Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abg. Häntzschel: Ich habeblos eine Atußerung des Ab geordneten Sachße zu widerlegen. Er hat die Besorgniß ausge sprochen, daß Juden, wenn man ihnen die bürgerlichen Ehren rechte zu Theil werden lasse, wohl gar Mitglieder der Stadträthe werden könnten. Nun, meine Herren, eine solche Besorgniß wird, wenn sie einträte, gewiß keinen Nachtheil herbeiführen. Ich glaube vielmehr, daß wir von Rathmännern israelitischen Glaubens sehr ost lobenswerthe Einschränkungen und Sparsam keit beim städtischen Haushalt lernen, von ihnen mindestens das Geheimniß einer zweckmäßigen Armenversorgung erfahren könnten. Während man sich täglich von christlichen Bettlern umringt sieht, ist mir wenigstens während meines mehrjährigen Aufenthalts in Dresden auch nicht ein einziger jüdischer Bettler vorgekommen. Es ist dies eine Erfahrung, die sich nicht wider legen läßt. Abg. Sachße: Ich habe nicht daran gedacht, vielweniger behauptet, daß ein Jude nicht ein Rathmann werden könne, und es ist wohl die Annahme zu wünschen, wenn einem Juden einmal das Vertrauen geschenkt worden ist, zum Rathmann gewählt wer den zu können, denn er verdient es dann gewiß. Ich habe ihnen das Vorrecht der Ablassung eines solchen Amtes blos aus der Besorgniß gewünscht, man werde es uns in den Kauf bringen und bei künftigem Landtage sagen: man belastet uns mit Ehren ämtern in beiden Städten und dennoch enthält man uns noch eine Menge materieller Vortheile vor, und darauf wird man pochen und Petitionen gründen, die in der Kammer, wie jetzt, Anklang finden werden, deshalb, weil ihnen neue Lasten aufge bürdet worden sind. Abg. 0. v. Mayer: Es ist gleich zu Anfang der Dis kussion gesagt worden, daß es gewisse Rechte gebe, welche man der christlichen Majorität Vorbehalten müsse, und dahin seien zu rechnen die bürgerlichen Ehrenrechte: mit andern Worten, die politischen Rechte, hier insbesondere die städtischen vollen bürger lichen Rechte. Ich muß bekennen, daß ich von einer solchen Prä tension der christlichen Majorität im Staate gar keinen Begriff habe. Ich glaube, es ist nicht die Meinung, daß wir in Sachsen uns rühmen wollten, vorzugsweise einen christlichen Staat zu bilden. Wenn wir die andern christlichen Staaten Europas durchgehen, so werden wir zugeben müssen, daß dort ebenso gute Christen sind, als in Sachsen. Gleichwohl findet man durch ganz Europa nirgend einen Zustand der Juden in Bezug auf die bür gerlichen Ehrenrechte, welcher dem sächsischen entspricht. Ich will übergehen, was in Frankreich, Belgien, Holland Rechtens ist, wo die Juden zu allen Staatsämtern und natürlich auch zu allen bürgerlichen besoldeten Ehrenämtern zugelassen werden. Denn es sind dort die Juden mit den Christen überhaupt ganz gleich gestellt. Aber nehmen Sie England; es sind vor Kurzem noch zwei Shen'fs und mehre Aldermans Juden gewesen. Es fällt dort Niemandem ein, daß die Juden von den bürgerlichen Ehren rechten ausgeschlossen sein müßten; daß sie dort noch nicht in größerer Zahl zu Aemtern gewählt worden sind, ist natürlich, weil dis Juden dort auch in der Minorität sind. Wunderbar genug, daß doch schon so viele Beispiele in diesem Staate vorliegen, der es wahrlich sehr übel nehmen würde, wenn man ihm den Vorwurf machen wollte, er sei ein nicht so christlicher Staat, wie Sachsen. — Ferner sind in Württemberg und Churhessen die politischen Rechte den Juden vollständig eingeräumt; so auch inHessen-Darm- stadt und Baden mit Ausnahme der Wählbarkeit als Stände mitglieder. In Braunschweig haben die Juden die passive Wähl barkeit. Meine Herren, Sie haben hier schon eine bedeutende An zahl christlicher Staaten, wo die Juden politische Rechte ge nießen. Ich meine nun ferner unter den nächsten Nachbarn Preußen. Auch dort haben die Juden einen großen Kheil der städtischen Ehrenrechte erlangt, sie können namentlich alle städti schen Aemter bekleiden, mit Ausnahme des Oberbürgermeister amts, und es gibt wirklich dermalen mehre solcher städtischen Beamten in vielen preußischen Städten, von denen mir im Au genblick nur Magdeburg einfällt. In der österreichischen Mo narchie ist die Gesetzgebung nach den einzelnen Provinzen ver schieden ; es gibt aber z. B. in Wien Juden, welche ausdrücklich das Ehrenbürgerrecht erlangt haben,und wenn sie auch nur durch specielle Privilegien den Christen gleichgestellt werden können, so ist doch kein entgegenstehendes Princip anerkannt. Ferner haben die Juden in Triest, Görtz und dastger Gegend das unbedingte Wahl- und Wählbarkeitsrecht zu allen städtischen Aemtern. In Venedig und im ganzen lombardisch-vcnetianischcn Königreiche haben sie alle politische Rechte, auch das, Staatsdiener zu wer den: in Venedig gibt es namentlich einen jüdischen kroniraäore. So bereitet-sich auch in Ungarn eine vollkommene Gleichstellung der Juden, auch in Bezug auf die politischen und städtischen Eh renbürgerrechte, vor. In Pesth ist es, was die letztem anlangt, bereits geschehen. Diese Handelsstadt hat die Zulassung der Ju den zu allen städtischen, besoldeten und unbesoldeten, Ehrenämtern ausgesprochen. Ich schließe mit Rußland. Dort ist den 26. No vember .1842 ein Ukas erlassen worden, wodurch den Juden der Staatsdienst eröffnet wird. Nun, meine Herren, das Princip will ich nicht länger verfechten; aber ich dächte, wir beschieden uns, daß wir in Sachsen, als in einem constitutionellen Staate, doch wenigstens nicht zurückstehen dürfen hinter dem, was Preu ßen, Oesterreich und selbst auch Rußland gewahren. Ich habe bereits vorhin unsere herrliche Verfassungsurkunde gerechtfertigt gegen die falsche Interpretation, welche man hineintragen will. Nimmer kann es in der Idee der erhabenen Gründer derselben gelegen haben, den Fortschritten der Ausbildung der Freiheit und der Menschlichkeit ein ewiges Hemmniß in den Weg zu legen, und namentlich beweist Z. 33 der Verfaffungsurkunde, daß das nicht der Fall ist. Man bestimmt darin für die drei christlichen Religionsparteien sofort die unbedingte Gleichstellung, während man den Antheil der nichtchristlichcn Glaubensgenossen der Ge setzgebung reservirte. Nun wohl, die Gesetzgebung wird das be stimmen, die Verfassungsurkunde und die sächsische Verfassung ist hoffentlich nicht für Decennien, sondern für Hunderte von Jahren, für viele Menschenalter bestimmt. Wer möchte wagen, im°Voraus zu behaupten, in welcher Zukunft den Juden gleiche Rechte werden zugestanden werden? Wenn über kurz oder lang den Juden statt des ihnen jetzt zukommenden ungleichenAn-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder