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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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War es der Zweck des Gesetzes vom 16. August 1838, den sächsischen Juden Gelegenheit zu geben, sich zu gewerbsfleißigen Staatsbürgern umzubilden und sie vom verderblichen Schacher- ltnd Trödelhandel abzuziehcn, so muß wohl bei der Erörterung der jetzt vorliegenden Petition die Frage aufgeworfen werden: ob die Juden auch in der Zeit seit Erlassung jenes Gesetzes die ihnen dadurch ertheilten Vergünstigungen so benutzt haben und in ihrer Umbildung so vorgeschritten sind, daß ihnen eine Erweiterung jener Rechte ohne Befürchtungen von Nachtheilen für die christ liche Bevölkerung zugestanden werden könne? Nun ist wohl an sich der seitdem verflossene Zeitraum von 4tz Jahren zu kurz, um diese Frage schon jetzt erschöpfend beantworten zu können. Bleiben wir aber bei der uns zunächst interessirenden Frage: inwieweit die in Dresden wohnhaften Juden in diesem Zeiträume Gebrauch von den ihnen eingeräumten Rechten, anderen Gewerben, als dem Handel und Schacher, sich zu widmen, gemacht haben? stehen, so müssen wir bemerken, daß nach den von uns einge zogenen Erkundigungen wir nicht glauben können, daß die dresdner Juden sich künftig willig und mit Liebe den Handwerken widmen werden, daß wir vielmehr zu befürchten gegründete Ursache haben, sie werden, sobald ihnen der Klein- und Aus schnitthandel, der ihrem ganzen Wesen mehr zusagt, gestattet wird, mit überwiegender Mehrzahl auf diesen sich werfen. In der vorliegenden Petition wird zwar bemerkt, daß es- jetzt jüdische Lehrlinge und Gesellen verschiedener Professionen gebe. Dagegen erlauben wir uns, auf die durch den hiesigen Stadtrath zu beglaubigende Thatsache zu berufen, daß, obwohl nach dem Gesetze vom 16. August 1838 in die hiesigen Handwerksinnungen siebenundzwanzig jüdische Meister ausgenommen werden können, bis jetzt nur zwei Israeliten als Wundärzte und Inhaber von Barbierstuben, einer als Uhrmacher und zwei als Schneider meisterdas hiesige Bürgerrecht gewonnen haben- Zu Gesellen sind bei verschiedenen Innungen überhaupt sechszehn Juden ge sprochen, und sieben Knaben in die Lehre gethan worden. Bon den gedachten fünf jüdischen Meistern hat einer sein Metier bereits wieder aufgegeben und ist zum Schacherhandel zurückgekehrt. Bon den Gesellen haben zwei das erlernte Handwerk verlassen und nähren sich jetzt ebenfalls vom Trödel, einige haben sich als völlig untauglich erwiesen, und nur wenige sind mit Ausdauer ihrem Metier treu geblieben. In die Handelsinnung sind drei Israeliten nach vom hohen Ministerin erlangter Concession zum Grossocommissions- und Speditionshandel ausgenommen wor den. Von diesen sucht der eine demohngeachtel notorisch seinen Haupterwerb darin, in einer unter der Firma eines christlichen Kaufmanns bestehenden Ausschnitthandlung angeblich nur den Gehülfen zu machen, während die Administration bereits mit dem andern wegen unbefugten Detailhandels mit Cigarren im Streite begriffen ist. Dagegen haben einundzwanzig Juden und Jüdin nen das dresdner Bürgerrecht wegen unzünftiger Gewerbe er worben. Darunter befinden sich bereits acht, welche Kleinhandel mit Gegenständen, die dem Verbietungsrechte der Handels innung nicht unterliegen, betreiben, sowie vier Jüdinnen Handel mit Putzwaaren, fertiger Wäsche und Strohhüten betreiben. Wir hegen zu der hohen Kammer die zuversichtliche Erwartung, daß nach diesen, in der kurzen, seit Erlassung des Gesetzes vom 16. August 1838 verflossenen Zeit gemachten Erfahrungen ge wiß die Ansicht, daß die jüdische Bevölkerung Dresdens bereits den Grad von Reife erlangt habe, um ihr unbedenklich die ihr dis jetzt noch vorenthaltenen Rechte und namentlich die Erlaub- niß zur Ausübung des Klein- und Ausschnitibandels zu ge währen, nicht die Oberhand gewinnen werde. Wohl zeigt die ganze Fassung der Petition, daß'an diesem Rechte einem großen Theile