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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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V. Johann Georg Haase zu Euba ist nach zehnjähriger Dienstzeit Jahre 1822 als Gemeiner ohne Pension entlassen wor den. Nach tz. 46 des Militairpensionsgesetzes vom Jahre 1837 sollen aber die Bestimmungen desselben auf die vor Erlassung desselben bereits Verabschiedeten keine Anwendung leiden. Er hat übrigens einmal eine außerordentliche Unterstützung von 3 Lhalern vom hohen Kriegsministerio erhalten, und da bei ihm allerdings Billigkeitsgründe vorwalten, indem die Bestimmungen des neuen Militairpensionsgesetzes, wenn sie auf ihn Anwendung leiden könnten, ihm günstiger waren, so ist nicht unwahrscheinlich, daß sich das hohe Kriegsministerium be wogen finden wird, ihm nach einiger Zeit wiederum eine kleine Extraunterstützung zukommen zu lassen. Allein es hat der Deputation nicht entgehen können, daß es bedenklich fallen muß, eine Bevorwortung auch nur in dieser Maße eintreten zu lassen, weil dadurch bei einer außerordentli chen Menge in gleichem Verhältniß sich befindender Individuen Hoffnungen erweckt werden würden, die einmal nicht erfülltwer den können. Es ist daher nichts übrig geblieben, als auch hier der ge ehrten Kammer vorzuschlagen: . der ersten Kammer, welche die Abweisung des Petenten aus gesprochen hat, beizutreten. Präsident v. Haase: Auch hinsichtlich des letztgenannten Petenten hat die Deputation den Antrag gestellt, der ersten Kammer, welche Abweisung desselben ausgesprochen hat, beizu treten. Pflichtet die Kammer der Deputation bei? — Ein stimmig beigetreten. Präsident 0. Haase: Wir gelangen nun zu dem Bericht derselben Deputation über die Beschwerde des Rittergutsbesitzers Hempel zu Ohorn, und ich ersuche den Herrn Referenten Abg. Grimm, uns den Bericht zu geben. Referent Abg. Grimm: Der Bericht der vierten Depu tation über die Beschwerde des Rittergutsbesitzers Hempel zu Ohorn lautet fo: Unterm 12. August bis 18. September 1834 brachte der Be sitzer des in der Oberlausitz gelegenen Rittergutes Ohorn, Friedrich August Hempel, bei den damals versammelten Standen eine Be schwerde des Inhaltes ein: daß ihm durch zwei im Hauptwerke übereinstimmende Ent scheidungen der vormaligen Dberamtsregierung zu Budissin und des königlichen hohen Gesammtministerii das ihm als Guts- und Gerichtsherrn zustehende Recht aberkannt worden sei, den auf Grund des durch Dberamtspatent vom 18. September 1820 publicirten Regulativs, die Verwaltung der Dorfeinnahmen im Landkreise der Oberlausitz betreffend, von ihm angestellten Steuer- und Dorfcommuneinnehmer, Johann George Kaiser, dieses Amtes auch wider dessen Willen zu entlassen, und trug darauf an, zu vermitteln, daß ihm in diesem seinem Befugnisse kein Hinderniß in den Weg gelegt, er auch mit Abstattung der in dieser Sache erwachsenen Kosten verschont werde. Bei der damaligen Ständeversammlung (1834) kam diese Beschwerde weder in der ersten, noch in der zweiten Kammer zur Berathung, einmal weil sie erst kurz vor dem Schluffe des Land tags eingebracht worden war, und dann, weil noch eine namhafte Anzahl anderer, der Erledigung dringend bedürfender Arbeiten vorlag. Sie blieb daher ohne Erfolg. Dies hat Hempeln veranlaßt, sein Gesuch bei dem darauf folgenden Landtage I8ZH zu erneuern. Seine Beschwerde kam nun zur Berathung und hatte den Erfolg, daß sich beide Kam mern in Gemäßheit eines beifällig gefaßten Beschlusses dahin vereinigten: die hohe Staatsregkerung zu ersuchen, die Vorstellungen Hempels einer nochmaligen.Prüfung und Erwägung zu unterwerfen und den Beschwerdeführer seiner Zeit bescheiden zu lassen, was auch mittelst ständischer Schrift vom 2. December 1837 in Vollzug gesetzt wurde. (conk. Landt.-Acten I8Z«, I. Abth. 3. Bd. S 449.) Bei dem darauf folgenden Landtage I8FA kam dieHem- pelsche Beschwerdesache bei Berathung des Decrets, die aller höchsten Entschließungen auf verschiedene ständische Anträge be treffend, wiederum zur Sprache. Die dritte Deputation der zweiten Kammer, welcher dieses allerhöchste Decret zur Berichts erstattung überwiesen worden war, riech der Kammer an, im Be treff dieser Angelegenheit Beruhigung zu fassen, weil sie nach der Erläuterung des Herrn Regierungscom- missars, als durch die immittelst erlassene und ausgeführte Landgemeindeordnung, namentlich deren §Z. 4,5,38 ch und 51 erledigt zu betrachten gewesen, indem hiernach das frü here Recht der oberlausitzer Rittergutsbesitzer, den Commun- einnehmer zu ernennen, in Wegfall gekommen sei und eben so die Function des ohorner Communeinnehmers aufgehört habe. (conk. Landt.-Acten 18A, Beil, zur UI. Abth. 2. Samml. S- 649.) Die Kammer erklärte sich hiermit einverstanden, und schien somit die in Rede stehende Beschwerdesache ihre Erledigung ge funden zu haben, umsomehr, als Hempel dieselbe bei dem ver- wichenen Landtage 18ZK nicht wieder angeregt hat. Inzwischen ist derselbe in einer unterm 26. November vorigen Jahres an die dermalige Ständeversammlung einge- reichten Schrift mit seiner Beschwerde von Neuem hervorge treten, indem er anführt: mittelst Erlasses vom 2. December 1837 sei ihm von den Herren Präsidenten beider hohen Kammern bekannt ge macht worden, daß die Ständeversammlung sich bewogen gefunden habe, seine Beschwerde der hohen Staatsregierung mit dem Gesuche um andcrweite Prüfung und Erwägung des darin erwähnten Gegenstandes zu übergeben, und daß ihm ohne Zweifel durch die betreffenden königlichen Behör den weitere Bescheidung baldigst zugehen werde. Seitdem seien aber fünf Jahre verflossen, ohne daß ihmdie verheißene weitere Bescheidung zugegangen sei. Er wende sich deshalb nochmals an die Ständeversammlung und bitte: seine Beschwerde nunmehr in allgemeine Berathung zu zie hen und behufs der schleunigen Abhülfe derselben auf dem geeigneten verfassungsmäßigen Wege sich zu verwenden. Dieses Gesuch wurde, als an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, an die erste Kammer abgegeben, welche es ihrer vierten Deputation zur Prüfung überwies. Letztere erbat sich von dem königlichen hohen Gesammtmim- sterio auf dem verfassungsmäßigen Wege über die etwaigen An standsursachen Auskunft, und wurde ihr darauf eröffnet, daß' die hohe Staatsregierung die Hempel'sche Beschwerde»»: so we niger einer nochmaligen materiellen Erörterung habe bedürftig er achten können, als sie aus den Bestimmungen der§§. 4, 5,38ä und 51 der Landgemeindeordnung anzunehmen sich veranlaßtge funden, daß dieselbe in der Hauptsache durch dieses neue Gesetz von selbst sich erledigt habe.
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