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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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2) des Sergeant?» Friedrich August Wüstling zu Dresden, 3) des vormaligen Gardisten Traugott Friedrich Kreher zu Geyer, 4) des pensionirtm Fouriers Johann Gottfried Just zu Radeberg, . 5) des Invaliden Johann Georg Haase zu Euba der unterzeichneten Deputation zur Borberathung überwiesen worden. Die Deputation entledigt sich dieses Auftrags in Folgen dem: Die beiden ersten Gesuche, Seifert's und Wüstling's, er scheinen insofern als eigentliche Beschwerden, als sich die Peten ten aufgesetzlicheBestimmungen berufen, welchedas Ministerium des Kriegs nicht sattsam berücksichngt haben soll, wahrend die letzten Drei nur Bitte um Verwendung enthalten. I. Christian Gottfried Seifert in Schneeberg bat nach seinem beigebrachten Abschied, 6.6. Zwickau den 31.. December 1841, mit Inbegriff von drei Campagnejahren, 33 Jahre 6 Mo nate, zuletzt als Feldwebel gedient und ist mit einer monatlichen Pension von 8 Thalern wegen Invalidität entlassen worden, Es ist mithin beidemselben die Bestimmung Z. 32, sä 1 des Militairpenstonsgesetzes vom 17. December 1837 in Anwendung gekommen. Nun hat sich aber Seifert noch auf den letzten Satz der §. 32 und auf §. 34 des angezogenen Gesetzes bezogen. Inder ersten Stelle ist bestimmt, daß außerordentlicher Weise eine Pension bei Invaliden ersten Grades dann eintreten könne, wenn der Soldat vor dem Feinde, oder unmittelbar im Dienste entweder Glieder, die Sprache oder die Sehkraft ver loren habe. Allein der Bittsteller hat nach dem letzten Feldzuge noch 26 Jahre und zuletzt sogar 3 Jahre 9 Monate als Ein steher gedient und hat sich auf eine besondere Thatsache nicht be ziehen können, welche einen solchen Fall annehmen laßt. Nach §. 34 aber kann eine monatliche Erhöhung von 1 bis 2 Thalern eintreten, wenn des Soldaten Leistungen so ausge zeichneter Art waren, daß man ausnahmsweise noch über den höchsten Pensionssatz hinauszugehen sich bewogen finden sollte. Ob nun ein Soldat so ausgezeichnet gedient, das kann natürlich nur die betreffende Commandobehörde beurtheilen, und die Deputation hat aus den vorgelegenen Schriften nur erfahren können, daß Seifert nach der gewöhnlichen Formel der Abschiede sich sowohl im Lande, als auch im Felde, und in allem anbefoh lenen Dienst jederzeit gut und zur vollkommenen Zufriedenheit der ihm vorgesetzten Stabs- und Oberofsiciere betragen habe- Die Deputation kann sich auch nicht bewogen finden, anzuem pfehlen, die oberste Commandobehörde ersuchen zu lassen, in jenem Sinne eine nochmalige Erörterung stattfinden zu lassen, weil sonst die Tendenz jener Bestimmung geradezu gefährdet werden würde. Trotzdem hat aber der Petent, nach Angabe des Chefs des Kriegsministerü, bereits noch außer seiner jährlichen Pension von 96 Thalern außerordentliche Unterstützung erhalten, soll solche auch nach Befinden in Zukunft wieder erhalten, nur nicht zwei mal in einem Jahre, und da er auch bei feiner Entlassung am letzten Tage des Jahres 1841 125 Thaler Einstandsgeld er halten, so gewinnt es das Ansehen, als ob der Petent vom hohen Miniflerio hinlänglich berücksichtigt worden sei. Die Deputation erachtet daher: daß sich das Gesuch zu einer Bevorwortung-nicht eigne, und also dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutreten sei. Präsident 0. Haase: Wenn sich Niemand dagegen er klärt, so werde ich zur Erleichterung der Fragstellung bei jedem Punkte zur Abstimmung verschreiten; es scheint aber jetzt nuht die gehörige Anzahl von Mitgliedern der Kammer anwesend zu sein. (Es werden hieraus die im Vorzimmer anwesenden Ab geordneten durch Secretair Rothe zum Eintritt in den Saal ver anlaßt.) — Unsere Deputation hat das Gesuch der Petenten als zur ständischen Bevorwortung ungeeignet bezeichnet, und uns angerathen, dabei dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutre- tcn. Stimmt die Kammer hierin ihrer Deputation bei? — Es wird einstimmig beig etreten. Referent Abg. Oberländer: Nun heißt es im Berichte: II. Friedrich August Wüstling zu Friedrichstadt-Dresden ist im Jahre 1842 nach sechszehnjähriger Dienstzeit, mit Inbegriff von vier Feldzügen, als Sergeant entlassen worden. In seinem Abschiede heißt es ausdrücklich, daß er ohneNach- .theil der Jnvalidencaffe entlassen worden, jedoch die in dem Werbemandat vom 21. April 1792, §. 49,5V, 51 und 52 bestimmten Vortheile und Befreiungen zu genießen habe. Daß er in diesen gestört worden, hat er nirgends anzuführen vermocht; auch har er nach einer bcsondern Mittheilung des Kriegsministerü sowohl bei seiner Verabschiedung, als wieder holt im Jahre 1826 eine Gratifikation von 20 Thalern erhalten. Bei zunehmender Kränklichkeit des Petenten ist endlich im Jahre 1828 auf sein wiederholtes Pensionsgesuch sein Gesundheits zustand nochmals ärztlich untersucht, und derselbe in dessen Folge noch nachträglich mit einer Pension von 3 Thalern monatlich ver sehen worden, hat auch, abgesehen davon, von Zeit zu Zeit aus dem Gratificationsfvnds des Kriegsministerü kleine Gnadenge-. schenke erhalten. Da er den Feldzügen 1812, 1813,1814 und 1815 bei gewohnt, so ist vom hohen Kriegsministerio wohl vorauszusetzcn, daß ihm, unbeschadet dessen, daß er Pension genießt,.auch für die Zukunft Extraunterstützungm gewährt werden. Allein ein Rechtsanspruch für ihn ist allenthalben nicht auf- zufinden gewesen, auch sind die Billigkeitsrücksichten für Wüst ling nach dem Obigen vom hohen Kriegsministerio nicht außer Acht gelassen worden. Die Deputation hat unter diesen Umständen sich zu dem Vorschläge vereinigt: Wüstling mit seinem Gesuche abzuweisen, und auch hierder ersten Kammer beizutreten. Präsident 0. Haase: Wenn Niemand in dieser Beziehung zu sprechen verlangt, so frage ich: Tritt die Kammer der Ansicht ihrer Deputation bei, daß das Gesuch nach dem Beschlüsse der ersten Kammer als ungeeignet zurückzuweisen sei? — Ein stimmig Ja. Referent Abg. Oberländer: Im Berichte heißt es ferner: HI. Traugott Friedrich Kreher. zu Geyer ist ebenfalls lange vor dem neuen Militairpensiönsgesetz vom 17. December 1837 im Jahre 1816 ohne Pension entlassen worden. Er ist Posamentirmeister, und mag sich in frühem Zeiten, wenn auch spärlich, doch nothdürstig ernährt haben. Denn nach der vom hohen Kriegsministerio erthcilten Auskunft hat er erst im Jahre
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