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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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«eisten Vie Friedensgerichte. Wir sehen, daß in England, Frankreich und den Rheinprovinzen, im Herzogthum Meiningen, in Bayern und auch in Preußen Frkedensgerichte bestehen, daß sie überall überraschende Resultate geliefert haben, daß im Jahre 1834 in Frankreich von 490,000 im ersten Angriff stehen den Processen beinahe die Hälfte, die Summe von 200,000, durch den Ausspruch der Friedensgerichte niedergeschlagen wor den sind, daher ich hoffen darf, daß dieses Institut in unserm Va terlande ebenso erfolgreich sein werde. Abg. Wieland: Die Petition hat meine ganze Aufmerk samkeit erregt, und ich wollte nur noch eine factische Bemerkung hinzufügen über die Erfahrungen, welche man im Herzogthum Sachsen-Meiningen über das Institut gemacht hat. Die öffent lichen Blätter haben darüber schon viel Vortheilhaftes berichtet, und es würde vielleicht wohlgethan sein, wenn die Deputation, welcher die Petition wird überwiesen werden, Kenntniß von den Erfahrungen, die man dort gesammelt hat, sich verschaffen wollte. Ich kann dabei nicht unterlassen, dem geehrten Herrn Antrag steller für sein Absehen, welches vollkommen den patriotischen und erleuchteten Gesinnungen entspricht, die ihn auszeichnen, meine vollste Lheilnahme und meinen Dank auszusprechen. Ich glaube allerdings, daß eine Einrichtung dieser Art tief reforma torisch in unsere Rechtspflege eingreifen werde. Ich glaube fer ner, daß eine erhöhte Rechts- und Gcsetzkenntniß beim Volke als Bedingung für das gedeihliche Bestehen des Instituts angenom men werden muß; allein das kann nicht abhalten, die Sache ins Leben zu rufen. Gesetz - und Rechtskenntniß soll Gemeingut des Volkes und nicht blos das Eigenthum eines besondern Stan des sein. In der That, die Sache ist von der höchsten Wichtig keit. In einer wohlgeordneten Rechtspflege, in einer prompten, gewissenhaften und unparteiischen, mindest kostspieligen Justiz verwaltung liegt eine der wesentlichsten Bürgschaften für das po litische und kommerzielle Gedeihen des Staates. Wir haben allerdings schon Bürgschaften dieser Art in unserm Lande; wir haben namentlich die unantastbare Unabhängigkeit des Richter standes; aber es wird immer Noth thun, dergleichen Bürgschaf ten noch mehr hinzuzufügen, und als eine der wesentlichem sehe ich eben die Einrichtung an, die der Herr Abgeordnete im Auge hat. Nehmen wir dazu noch die Einführung von Gesetzbüchern, eine gründlich verbesserte Criminalrechtspflege, dann haben wir Institute, dieunserLand auszeichnen müssen. Ich mag aber nicht verkennen, daß, wenn ein Institut wie das fragliche wahrhaft gedeihlich werden soll, auch eine erhöhte christliche Sitt lichkeit im Volke vorhanden sein muß. Nur ein sittlich gebildetes Volk wird zu solchen Institutionen reif sein. Es wird daher ganz der Wichtigkeit der Sache entsprechen, wenn, im Sinne der Petition, Regierung und Stände dahin streben, christliche Sitt lichkeit im Volke immer mehr und mehr zu verbreiten, wie es be reits so wirksam von Regierung und Ständen erstrebt worden ist. Abg. v. Zezschwitz: Ich habe einige Jahre in einem Lande gelebt, wo das Institut der Schiedsmänner besteht; ich habe mich da in der Nahe von der nützlichen Wirkung dies s Instituts und vdn demimmet mehr zunehmenden Vertrauen des Volkes für dasselbe überzeugen können. In dem Lande, wovon ich spreche — es istSchlesien — sind durch das Institut der Schiedsmänner eine große Anzahl Proceffe vermieden wor» den, und es hat dieses Institut, welches unter der Controls der Be hörden steht, auf das öffentliche Wohl, auf Moralität, Eintracht und Versöhnlichkeit im Volke sehr günstig eingewkrkt. Ich kann mich daher auch nur für die in Rede stehende Petition verwen den und mich dem Anträge anschließen, daß dieselbe abgedruckt werde. Da Schlesien, wo dieses Institut mit gutem Erfolg besteht, reif dazu ist, so zweifle ich nicht, daß es auch bei dem sächsischen Volke eingeführt werden könne, welches dem schle sischen Volke an Cultur nicht nachsteht. Präsident 0. Haase: Ist die Kammer mit dem Anträge einverstanden, die Petition dem Druck zu übergeben? — ES erfolgt einstimmige Bejahung. Präsident v. Haase: Soll sie an die dritte Deputation gelangen? — Allgemeine Zustimmung. , Präsident v. Haase: Die sämmtlichen neuern Nummern der Registrande sind nun vorgetragen. Noch habe ich in Bezie hung auf eine der frühem, nämlich Nr. 36, eine Bemerkung zu machen: Diese Petition (s. dieselbe in Nr. 6 der Mittheilungen II. Kammer S. 54 ff.) war an die zweite Kammer eingegangen, und diese hat beschlossen, selbige beizulegen. Inzwischen habe ich aus dem Petito ersehen, daß sie an beide Kammern gerichtet worden ist; daher würde es doch nöthig sein, sie an die erste Kammer abzugeben. Ist die Kammer dieser Ansicht? — Ein stimmige Bejahung findet statt. Präsident v. Haase: Wir kommen nun zur Tagesord nung, zum Vortrag über das allerhöchste Decret, die Land rentenbank betreffend. Ich ersuche den Herrn Referenten, die Rednerbühne zu besteigen. ReferentAbg. v. Lhielau: Das allerhöchste Decret lautet, wie folgt: Se. KöniglicheMajestäthaben den getreuen Ständen in den Erläuterungen zum Staatsbudget mitlheilen lassen, daß mit dem Ostertermin dieses Jahres der Betrag der auf die Land rentenbank übernommenen Renten die Höhe von 249,637 Lhlr. 18 Gr. 7 Pf. erreicht hatte. Dieser Betrag hat sich seitdem im Michaelister min in runder Summe noch um 29,000 Thlr. also bis über 278,000 Thlr. erhöht, so daß die Summe der überhaupt bis jetzt auszufertigen gewesenen Landrentenbriefe ziemlich nahe an Sieben Millionen angestiegen ist. An dem hieraus abzunehmendcn guten Fortgang der mit Stipulation von Ablösungsrenten verbundenen Auseinander setzungen scheint besonders auch die durch die Verordnungen vom 9. Marz und 10. November 1837 mit ständischer Zustimmung den Verpflichteten ebenfalls gestattete Uebeiweisung an die Land-
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