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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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entstehen würde, so dürste derselbe durch eine Auflage auf jedes Pferd oder eine anderweite Abschätzung der Pferde, sowie durch -en Verkauf der Chausseehauser leicht gedeckt werden können. Gutachten. Die Petition beabsichtigt in einigen flüchtigen und oberfläch lichen Andeutungen nichts Geringeres, als die totale Umgestaltung eines sehr wichtigen Zweiges des Staatseinkommens und, weil und insoweit dasselbe durch die vom Petenten empfohlene Auf hebung des binnenländischen Chausseegeldes eine Schmälerung erleiden würde, die Einführung einer ganz neuen Steuer, welche von allen pferdehaltenden Staatsangehörigen erhoben wer den soll. Wahrscheinlich hat der Petent seine Verbesserungsvorschläge von den Beispielen einiger andern deutschen Staaten entlehnt, welche entweder gar kein Wegegeld erheben, oder es nur an den Landesgrenzen beziehen. Es mag allerdings nicht verkannt wer den, daß die Besoldung aller auf den über das ganze Land zer streuten Hebestellen angcstellten Einnehmer, sowie die Unterhal tung der Chausseehäuser den Regieaufwand sehr bedeutend erhöht und einen beträchtlichen Theil des Einkommens wieder absorbirt. Es kann auch zugegeben werden, daß in der Art und Weise der Erhebung der Cyauffeegelder, zuM Nachtheil der Staatskasse, Unzutraglichkeiten möglicherweise hie und da vorkommen, die sich durch keine Controlemaßregeln ganz möchten beseitige» lassen. Demungeachtet hat der Deputation das Absehen des Bitt stellers als zur Bevorwortung völlig ungeeignet erscheinen müssen. Das Einkommen vom Chausseegelde beträgt nach der gegen wärtigen Budjetvorlage jährlich 200,000 Lhaler, also eine Summe, die für den Zweck sowohl der Unterhaltung der vorhandenen Straßen, als auch der Ausführung neuer Straßen bauten schwerlich möchte zu entrathen sein. Auch beweisen die der Ständeversammlung wieder zuge gangenen vielen Petitionen für Herstellung von Straßentracten auf siscalische Kosten, welche bedeutende Ansprüche an die Staatskassen für Zwecke des Wegebaues noch immer gemacht werden. Daß aber, wenn alle Hebestellen im Binnenlands aufge hoben, für die Inländer also die Wegegelder ganz abgeschafft und nur von Ausländern noch entrichtet werden sollen, das Staats einkommen sehr bedeutend sinken müßte, leuchtet von selbst ein. Petent, der die Ausführung seines Planes so leicht findet, scheint auch nicht daran gedacht zu haben, daß, wenn alle Chaus seegeldereinnehmer oder doch die bei weitem größte Anzahl plötz lich entlassen werden sollten, alle diejenigen, welche als verab schiedete Militaire oder pensionirte Civildiener zu Ersparung von Pensionen in der Eigenschaft als Chausseegeldereinnehmer ver wendet wurden, auch sofort wieder dem Militair- oder Civilpen- sionsetat zur Last fallen müßten, dadurch aber eine neue Last auf die Staatskasse gewälzt werden würde. Zwar will der Petent das Deficit gedeckt wissen, dadurch, daß eine neue Steuer auf das Zugvieh gelegt werde. Er hat sich jedoch nicht die Mühe genommen, diesen in den Verkehr und in die landwirthschaftlichen Interessen tief eingreifenden Vorschlag näher zu entwickeln und zu begründen. Die Deputation hat sich daher auch nicht bewogen gefunden, den Ideen und Gedanken über eine zweckmäßige Ausführung einer solchen Maßregel näher nachzuspüren, die dem Bittsteller bei deren Vorschläge mögen vorgeschwebt haben. Legt der Petent ein besonderes Gewicht auf die Unbequem lichkeit, welche die Reisenden zu ertragen haben, wenn sie alle zwei Stunden vor einem Chauffeehause anhalten sollen, so wird n. 37. diese Unbequemlichkeit gewiß unendlich überwogen durch die Wohlttzat, daß die Reisenden auf gut gebahnte» Chausseen ein sicheres, bequemes und schnelles Fortkommen finden. Hat endlich Petent zu Begründung seines Gesuchs auf die mancherlei Unterschleife Hinweisen wollen, welche, wie er vorgibt, bei der Erhebung der Wegegelder von den Einnehmer» verhangen zu werden pflegten, so müßte man allerdings beklagen, wenn sie begründet wären und die bestehenden Controlemaßregeln sich als ungenügend erwiesen hätten. Von einer solchen, die Redlichkeit einer großen Anzahl öffentlicher Functionirer in Zweifel stellenden Voraussetzung hat jedoch die Deputation nicht auszugehen. Es wird aber der hohen Staatsregierung überlassen bleiben müssen, ob dem Peten ten rücksichtlich der von ihm ausgesprochenen generellen Beschul digung die Namhaftmachung einzelner Fälle (die doch wohl Müssen vorgelegen haben) zur Einleitung der Untersuchung wider die Schuldigen anzusinnen sein möchte. Das Einkommen vom Wegegelde hat erst am Landtage im Jahre 1833 einer legislatorischen Prüfung unterlegen. Das Ergebniß derselben war das Gesetz vom 9. November 1833, die Erhebung des Chausseegeldes betreffend. Auch die Chaussee- gelderrolle hat mancherlei Veränderungen und Erleichterungen für die Gewerbtrcibenden erfahren und die Controleeinrichtungen sind verbessert worden. Es glaubt demnach die Deputation, daß auf die Bautz- mannsche Petition, die bei der ersten hohen Kammer nicht einmal Anlaß zu einer materiellen Berathung gegeben hat, ein weiteres Absitzen nicht zu richten fei, und rathet der geehrten Kammer an, diese Petition auf sich beruhen zu lassen. (Während des Vortrags tritt der Staatsminister v. Ze- schau in den Saal.) Präsident 0. Haase: Will die Kammer in der eben vor getragenen Angelegenheit berathen? Abg. Vogel: Der Bittsteller hebt unter andern besonders hervor, daß das Anhalten bei jeder Hebestelle sehr störend und unangenehm sei; allein mir ist aus den Ländern, wo das Chaussee geld an der Grenze erhoben wird, bekannt, daß auch noch nebenbei eine Controle geführt wird; kommt man an eine Controlestätte, so ist man verbunden, sein Billet vorzuzeigen. Nebenbei habe ich noch einen Punkt zu berühren; als im Königreich Preußen die breiten Radfelgen eingeführt wurden, wurde zugleich das Chausseegeld von einem Zugthier auf einen Silbergroschen zu rückgesetzt; da nun in hiesigen Landen seit einigen Jahren die breiten Radfelgen auch geführt werden müssen, dadurch den Chausseen kein solcher Nachtheil erwächst, als es der Fall war, da schmale Radfelgen zu führen erlaubt war, folglich auch durch die neue Einrichtung der Unterhaltungsaufwand sich verringern dürfte, daher ersuche ich eine hohe Staatsregierung, daß künftig statt 12 Pfennige von einem Zugthier nur ein Neugroschen Chausseegeld erhoben werde. Präsident v. Haase: Ein besonderer Antrag ist nicht ge stellt, und was der Abgeordnete bemerkt hat, würde sich über haupt wohl mehr für die Berathung über das Budjet eignen, wo wir auf diesen Gegenstand im Allgemeinen zurückkommen. Referent Abg. Wieland: Es kommen im neuesten Tarif verschiedene Ansätze vor, wo 1 Ngr. und 2 Pf. angesetzt sind. 3
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