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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Abg. v. Lhielau: Ich muß den Herrn Präsidenten Litten, meinen Antrag zur Unterstützung zu Lungen. Ich halte zwar die ganze Z. für überflüssig; da ich dieselbe aber einmal nicht weg bringen kann, so würde ich wünschen, meinen Antrag zur Unter stützung gebracht zu sehen. Präsident l). Ha a se: Der Antrag geht darauf, den Satz binh. 4 in Wegfall zu bringen. Wird der Antrag unterstützt? — Er erhält von 32 Mitgliedern hinlängliche Un terstützung. Staatsminister v. Wietersheim: So sehr ich imPrincip mit dem Abgeordneten einverstanden bin, daß es nicht die Absicht sein kann , da, wo es die Umstande erfordern, eine billige Vergel tung abzuschneiden, welche dem Gesetz nicht entgegen ist, indem solches das Gesetz in §. 2 selbst nachläßt, so kann doch die Absicht nicht dabin gehen, daß es in die freie Willkür des Verwalters einer Stiftung gestellt werde, welches Honorar er sich selbst für die Verwaltung derselben auszahlen wolle. Ich gebe zu, daß viele Stiftungen in den Händen achtbarer Behörden und Männer liegen, die sich keinen Mißbrauch erlauben werden; es gibt aber auch viele Stiftungen, die von Privatpersonen verwaltet werden. Wenn man diesen ohne Ausnahme gestatten wollte, soviel als ihnen beliebte, für die Verwaltung derselben zu nehmen, so würde den grüßten Mißbräuchen und Verkürzungen der Stiftungen Thor und Lhür geöffnet. Nach §. 60 der Verfassungsurkunde stehen die Stiftungen unter dem Schutz und der Aufsicht des Staats, und es wäre nicht zu rechtfertigen, wenn man es ganz in die Willkür der Collatoren stellen wollte, ob sie viel oder wenig für ihre Mühe bezahlt nehmen wollen. Es muß ein geordnetes Verhältniß eintreten, was auch schon überall geschehen ist. Es wird nur gesetzlich anerkannt, was im Verwaltungswege normirt worden ist. Präsident v, Haase: Es wird nun zunächst dieErklärung der Deputation auf diesen Antrag des Abg. v. Lhielau, wonach der Satz b ausfallen soll, zu erwarten sein. Referent Abg. Braun: Der Antrag der Deputation geht auf Annahme des Satzes » und b in der §. Der Abg. v. Lhie- lau aber hat nur eine Negative aufgestellt; er-widerspricht nur dem Anträge der Deputation. Deshalb muß die Deputation wünschen, daß ihr Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht werde. Präsident 0. Haase: Nach meiner Ansicht werden die Fragen bei §. 4 zu theilen und diese Fragen auf die einzelnen Satze der tz. zu richten sein. Die Deputation billigt die von der Regierung gegebene Fassung und sonach liegt blos eine Fassung vor, wetche die Regierung gegeben hat. Der v. Lhieiau'sche Antrag bezweckt eine Abänderung dieser Fassung, den Wegfall eines Satzes dieser §. Daher würde ich zunächst fragen, ob dieser Satz nach dem Antrag des Abg. v. Lhielau ausfallen soll; doch würde dasselbe erreich: werden, wenn auf Annahme der einzelnen Sätze der §. die Frage gerichtet würde. Referent Abg. Braun: Ich habe nichts dagegen, wenn die übrigen Deputationsmitglieder einstimmen. Vicepräsident Eisenstuck: Ich habe den Antrag aus meh ren Gründen nicht unterstützt, und zwar schon deshalb nicht, weil II. 37. es eine lückenhafte Z. würde, wenn die Bestimmung fehlte, wie es gehalten werden soll. Zweitens kann ich auch nicht für sach gemäß halten, wenn die Höhe von dem Verwalter selbst bestimmt werden soll; denn angenommen, daß eine ständische Corpora tion die Verwaltung einer Stiftung hat, soll sie auch die Er mächtigung haben, willkürlich das Honorar des Verwalters zu bestimmen? Ich kann mich daher nicht mit dem Anträge des Abg. v. Lhielau vereinigen. Abg. v. Lhielau: Der Abgeordnete meint, es finde jetzt eine Willkür des Verwalters einer Stiftung bei den Ansätzen statt; dies ist aber nicht der Fall. Derjenige, der jetzt Stiftungs angelegenheiten zu besorgen hat, hat zu liquidiren und diese Li quidation der Behörde zur Prüfung vorzulegen. Das Mini sterium soll entscheiden, mit was sich der Verwalter begnügen solle, selbst wenn der Stifter ein bestimmtes Honorar ausgesetzt hat, sobald sich die Stiftung abmindert. Wie Sie aber den Verwalter zwingen wollen, etwas Minderes zu nehmen, als der Stifter bestimmt hat, und es blos auf das Ermessen des Mi nister» stellen wollen, vermag ich nicht einzusehen. Indessen ist Alles möglich in der Welt, mithin auch das. Referent Abg. Braun: Ich glaube, der Gesichtspunkt, den das hohe Ministerium festgehalten hat, ist der, daß man die Stiftungen nicht durch zu großen Regieaufwand verzehren lassen müsse, und dieser Gesichtspunkt scheint mir ein solcher, für den sich die Kammer aussprechen muß. Das liegt im Interesse des Staats, im Interesse der Stiftungen und in unferm allerseitigen Interesse. Wenn mehr und mehr die Erfahrung beweist, daß Stiftungen durch den Regieaufwand aufgezehrt werden, so kann es nicht anders kommen, als daß in Zukunft Wenige sich finden werden, welche sich veranlaßt sehen sollten, Stiftungen zu errich ten, und durch diese Betrachtungen war die Deputation geleitet, als sie sich für den Gesichtspuykt, für die Ansichten des Mini stern auszusprechen entschloß. Präsident v. Haase: Ich nehme an, daß die Debatte geschlossen ist, und werde nun unter Lheilung der Satze der zur Fragstellung übergehen. Die Deputation hat also ange tragen , daß der erste Satz (si.oben) angenommen werde. Ist die Kammer mit diesem Satze einverstanden? — Einstim mig Ja. Präsident v. Haase: Zweitens hat die Deputation ange- rathen, daß auch der zweite Satz (s. pben) angenommen werde. Tritt die Kammer dem Vorschläge der Deputation bei? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Es würde nun der letzte Satz folgen, wogegen keine Einwendung gemacht worden ist, und die Depu tation beantragt auch die Annahme dieses letzten Satzes. , Ist die Kammer mit dem Anträge der Deputation einverstanden? — Es wird gegen 2 Stimmen beigetreten. Präsident 0. Haase: Nimmt die Kammer die tz. 4 in dieser Maße an? — EinstimmigJa. Präsident l). Haase: Ich würde nun die Frage durch Namensaufruf dahin stellen: Nimmt die Kammer den vorlie- 2*
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