Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mehren. Ich will such darin keinen großen Uebelstand finden, Denn ich bin von der Intelligenz sehr vieler Mitglieder der jüdi schen Gemeinde überzeugt, daß sie bei dem Hange, stets zusammen zuhatten, den ich ihnen gar nicht zum Borwurf machen will, da für sorgen werden, da hier in doppelter Beziehung ein Ehrenpunkt in Frage ist, daß nur solche Männer gewählt werden, welche wirk lich die Stellung ausfüllen' können, zu der sie berufen werden; insofern kann ich mich daher wohl mit der geehrten Deputation einverstanden erklären. Wenn ich es nicht überall kann, so glaube ich dennoch, meinen Grundsätzen noch nicht untreu zu werden. , Abg. Stockmann: Im ersten Punkte bin ich mit dem Deputationsberichte ganz einverstanden; namentlich aber aus dem Grunde, daß solcher eine Förderung für die moralische Hebung der Israeliten darin erblickt; denn auch ich erkenne diese als den einzigen Weg für die völlige Emancipation. — Auch ich bin weit entfernt, einem Bewohner des Staates ein Recht zu versagen, weil er ein Jude ist; sehe aber auch andererseits die moralische Hebung nicht Llos in Gewährung von Rechten, sondern auch in Erfüllung von Pflichten. Es muß daher auch die Möglichkeit nicht abgeschnit ten sein, solches zu thun. Gestehen wir aber unsererseits die mo ralische Verpflichtung für die Emancipation schon durch diese und die früheren Zugeständnisse zu, so muß ich bekennen, daß mir diese Abschlagszahlung dafür zu klein erscheint. Aus dem ersten angeführten Grunde aber sehe ich mich genöthigt, mit Aus nahme des sechsten gegen die anderen Punkte zu stimmen, da ich eben bei dem Zugeständnisse derselben eine Förderung für die mo ralische Hebung nicht erkennen kann. Abg. Müller (aus Chemnitz): Vieles, was ich sagen wollte, haben bereits mehre der geehrten Sprecher erwähnt. Ich habe mit Bedauern vernommen, daß man von mehren Seiten wünscht, die Juden für das ganze Land zu emancipiren, und ich kann nicht umhin, offen und frei zu gestehen, daß ich darin da s größte Unglück sehen würde, was Sachsen jemals betreffen könnte. Nicht blos unsere Fabriken würden vernichtet, der arme Arbeiter sein ohnehin schon großentheils zum Erbarmen herabge sunkenes Lohn noch mehr verringert sehen, sondern auch der Wohl stand der höchst ehrenwerthen Landwirthe würde gefährdet wer den. Betrachten wir diejenigen unserer Nachbarländer, wo die Juden emancipirt sind, herrscht da solcher allgemeiner Wohlstand der Landwirthe wie in Sachsen? Ich konnte ihn nirgends finden, wohl aber oft wahrnehmen, daß kein Rittergutsbesitzer irgend ein Product, der Bauer nicht ein Kalb ohne Juden verkaufen konnte. Hört man sagen, daß sie sich durch Entziehung der Bürgerrechte gleich Verbrechern entehrt sehen wollen, so kann ich das durchaus nicht zugeben, und beziehe mich deshalb auf das, was schon von dem Herrn Regierungscommissar erwähnt worden ist. Sicherem Vernehmen nach bereut man in Württemberg, den Juden die bür gerlichen Ehrenrechte ertheilt zu haben, und ich möchte wünschen, Saß der Antrag des geehrten Abg. Leuner genehmigt werde, wel chen ich mir, wenn auch mit anderen Worten, doch in ähnlichem Sinne zu stellen erlauben wollte, und mir dies, wo nöthig, zu thun noch Vorbehalte. Der geehrten Deputation kann ich aber auch darin nicht beipfiichten, daß das numerische Verhältniß der Ju» den auf die Wahlen keinen Einfluß haben könne, und trete dem ganz bei, was mein geehrter Herr Nachbar darüber gesagt hat. Ich bedauere daher, der geehrten Deputation nicht allenthalben beistimmen zu können. Abg. v. Platzmann: Ich habe dem geehrten Abgeordne ten zu erwiedern, daß es sich hier lediglich um den Anspruch han delt, den die Israeliten auf die Rechte, welche in der 65. Para- graphe der Städteordnung stehen, haben. Sie find nämlich S. 35 angeführt und bestehen in dem Stimmrechte bei der Wahl der Vertreter der Stadtgemeinde, der Wählbarkeit zu ständischen Aemtern und der Lheilnahme an den gemeinsame» Stadtange legenheiten. Um die Zustände der Juden auf dem Lande han delt cs sich hier keineswegs, und in diesem Punkte, was eine ganz andere Frage ist, wäre ich allerdings geneigt, dem geehrten Abge ordneten beizustimmen. Abg. Sörnitz: Ich habe zwar schon in der allgemeinen Debatte erklärt, daß ich gegen alle Anträge der Deputation stim men werde. Jndeß erlaube ich mir doch, zur Molivirung bei dem jetzt in Frage stehenden Anträge hier noch einige Worte zu spre chen. Die petirenden Israeliten halten es für entehrend, daß sie bürgerliche Ehrenrechte nicht genießen sollen; unsere verehrte De putation dagegen behauptet noch vorzugsweise, daß es gegen ein jedes Recht, gegen eine jede Billigkeit streite, daß man ihnen dieselben vorenthalte. Nun, meine Herren, was das Recht anbe langt, was ist Recht? Ich glaube, das Gesetzliche ist Recht, und wir haben ein Gesetz, welches ihnen diese Ehrenrechte abspricht, folglich kann ich hierin der Deputation nicht beistimmen. In Bezug auf die Billigkeit, gegen die diese Vorenthaltung der Ehrenrechte streiten soll, welche Behauptung die geehrte Depu tation dadurch zu motiviren sucht, daß sie spricht: es streite ge gen eine jede Billigkeit, wenn man demjenigen, dem man zumu- thet, die Pflichten des Bürgers in jeder Beziehung zu erfüllen, nicht auch auf der andern Seite, wie jedem andern Bürger, gleiche Rechte gestatten wolle, wenn man ihm, dem man auf erlegt, zu den gemeinsamen Stadtabgaben beizutragen, im Ge gensätze nicht gestatten wolle, wie jedem andern Bürger, seine Stimme dem Manne bei der Wahl der Vertreter zu geben, dem er sein Vertrauen schenkt, muß ich auf die große Anzahl von Schutzverwandten, die ebenfalls alle Abgaben, bürgerliche wie Staatsabgaben, zu leisten haben, Hinweisen, die ebenfalls die bürgerlichen Ehrenrechte nicht ausüben. Ich muß es gänzlich leugnen, daß es unbillig sei. Der Herr Regierungscommissar hat schon hierüber sich umständlich ausgesprochen und ganz das gesagt, was ich hierüber ebenfalls erwähnen wollte; ich will aber noch berühren, denn es kann nicht genug hervorgehoben werden, daß es durchaus nicht im Sinne der 73. §. der allgemeinen Städteordnung liegt, daß der Ausschließung von Ehrenrechten allenthalben blos entehrende Motive unterzulegen wären, im Gegentheil unter a. und I». in dieser Paragraphe sind völlig ehren hafte Personen von den Ehrenbürgerrechten ausgeschlossen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder