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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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nehme ich das Gesetz, wie es von der Ständeversammlung bera- then und von der Staatsregierung erlassen worden ist. Was war der Zweck des Gesetzes? Den Israeliten eine günstigere Stellung zu gewahren, und um vorzüglich möglichst dasjenige zu beseitigen, was von ihnen selbst als die Ursache bezeichnet wurde, warum sie dem Schachcrhandel zu sehr ergeben seien. Es war nur eine Stimme unter ihnen, daß man sich hauptsächlich bestre ben müsse, ihnen den Weg zu eröffnen zu Ergreifung, Erlernung und zur selbstständigen Betreibung von Gewerben. Darauf gingen Staatsregierung und Stände ein. Es ist ihnen mehr gewährt worden. Es ist ihnen das gewahrt worden, was sie baten, und man hat ihnen auch noch Anderes gewährt und da ha ben sie in dieser letzter» Beziehung die Erwartung erfüllt. Näm lich es ist nicht zu leugnen, daß gerade bei den Israeliten es sehr nachthcilig in vielen Staaten sich gezeigt hat, daß ihre Religion so in Secten ausgeartet ist. Jede Schule bildete fast eine neue Secte. Diesem Grundfehler ist durch die Synagoge begegnet worden. Dieser Synagoge hat ein Oberrabiner vorgestanden, er steht ihr noch vor, und es ist ihr zu wünschen, daß er ihr auch ferner noch vorstehe, mit großer Sorgfalt und Mühe, und ich wünsche, daß seine Bemühungen Segen haben mögen, wenn auch nicht für das vorgerückte Alter, doch aber für die junge Ge neration. Ebenso ist es mit dem Schulwesen. Ich bin mehr mals in dieser Schule gewesen, und ich muß sage», daß bei den angestellten Untersuchungen sich ergeben hat, was nicht immer in christlichen Schulen sich gefunden hat, daß nicht ein schulfähi ges Kind ohne Schulunterricht gewesen ist. Ich habe daher das feste Vertrauen, daß unsere Israeliten in moralischer Haltung sich auszcichnm, wie vielleicht nicht Israeliten ei nes andern Landes. Das ist eine Seite, und diese wird mich halten und leiten müssen, beizustkmmen, daß man ihnen die bürgerlichen Rechte, welche die Städteordnung feststellt, länger nicht vorenthalte. Ich glaube, es wäre sogar eine Unge rechtigkeit, wenn man es thate. Ich will mich nicht bewegen auf dem Grund und Boden der Verfassungsurkunde, ich will nicht auf die wiener Beschlüsse zurückgehen, ich will nicht sagen, daß wie durch die deutsche Bundesacte die Feststellung der Ver hältnisse der Juden in Aussicht gestellt wurde, so auch die Frei heit der Presse in Aussicht gestellt worden ist. Soll aber der Staat, weil diese Aussicht nicht zur Einsicht geworden ist, zurück bleiben? Das glaube ich nicht. Ich muß noch Etwas zu be denken geben. Wenn es ein Land gibt, wo man auf politische Rechte einen großen Werth legt, so ist es Großbritannien. Es ist in Großbritannien noch Keinem eingefallen, dafür zu wirken, daß Israeliten in das Parlament Eintritt hatten; wohl aber habe ich erlebt, daß die erste Magistratsstelle in London von Juden be kleidet wurde. Es hat zwar Widerspruch gegeben, aber es ist da bei geblieben. Auf die wiener Acte möchte ich nicht eingehen, da ich mich erinnere, daß die Auslegung in Frankfurt am Main Widerspruch gefunden hat, und ich möchte bedenklich finden, eine Discussion darüber anzuspinnen, inwiefern ein Vertrag zwischen Fürst und Ständen, eine Constitution, die vertragsweise zu Stande kam, durch Bundesbeschluß alterirt werden könne. Diese Frage werde ich immer verneinen, und sie also umsoweniger hier auf dieBahn bringen. Nun habe ich mich vollkommen überzeugt, daß diese Einräumung der bürgerlichen Ehrenrechte dazu führen muß, den Israeliten in der Meinung eine günstigere Stellung zu geben. Es muß dies ein redliches, lebendiges Ehrgefühl in ihnen erwecken, es muß sie mit den Christen noch mehr gleichstellen und es wird eine größere Eintracht dadurch festgesetzt. Die Erfahrung hat mich hier belehrt, daß diejenigen aus der israelitischen Ge meinde, denen man übertragen hat, Theil zu nehmen an. Wohl- thätigkeitsanstalten, bei der Armenversorgungsbehörde, bei der Gesellschaft zu Rath und That, sich hierbei sehr erprobt haben. Es ist doch ein großer Unterschied zwischen Local- und Kotal- interessen zu machen. Es ist einmal so, und ich wünsche nicht, daß cs anders wird, daß die Israeliten nur auf Leipzig und Dresden verwiesen sind. Es ist also Localinteresse und daher festzuhalten, daß sie, da sie einmal zu Bürgern ausgenommen werden sollen, wenn sie Bürger sind, auch die Rechte der Stadteordnung ge nießen, die andern zugeeignet sind. Aus diesem Grunde werde ich dem Deputationsgutachten, was das betrifft, beistimmen. Ich bin überzeugt, daß, wenn es geschehen sollte, daß in der jüdischen Gemeinde, unter den Gliedern derselben, die Bürgerrechte hier er langt haben, solche ausgezeichnete Manner von patriotischem Sinne sich finden sollten, finden würden, finden werden, daß man sie der christlichen Majorität vorzöge, so glaube ich, würden selbst christliche Wähler die Pflicht nicht von sich ablehnen können, die Stimme ihnen zu geben. Denn daß diese dreißig Bürger Einen zum Stadtverordneten oder Stadtrath würden machen können, ist kaum zu denken, uird wie gesagt, ist es ein ehrenwerther Mann, warum soll das nicht geschehen ? Es geschieht ja Zum allgemeinen Besten. Ich glaube, daß es im allgemeinen städtischen Interesse sei, daß man ausspreche, ihnen diese Rechte zugestehen zu wollen. Dem Staat kann es einen Nachtheil nicht bringen, der Stadt kann es auch einen Nachtheil nicht bringen, aber den großen Wor theil wird cs darbieten, daß sie sich in der Meinung höher gestellt sehen, und wer sich nicht selbst achtet, kann auch Achtung nicht an sprechen. Also muß man mehr dahin arbeiten, daß diese Selbst achtung immermehrbefestkgt und gestärkt werde. Aus allen diesen Rücksichten sehe ich mich veranlaßt, dafür zu stimmen, daß man fernerhin die Israeliten wenigstens hier in Dresden nicht länger von den Rechten ausschließe, welche die Städteordnung als Ehren rechte gewährt. Abg. v. Watzdorf: Nur ein Wort erlaube ich mir zur Widerlegung und Berichtigung einer Aeußerung unsers geehrten Herrn Vicepräsidenten. Derselbe erklärte es für ungeeignet, wenn man von Emancipation der Juden spreche. Da ich nun derjenige gewesen bin, der dieses Wort in der vorgestrigen Berathung gebraucht hat, so finde ich mich veranlaßt, dasselbe gegen die Behauptung des Herrn Vicepräsidenten in Schutz zu nehmen. Als es sich in England darum handelte, den Katholiken umfänglichere bürgerliche Rechte zu verleihen, namentlich den Katholiken in Irland das Recht zu geben, in das Parlament gewählt zu werden, wie nannte man diese Maßregel? Man nannte sie „Emancipation der Katholiken." Ich habe
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