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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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tation liegen konnte. Denn die Deputation ist kein Spruch collegium, und ich glaube, daß es ebenso wenig in der Stellung der Kammer liegen würde, Urtelssprüche zu geben. Allein es ist auch die Ansicht der Deputation, daß man hier nicht vorzugs weise die Staatsregierung im Auge haben müsse; denn die Ab gaben, die an die hohe Staatsregierung zu geben sind, kom men hier gar nicht in Collision mit diesem Gegenstände. Hier ist der Staatsfiscus reiner Privatmann. Wenn wir also den An trag hätten stellen wollen, die hohe Staatsregierung möge diese Abgaben erlassen, so könnte er nur gegen einen Privatmann gerichtet sein, und ebenso würde ein solcher Antrag gegen alle derartige Privatverbindungen damit gerichtet sein, und das konnte unmöglich die Deputation unternehmen. Auch ich bin der Ueberzeugung, daß dadurch eine solche Menge Verwirrungen hervorgerufen und eine solche Unzahl von Petitionen daraus entspringen würden, welche nicht zu über sehen waren, und welchen keine Folge gegeben werden könnte. Wenn wir aber bei dieser allgemeinen Sache einmal einen An trag stellen wollten, diese Abgaben abzuschaffen, so würden Alle sich darauf berufen, di- in gleicher Lage sind, und sagen: was dem Einen recht ist, ist dem Andern billig. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich bitte ums Wort. Abg. vonderBeek: Ich trage auf den Schluß der De batte an. Secretair 0. Schröder: Gegen den Schluß der Debatte müßte ich mich erklären, da ich mir einen Antrag Vorbehalten habe, welcher wohl nicht abgeschnitten werden darf. Präsident 0. Haase: Dann ersuche ich den geehrten Ab geordneten , seinen Antrag jetzt zu stellen. Secretair 0. Schröder: Da ich mich mitdem Gutachten der Deputation nicht vereinigen kann, mich auch die zu seiner Ver- theidigung vorgebrachten Gründe eines Andern nicht überzeugt haben, so stelle ich den Antrag: „im Verein mit der er sten Kammer b ei d erhoh en Staats regierung wegen Erlasses der hier und da noch geforderten Hand werkszinsen zu intercediren". Hier ist nämlich nicht von Rittergutsbesitzern oder Patrimonialgerichtsherrn die Rede, auch nicht davon, daß Abgaben, welche laut vorhandener Ver träge an Rittergutsbesitzer gezahlt worden oder welche auf beson- dern Rechtstiteln beruhen, tangirt werden sollen. Hier können wir nur von denen sprechen, welche an den Staat zu zahlen ha ben , weil wir den Staat vertreten. Wir können demnach recht wohl sagen, daß wir diese oder jene Abgabe nichtlänger fortzuer heben wünschen. Das tangirt gutsherrliche Gerechtsame nicht. Mit den Erbzinsen ist diese Abgabe auch nicht zu vergleichen, denn diese beruhen auf etwas ganz Anderem; es sind meist Zin sen von unbezahlten oder stehen gebliebenen Capitalien. Dem nach bin ich überzeugt, daß ich durch die für das Deputations gutachten vorgebrachten Gründe nicht widerlegt worden bin- Präsidentv.Haase: Der Antrag des Abg. 0. Schrö der lautet so: „im Verein mit der ersten Kammer bei der hohen H. 36. Staatsrcgierung wegen Erlasses der hier und da noch geforderten Handwerkszinsen zu intercediren." Wird dieser Antrag unter stützt? — Erfindet hinreichende Unterstützung. Präsident v. Haase: Es ist auf Schluß der Debatte an getragen worden, und ich frage die Kammer: ob sie diesen An tragebenfallsunterstütze? — Geschieht hinreichend. Präsident V. Haase: Soll die Debatte geschlossen sein? — Wird von der Kammer bejaht. Abg. Iani: Ueber den Antrag selbst muß wohl noch ge sprochenwerdendürfen, da doch Manches noch dagegen zu er innern sein dürfte. Präsident V. Haase: Die Kammer hat den Beschluß ge faßt, die Debatte zu schließen. Der Herr Referent wird dann noch die Deputation in seinem Schlußworte vertreten. Referent Abg. Häntzschel: Ich bekenne offen, daß ich für meine Person es gern gesehen haben würde, wenn man Seiten der Deputation der Petenten Gesuch hätte unterstützen und bevor- worten können; allein es ist dies bei den obwaltenden Verhältnis sen nicht möglich gewesen, und ich kann daher auch dem Antrag des geehrten Herrn Secretairs auf keine Weise beistimmen. Die hohe Staatsregierung kann und wird darauf nicht eingehen, schon aus dem Grunde nicht, weil dieser Antrag eine Menge Ungleich heiten Hervorrufen würde. Im Allgemeinen und in Bezug auf das Deputationsgutachten bemerke ich schließlich noch, daß es doch in der That nicht in dem Rechte der Ständeversammlung liegen kann, über die Rechtmäßigkeit von Befugnissen, welche nach der Angabe des Berechtigten j»sto ütulo erworben worden sind, sowie über die Beweismittel abzusprechen, die jenem zum Beweis seiner Gerechtsame zur Seite ^stehen. Die Ständever sammlung ist in keinem Falle eine entscheidende Behörde. Präsident v. Haase: Es wird nunmehr zunächst auf den Antrag der Deputation überzugehen sein, welchen sie in ihrem Gutachten dahin gestellt hat: man möge der ersten Kammer bei treten, welche den Beschluß gefaßt hat, das Gesuch der Peten ten als zur Bevorwortung ungeeignet zurückzuweisen, und ich frage demnach: ob die Kammer dem Deputationsgutachten bei tritt? — Gegen 2V Stimmen wird dem Deputationsgutachten beigetreten. Präsident v. H a a se: Durch dieses Resultat der Abstim mung erledigt sich der Antrag des Herrn Secretair v. Schröder. Wir kommen nun auf den Bericht der vierten Deputation, das Gesuch von 5 verabschiedeten Militairs betreffend, und der Abg. Oberländer wird als Referent denselben vortragen. Referent Abg. Oberländer trägt zuvörderst aus dem fraglichen Berichte vor, wie folgt: In der zwanzigsten öffentlichen Sitzung der zweiten Kam mer den 16. Januar laufenden Jahres sind die bereits in der ersten Kummer berathenen Gesuche der verabschiedeten Militairs 1) des Feldwebels Christian Gottfried Seifert zu Schnee berg, 2*
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