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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Was aber die Befürchtung anlangt, daß die Juden so dann den Häuserhandel betreiben würden, so glaubte die Depu tation, daß es, um dem zu begegnen, hinreichend sei, den zehn jährigen Besitz auf die Hälfte herabzusetzen, und erlaubt sich des halb umsomehr den folgenden Antrag der hohen Kammer zu empfehlen, da Seiten der hohen Staatsregierung kein Bedenken dagegen aufgestellt wurde. Sie richtet daher den Antrag dahin: es möge die Kammer im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen: noch auf diesem Landtage auf gesetzlichem -Wege die in Z. 8 des Gesetzes vom 16. August 1838 festgesetzten zehn Jahre auf fünf Jahre herabzusetzen. 7) verlangen die Petenten das Jmmissionsrecht in ver haftete Grundstücke mindestens soweit, daß Juden in das ihnen verpfändete Grundstück jedenfalls immittirt werden, jedoch, wenn solches in einem Landestheile ist, wo sie zur Zeit noch kein Grundeigenthum erwerben dürfen, sie zu dessen Veräußerung binnen zwei Jahren verpflichtet sein sollen. Was nun dieses Jmmissionsrecht betrifft, so würde sich für Dresden und Leipzig das Nachgesuchte der Petenten heben, inso fern ihnen die Acquisition mehrer Grundstücke an jedem der ge nannten Orte nachgelassen würde. Es dürste demnach auch das Wesitzthum eines Grundstückes in Dresden oder Leipzig für einen Juden in Zukunft kein Hinderniß mehr sein, um in ein zweites und drittes verpfändetes Grundstück immittirt werden zu können. Was hingegen die von ihnen angesprochene Immission in anderwärts gelegene Grundstücke betrifft, so glaubte die Depu tation, daß §. 1 des gedachten Gesetzes, welche die Juden auf die Städte Dresden und Leipzig beschränkt, der Gewährung dieses Gesuches zur Zeit entgegentrete, andere Bedenken nicht zu ver schweigen, welche in Hinsicht auf das Heimathsgesetz und auf die Möglichkeit entstehens dadurch Scheingeschäfte zu begünstigen. Deshalb schlagt die Deputation der hohen Kammer vor: diesen Punkt auf sich beruhen zu lassen. Schließlich hat die Deputation ihrem Berichte noch hinzu zufügen, daß ihr von Seiten des königlichen Herrn Commissar erklärt worden, wie die hohe Staatsregierung, im Fall ständische Anträge in dieser Angelegenheit an sie gelangen, sich jedenfalls Vorbehalte, vor einer endlichen Entschließung darauf die betreffen den städtischen Behörden zu hören. (Während des Vortrags dieses Berichts erscheinen der Staatsminister v. Zeschau und der königl. Commissar v. Wa tz- dorf im Saale.) Präsident v. Haase: Es haben sich mehre Sprecher ge meldet, die ich der Reihefolge nach nennen werde; es sind die Abgg. v. Watzdorf, Messet, Müller, Schumann, Brockhaus und Leuner. — Ich setze voraus, daß die Abgeordneten im Allgemei nen zu sprechen gedenken, weil spater nach Anleitung des Be richts jeder einzelne Punkt noch besonders besprochen werden wird. Es melden sich noch als Sprecher die Abgg. Sörnitz, Rah- lenbeck, I). v. Mayer, Oberländer, Lobt, Tzschucke und a. d. Winkel. Präsident!). Haase: Ich ersuche den Abg. v. Watzdorf, das Wort zu ergreifen, und, wenn es ihm gefällig ist, zu dem Ende den Rednerstuhl einzunehmen. Abg. v. Watzdorf: Ich werde vom Platze aus sprechen. Meine Herren! Unter den Aufgaben, deren Lösung der Gesetz gebung unserer Zeit Vorbehalten bleibt, ist gewiß keine der un wichtigsten die Stellung der jüdischen Glaubensgenossen zum Staate und die Verbesserung ihrer bürgerlichen Verhältnisse. Es handelt sich nämlich darum, das Unrecht wieder gut zu ma chen, welches in vielen christlichen Staaten und auch in dem un- srigen dadurch begangen worden ist, daß man ein seit beinahe zwei Jahrtausenden verfolgtes und geächtetes Volk auf sehr u n- christliche Weise behandelt hat, indem man es von vielen bür gerlichen Gewerben und Nahrungszweigen ausschloß und dem selben einen rechtlichen Erwerb erschwerte, ja in vielen Fällen sogar unmöglich machte. Unstreitig haben daher auch manche Fehler, welche man den Juden vorwirft, und welche allerdings bei einem Lheile derselben zu finden sein mögen, namentlich der Hang zum Wucher und zum unerlaubten und betrügerischen Gewinn bei Handelsgeschäften, in diesem Verfahren ihren Grund, und sie kommen daher mehr auf Rechnung der Chri st e n, als auf Rechnung der Iuden. Unter diesen Umständen ist es gewiß eine würdige Aufgabe der gesetzgebenden Gewalten, diesen Uebelständen nach Kräften entgegenzuwirken, und dies wird hauptsächlich dadurch geschehen, daß man, wie die Deputa tion Seite 458 ihres Berichts (s. ob. S. 770) andeutet, wahr und redlich die volle Emancipation der Juden vor der eitet, und sie namentlich in moralischer Bezie- hungzu heben sucht. Dieses Bestreben scheint mir ebenso wohl durch unsere Religion, als durch die Anforderungen einer vernünftigen Staatspolitik geboten, — durch unsere Religion, weil das Christenthum eine Religion der Duldung ist, die in ihrer praktischen Anwendung dem Geiste dessen entsprechen muß, der Zöllner und Samariter mit gleicher Liebe umfaßte, als das ausgewählte Volk Gottes; — durch die Anforderungen einer vernünftigen Staatspolitik, weil es das sicherste Mittel ist, die Reibungen zweier verschiedener Religionen zu beseitigen und ihre Bekenner mit einander zu versöhnen. Ich würde es daher auch nur als ein Zeichen eines erfreulichen Fortschritts betrach ten, wenn mir die Genugthuung zu Theil würde, einen Israeli ten als College» in dieser Versammlung begrüßen zu kön nen. Von diesem Ziele sind wir aber allerdings noch weit ent fernt. Das Gesetz vom 16. August 1838 beabsichtigt zwar eine Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Juden, es erreicht ihn aber nur unvollkommen, denn es versagt ihnen viele der wich tigsten bürgerlichen Rechte, oder verbietet ihnen dieselben in einer Beschränkung, die ich nicht zu billigen vermag. Wenn nun die Vorstände der israelitischen Gemeinde in ihrer unter dem 27. De- cember 1842 an die Ständcversammlung gerichtetm Petition um Abänderung einiger der drückendsten Bestimmungen dieses Gesetzes gebeten haben, so vermag ich darin nur ein sehr billiges Verlangen zu erblicken, und hätte gewünscht, daß sich die geehrte Deputation in allen Punkten günstig für dasselbe ausgesprochen hätte. Da dies jedoch nicht durchgängig der Fall ist, so kann ich auch für das Deputationsgutachten nur insoweit stimmen, als es die Wünsche, der israelitischen Gemeinde bcvorwcrter, und behalte
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