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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Mg. Geyler: Diese Petition ist mit von einigen Petenten außerhalb meines Wahlbezirks zugeschickt worden, um sie der ho hen Kammer zu überreichen. Nun bin ich zwar mit den hier in Frage befangenen Verhältnissen nicht so genau bekannt, habe aber gefunden, daß sie sich zu einer Petition vollkommen eignen, trage daher auch kein Bedenken, sie den Wünschen der Petenten gemäß zu der meinigen zu machen, und bitte die verehrte Kammer, sie einer Deputation zu übergeben; übrigens verlange ich das Vor lesen der Petition weiter nicht. Präsident v. Haase: Die Petenten führen an, daß sie mit dem Fiscus einen Rechtsstreit über Huthung in einer Waldung geführt haben, wo ihnen der Beweis der Verjährung auferlegt worden ist; allein sie haben diesen Beweis wegen Mangel an be jahrten Zeugen hinsichtlich des Anfangs derselben nicht führen können, da die Verjährungszeit nach dem Gesetz vom 30. Juli 1813 bei Huthungsgerechtsamen in Wäldern mit der Publikation dieses Gesetzes geschlossen ist; sie bitten daher die Ständeversamm lung , sich für ihren Anspruch zu verwenden. Insofern nun ein Abgeordneter diese Petition zu der seinigen gemacht hat, wird es kein Bedenken haben, dieselbe derdri tten Deputation zu über reichen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstim mig Ja. Ferner steht auf der Registrande: 3. (Nr. 323.) Den 23. Februar. Anonyme Petition aus Leipzig, daß die Zahl der dasigen Kramerhandlungen mehr be schränkt werde. Präsident v. Haase: Diese Petition ist anonym eingesandt worden; da aber §. 118 der Landtagsordnung bestimmt, daß anonyme Eingaben zurückgegeben oder vernichtet werden sollen, so wird demgemäß verfahren werden. 4. (Nr. 324.) Den 24. Februar. Petition des Pfarrers Liebusch zu Senftenberg und Genossen um Verwendung, daß ihnen durch die aufgelöste Predigerwittwen-Societätscasse zu Gro ßenhain für die bis zum Jahre 1839 dahin gezahlten Beiträge eine Entschädigung gewährt werde. Vicepräsident Eisenstuck: Diese Petition ist mir zugesen det worden. Ein ähnlicher Gegenstand hat der vorigen Stän deversammlung vorgelegen. Es ist nämlich durch Verfügung "des Ministern des Cultus die Wittwencasse für die Prediger der großenhainer Ephorie aufgehoben worden. Nachdem diese Auf hebung erfolgt war, hatten sich die, welche dabei nicht gehört worden waren, die jetzigen Petenten, an das Ministerium gewen det und von dem Ministerio die Entscheidung erhalten, daß man sie entschädigen werde, und man hat auch bei den Verträgen, welche bei der Kheilung von den Kronen Preußen und Sachsen geschlossen wurden, darauf Rücksicht genommen. Nun weiß ich nicht, wodurch es geschah, daß das Ministerium, anstatt sie zu erfüllen und das'zu gewähren, was die Petenten glauben in Anspruch nehmen zu können, die Sache auf den Rechtsweg ver wiesen hat. Das ganze Object reducirt sich auf 300 Thaler, um welche die Staatsregierung wohl nicht gern den Rechtsweg einschlagen wird. Ich glaube, der Gegenstand ist wohl der Be. rücksichtigung und Bmchtserstattung einer Deputation werth; auch glaube ich, daß die Vernehmung mit dem Ministerio einen günstigen Erfolg haben werde; wenigstens war dies bei der vorigen Ständevcrsammlung mit Oschatz der Fall. Präsident v. Haase: Will die Kammer diese Petition der vierten Deputation überweisen? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Weiter ist keine Eingabe zur Haupt- registrande vorhanden. Die Abgg. Kokul und Zimmermann haben sich für heute wegen Unwohlsein entschuldigen lassen; ich ersuche nun den Herrn Referenten, uns den weiteren Vortrag des in der letzten Sitzung im Allgemeinen berathenen Berichtes zu geben. (Staatsminister Nostitz und Jänckendorf tritt ein.) Referent Abg. v. Gab lenz tragt wiederholt das-Depu tationsgutachten zum ersten Punkte der Petition vor. Dasselbe ist bereits in Nr. 38 Seite 770 flg. mitgetherlt, und der Schluß lautete folgendergestalt: „Es möge dieselbe im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, die in tz. 5 des Gesetzes vom 16. August 1838 enthaltenen Worte: sie gewährt ihnen jedoch keinen Anspruch auf die im Z. 65 der Städteordnung gedachten Rechte, noch auf diesem Landtage auf gesetzlichem Wege in Wegfall zu bringen." Präsident v. Haase: Die Reihe der Sprecher ist folgende: Herr Vkcepräsident, die Abgg. Leuner, v. Lhkelau, v. d. Planitz, Stockmann, Meisel, Müller, Sörnitz, Sachße und Rahlenbeck. Abg. v. Khielau: Ich habe um das Wort gebeten, um einen Antrag zu stellen. Die Deputation hat nämlich S. 458 ihres Gutachtens (s. Nr. 38 S. 771) gesagt: „Obgleich bei diesem Punkte ein Widerspruch Seiten der hohen Staatsregierung er hoben wurde, und dieselbe vielfache Bedenklichkeiten zu haben schien, die Concurrenz dieser politischer Ehrenrechte den Juden zu gewähren u. s. w." Diese Bedenklichkeiten sind aber nicht angeführt, und ich werdedaher die hohe Staatsregierung ersuchen, uns dieselben zu entwickeln. Präsident v. Haase: Es hat der Herr Regierungscom- missar sich erhoben, wahrscheinlich um die gedachte Ansicht der hohen Staatsregierung zu motiviren. König!. Commifsar v. Günther: Wenn die geehrte Deputation in ihrem Berichte bemerkt, daß die Regierung Beden ken geäußert habe, so liegt es mir ob, auf diese Bedenken näher einzugehen. Zunächst schicke ich die allgemeine Bemerkung vor aus, daß die Regierung ihre Ansichten über die zeitgemäße Ver besserung des bürgerlichen Zustandes der hierländischen Juden in dem Gesetzentwurf von 1837 dargelegt hat. Seit jener Zeit haben sich die Verhältnisse keineswegs so geändert, daß eine Ver änderung dieser ihrer früheren Ansicht hätte eintreten können. Bei der damaligen Gesetzvorlage fand die Regierung hinsichtlich der den Juden einzuräumenden Rechte noch manche Beschränkung für nöthig; noch weitere Beschränkungen sind in das unterm 16. August 1838 publicirte Gesetz in Folge ständischer Anträge ge kommen. Wenn nun die Juden jetzt auf den Wegfall mehrer dieser Beschränkungen antragen, so hat die Regierung zu erwar ten, ob und wie weit .von der Ständeversammlung diese Bitten
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