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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Sollte der Mangel der bürgerlichen Ehrenrechte entehrend für die Juden sein, so würde ich mich allerdings mit Bedauern gegen dieses Petitum ausgesprochen haben, da gewiß auch ehrenhafte und geachtete Manner unter unfern jüdischen Einwohnern sich befinden. Ich thue cs aber nicht mit Bedauern, weil eben etwas Ehrenrühriges für sie darin nicht liegt, sondern stimme mit der vollen Ueberzeugung, daß eine Entehrung für die Juden hierin nicht liegen kann, wohl aber weil es den gesetzlichen Bestimmun gen zuwider läuft, gegen dieses Petitum. Ich glaube, gibt man ihnen einmal die bürgerlichen Ehrenrechte, läßt man sie hierdurch zu bürgerlichen Aemtern, so ist nur ein Schritt weiter, daß sie auch in Staatsämtern eintreten können, der nächste Schritt hier auf aber ist der, daß die Juden über das ganze Land verbreitet werden. Dies, meine Herren, werden wir uns nicht wünschen. Es ist dies aber noch ein natürlicher Grund, daß die Herren dresdner Deputaten ganz ruhig dafür stimmen können, daß ihnen die bürgerlichen Ehrenrechte gewährt werden möchten. Referent Abg. v. Gablenz: Der geehrte Abgeordnete bemerkt, die Deputation hätte deshalb den Antrag gestellt, weil sie die Gewährung der bürgerlichen Ehrenrechte für eineSache des Rechts halte, und setzt hinzu: was ist Recht? — Er sagt: „das Gesetz ist Recht." Dieser Ansicht ist die Deputation auch. Die Städteordnung ist aber auch ein und zwar älteres Gesetz, als das jüdische, und wenn §. 6s diese bürgerlichen Ehrenrechte einem jeden Bürger einräumt, so ist dies das Recht, das der geehrte Abgeordnete verlangt; wenn er also diese bürgerlichen Ehrenrechte den Juden nicht einräumen wollte, so hätte er eigentlich sich gegen das Rechte erklärt, indem er die Bestimmung eines früheren Ge setzes nicht anerkennt. Wicepräsident Eisen stuck: Zur Widerlegung gegen eine Aeußerung des geehrten Abg. Sornitz. Es ist mir der Zusam menhang nicht recht klar geworden. Er hat gesagt: es würden die Juden, wenn sie die bürgerlichen Ehrenrechte erlangt, sich über das ganze Land verbreiten, und die Dresdner hatten gut stimmen dafür. Ich wiederhole es, meine Fassungskraft ver mag nicht zu begreifen, wie das gemeint ist. Aber Viesen Trost mag er von mir empfangen, so lange ich die Ehre habe, in der Kammer zu sein, und der Gegenstand zur Sprache kömmt, werde ich unter allen Verhältnissen dagegen stimmen, daß man den Juden gestatte, auf dem Lande zu leben, sondern ich werde immer dafür stimmen, daß Dresden und Leipzig die einzigen Orte seien, wo sich die Juden aufhalten dürfen. Ich werde es thun aus Patriotismus, und der sächsische Patriotismus steht mir weit höher, als der dresdner Particularismus. Abg. Sörnitz: Cs ist mir nicht in den Sinn gekommen, mit dem, was ich gesagt habe, den Herrn Depuurten aus Dres den einen Vorwurf machen zu wollen, sondern ich bezog mich blos aufden Theil des Deputationsgutachtens, wo es heißt: „Wäre es indessen trotz dem noch möglich, daß bei der christli chen Bevölkerung eine Befürchtung entstehen könnte, so dürfte eine numerische Zusammenstellung hierüber den beruhigendsten Nachweis geben; denn bei einer Einwohnerzahl von ciron 70,000 für Dresden, worunter nicht ganz 700 Juden sich be finden, unter denen höchstens 30 das Bürgerrecht erlangt haben, ist cs wohl nimmer anzunehmen, daß zum Nachtheile der christ lichen Bevölkerung die Juden einen überwiegenden Einfluß an den Wahlen gewinnen können." .Blos in dieser Beziehung äußerte ich mich hier; meine Aeußerung ging aber keineswegs dahin, den Herren Deputaten aus Dresden einen Vorwurf machen zu wollen, als sorgten sie nicht für das Interesse des ganzen Landes. Abg. v. Thiel au: Ein Wort zur Widerlegung. Der ge ehrte Abg. Sörnitz hat sich auf Z. 73 der allgemeinen Städteord nung bezogen, und gemeint, es wären Männer von den Ehren bürgerrechten ausgeschlossen, welche doch ganz ehrenhafte Perso nen genannt werden könnten. Ich will nicht alle einzelnen Sätze durchgehen, um zu zeigen, daß sich darunter Classen befinden, wo die Ehrenhaftigkeit in Zweifel gezogen werden könnte; bemerken muß ich aber doch, daß es mir scheint, daß die Israeliten cs für eine Beschränkung ansehen dürften, wenn sie die Rechte nicht ha ben, welche andere, in derselben Kategorie stehende Personen be sitzen. Es ist hier im ersten Satze gesagt: „Diejenigen, welche sich nicht wesentlich innerhalb des Stadtbezirks aufhalten, haben diese Ehrenbürgerrcchre nicht." Wenn also ein Israelit sich nicht wesentlich innerhalb der angewiesenen Stadt aufhält, so würde er die Ehrenrechte, ohne sich deshalb gekränkt zu fühlen, nicht be anspruchen können. Wenn er sich aber innerhalb des Stadtbe zirkes aufhält, Bürger der Stadt ist, und diejenigen Rechte, welche alle in derselben Kategorie stehende Personen haben, nicht besitzt, dann ist es allerdings eine ehrenrührige Beschränkung. Abg. Lzschrrcke: Meine Bemerkung erledigt sich durch das, was der geehrte Abg v. Khielau gesagt hat. Ich habe nur noch zu erwähnen, daß diejenigen beiden Punkte, welche nicht entehrend sind, gar nicht auf die Juden in Dresden und Leipzig angewendet werden können; denn a und b sind diejenigen, welche sich nicht an dem Orte, wo sie das Bürgerrecht er langt haben, aufhalten, und Frauenspersonen erwähnt. Der An trag soll sich aber nur auf die in Dresden und Leipzig sich aufhal- tendcn Juden beziehen, insofern werden sie lediglich von den sieben letzten entehrenden Kategorien §. 73, der Städteordnung be troffen. Abg. Sachße: Als auf dem Landtage von 1837 über die die Modisication der bürgerlichen Verhältnisse der Juden be treffende Gesetzvorlage verhandelt wurde, und Mehre den Ein wand vorbrachten, sie seien noch nicht fähig genug, mehre Rechte zu genießen, wurde ihnen mit Recht entgegengehalten, man könne Keinem schwimmen lehren, wenn man ihn nicht ins Wasser gehen ließe; man müsse ihnen erst Rechte geben, damit sie sich in dem Gebrauche derselben üben könnten. Ein Theil wenigstens solcher Rechte sind ihnen gewährt worden. Allein nach dem, was die zwei Petitionen, welche von Dresden einge geben worden sind, enthalten, scheint es mir, als ob sie von diesen Rechten, von dieser Gelegenheit, sich von ihrer Richtung zu Handel und Schacher zu entwöhnen, nicht genug den Gebrauch hätten machen wollen, den man von ihnen erwartete. Ich selbst habe damals für sie gestimmt und ihnen das Wort geredet, weil
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