein, wenndiebetreffenden Kirchen, Schulen, Kirchen-und Schullehne und milden Stiftungen zwar nicht der gesammten Gemeinde, in welcher die Anlage erhoben wird, aber doch einemTheile derselben allein, oder in Verbindung mit dritten Theilhabern angehören, oder speciell gewidmet sind, beschränkt sich aber in diesem Falle auf diejenigen Grundstücke, welche solchen bereits vor Bekannt machung gegenwärtigen Gesetzes zugehörig waren." Als dieser Beschluß der zweiten Kammer an die erste Kammer gelangte, fand die Deputation der ersten Kammer die Differenz für ge eignet zum Vereinigungsverfahren, und cs hat also darüber am 8. Februar 1843 eine Vereinigungssitzung zwischen den Depu tationen beider Kammern stattgefunden. Es wurde von dem Herrn Referenten der ersten Kammer abermals eine neue Fassung für diesen Punkt vorgeschlagen und die Deputation der diessei tigen Kammer fand, daß diese Fassung nunmehr anzunehmen sek und, wie man früher schon in der Sache wesentlich übereinstimmte, nunmehr auch gegen den Ausdruck und die Fassung Etwas nicht zu erinnern wäre. Diese Fassung, welche seitdem in der ersten Kammer zum Vortrag gekommen und dort auch bereits ange nommen worden ist, lautet nun so: ,,<l) die Befreiung unter«
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