der hiesigen Jsraelue.r ebensoviel und noch mehr, als an II. 38. der Gewährung der bürgerlichen Ehrenrechte gelegen sein dürfte, da dieses Recht ihrer Abneigung gegen alle Gewerbe, die einige körperliche Anstrengung, Fleiß und Ausdauer erfordert, sehr zu sagt, und der Vater, der im Schacher- und Trödelhandel ausge wachsen, Nichtssehnlicherwünscht, als sein Geschäft dem Sohne übergeben zu können, der es dann unter der Firma eines Klein- und Ausschnitthandels fortsetzen und erweitern kann. Der einzige in der Petition scheinbar für Verleihung dieses Rechtes ange führte, auch in dem Berichte der Deputation herausgehobene Grund, daß manchem Judenknaben Körperkraft oder Körper geschicklichkeit zu Betreibung eines Handwerks abgehe, dünkt uns nicht halrbar zu sein, wenn man erwägt, daß zu so manchen, bei Fleiß und Ausdauer gut nährenden- Handwerken, z. B. den schneidern, Beutlern, Drechslern, Gold- und Silberarbeitern u. s. w. eine besondere Körperkraft durchaus nicht erfordert wird, und öfters die geschicktesten Meister und Arbeiter selbst gebrech liche Leute sind. Ueberhaupt aber dürften einzelne besondere Fälle wohl kaum zu einer Aenderung des Gesetzes berechtigen. Die Kürze der Zeit verbietet uns, über die in der Petition sul> 3, 4 und 5 gestellten Anträge, welche zum Theil auch die Interessen unsrer Innung berühren, uns ausführlicher auszu sprechen. Wir bemerken daher nur noch, daß, wenn man den dresdner Israeliten den Klein-und Aüsschnitthandel gestatten wollte, es dringend nothwendig wird, nur eine bestimmte Zahl derselben, welche im richtigen Verhältniß derjüdischen zur christ lichen Bevölkerung steht, zur Handelsinnung zuzulaffen. Zeit- Her ist die hohe Scaatsregierung von der Ansicht ausgegangen, daß bei unsrer Innung dieses Verhältniß nicht zu beachten sei, weil die Juden, die in dieselbe einverleiben, Detailhandel gar nicht betreiben dürften. Sollte ihnen nun aber wider Erwarten dieses Recht eingeräumt werden, so erscheint es um so nothwen- diger, daß die in §. 5 des Gesetzes vom 16. August 1838 enthal tene Bestimmung auch auf die hiesige Handelsinnung erstreckt und eine Bestimmung über die Anzahl der in dieseJnnung aufzu nehmenden Juden getroffen werde, als außerdem mit ziemlicher Bestimmtheit vorauszusehen ist, daß der größteLheilderhiesigen Israeliten auf den Klein-und Ausschnitthandel sich werfen und in die Handelsinnung einwerben werde. Diese Tendenz der hie sigen Juden ist, wenn man die in ihrer Petition suk> 2 und 3 ausgestellten Wünsche in Verbindung bringt, ganz unverkenn bar. Nicht minder bestätigt sich durch das Gesuch sul> 5, den jü dischen Meistern, die eine Profession treiben, zu gestatten, mit andern, als von ihnen selbst gefertigten Waaren zu handeln, die überall, wo man den Juden erlaubte, zunftmaßige Gewerbe zu treiben, gemachte Erfahrung, daß die Juden nur solche Gewerbe zu wählen pflegen, bei welchen der hauptsächlichste Erwerb nicht in der Selbstfertigung, sondern in dem Handel mit von Andern gefertigten Gegenständen besteht. Das Gesetz vom 16. August 1838 hat daher sehr weise die Juden von diesem Handel ausge schlossen, um sie möglichst zu zunftmäßigen Gewerben zu führen, die den Handel nicht zum Hauptgegenstand ihres Erwerbes ma chen. Die wohlthätigm Folgen, welche diese Bestimmung des Gesetzes bezweckte, würden daher gänzlich vernichtet werden, wollte man der angestammten Neigung der Juden zum Handel dadurch nachgeben, daß man cinesrheils das Verhältniß der jü dischen zur christlichen Bevölkerung nicht mehr in der jetzt statt findenden Reparation der Meisterzahl auf die einzelnen Innun gen beobachtete, und anderntheils die Beschränkung, daß die Juden nur mit selbstg -fertigten Waaren Handel treiben dürfen, aufhöbe. Die Folge würde sein, daß die Juden mit überwie gender Mehrzahl auf die Gewerbe sich werfen würden, bei wel chen der Handel mit nicht selbstgefertigten Waaren den Häupter- werb aus mach en. S
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