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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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gewahrenden Rechten und bei den Christen von zu entziehenden Rechten, was ein ziemlicher Unterschied zu sein scheint. Abg. Kzschu cke: Da die Zeit bereits weit vorgerückt ist, so will ich mich nur auf Weniges beschranken, und dem Anträge des Abg. Leuner Einiges entgegenhalten. — Der Abg. Leuner hat bemerkt, daß es nicht gut sei, ein Gesetz so bald wieder abzu ändern. Ich kann versichern, daß, wenn der von ihm gestellte Antrag angenommen würde, die Städteordnung in Bezug auf die bürgerlichen Ehrenrechte ganz umgeworfen sei. In der §. 65 der Städteordnung ist ausdrücklich enthalten, daß mit dem Bür gerrechte auch zugleich die Pflicht und das Recht gegeben werde, die bürgerlichen Ehrenrechte auszuüben. Wenn Jemand das Bürgerrecht erlangt hat, so muß er auch die Pflicht und das Recht haben, diese bürgerlichen Ehrenrechte auszuüben, und wenn wir eine Ausnahme, wie sie der Abg. Leuner will, machen, so werfen wir §. 65 der Städteordnung um. Der Abg. Leuner hat sich vor züglich zur Begründung seines Antrags auf die Schacherjuden bezogen; ich glaube aber, daß diese nicht einmal nöthig haben, Bürger zu werden, und insofern wird sich das Bedenken des ge ehrten Abgeordneten erledigen. Wenn die Sckachcrjuden nicht nöthig haben, das Bürgerrecht zu erwerben, so ist, wenn solche darum bitten, es nach §. 52 der Stadteordnung in das Ermessen des Stadtraths und der Stadtverordneten gelegt, ob sie ihnen das Bürgerrecht geben wollen; ein solcher Schacherjude wird daher in den seltensten Fällen das Bürgerrecht erlangen und die bürgerli chen Ehrenrechte ausüben. Da ich' einmal das Wort habe, so will ich mir auch eine Bemerkung gegen den Regierungscom- miffar in Bezug auf die 33. Paragraphe der Verfassungsur- .künde erlauben. Es ist der letzte Satz der Z. 33, wie ich schon in der letzten Sitzung bemerkt habe, auf Anregung der Stände versammlung vom Jahre 1831 hineingekommen, und diese hat damals erklärt, es dürfe angemessen sein, der Juden, als ei ner achtbaren Classe der sächsischen Staatsbürger, in derVer- faffungsurkunde auf ähnliche Weise zu gedenken, wie ihrer in der deutschen Bundesacte Erwähnung geschehen ist. Ich glaube, daß gerade §. 33 das Gegentheil von dem beweist, was der kö nigliche Commissar hineinlegt; in dieser Paragraphe liegt die drin gendste Mahnung, den Zustand der Juden in Sachsen soviel wie möglich zu verbessern. Wenn der Herr Staatsminister end lich bemerkte, daß viele Ge- und Verbote, die auf den Juden ge lastet hätten, aufgehoben worden wären, so gebe ich das gern zu; ich halte das aber nicht für einen großen Fortschritt, sondern sehe darin nur einen nothwendigen Act der Menschenliebe. Der Herr Sraatsminister hat aber vergessen, zu erwähnen, daß noch ein Ge setz exiftirt, nach welchem ausländischen Juden in Dresden nur ein 24 stündiger Aufenthalt erlaubt ist. Es ist sogar darüber eine Verhandlung in der französischen Deputirtenkammer im Jahre 1840 gepflogen worden. Ein französischer Jude, Abraham Wormser, Wähler von Paris, hatte, ungeachtet der Verwendung des französischen Gesandten, nicht die Erlaubniß erhalten, sich länger als 24 Stunden aufzuhallen, und beschwerte sich deswegen bei der Deputirtenkammer. Es sind bei diesen Verhandlungen Bemerkungen gemacht worden, welche keinem Sachsen Freude machen können. Die sächsische Gesetzgebung ist der größten Härte gegen die Juden beschuldigt worden. Es haften also noch viele Lasten auf den Juden, die mit der jetzigen Zeit nicht in Ein klang zu bringen sind. Staatsminister Nostitz und Janckendorf: Hierauf habe ich zu bemerken, daß von den städtischen Polizeiverwal- tungen auch ausländischen Juden ein mehrwöchentlkcher Aufent halt auf Ansuchen und erfolgende Legitimation gestattet werden kann. Abg. Lzschucke: Ich habe zu bemerken, daß dies noch im Jahre 1840 stattgefunden hat. Staatsminister Nostitz und Jänckendvrf: Ich habe noch in Bezug auf eine Bemerkung des Herrn Abg. V.v. Mayer in Betreff der Gesetzgebung in Preußen eine Bemerkung zu ma chen. Dort sind allerdings den Juden gewisse bürgerliche Rechte eingeräumt. Als aber vor einigen Jahren die Stande von acht Provinzen: Westphalen; Rheinprcußen, Sachsen, Schlesien, Brandenburg, Pommern, Preußen und Posen befragt wurden, ob und was für Vorschläge und Wünsche sie in Hinsicht der bür gerlichen Rechtsverhältnisse der Juden in ihren Provinzen anzu bringen hätten? gingen die Äußerungen dahin, daß die gute Wirkung der Emancipation durchaus in Abrede gestellt werden müßte, und es wurden verschiedene als dringend nöthig geschil derte Anträge auf Beschränkung der bisherigen Bewilligungen gestellt. Abg. v. v. Mayer: Ich bin gar nicht gemeint, das in Ab rede zu stellen, was der Herr Minister von den Anträgen der preußischen Provinzialstände angeführt hat. Allein es bewahrt dies nur den Geist der damaligen Zeit. Gewiß haben die preu ßischen Provinzialstände damals in gutem Glauben gehandelt; allein Mehre haben Vieles nur von Hörensagen aus andern Pro vinzen geglaubt und überdem Alles in ihren Provinzen für an wendbar erachtet, was nur einzelne Andere betraf. Viel kommt auch in Preußen darauf hinaus, daß eigentlich dort noch gar keine volle Emancipation eingetreten ist. Hätte man früher eine volle Emancipation gewährt, so würden die preußischen Pro vinzialstande wahrscheinlich keine Ursache zu ihren Anträgen ge habt haben. Dazu kommt, daß in einigen preußischen Pro vinzen die Juden in übergroßer Anzahl vorhanden sind, und wie in Polen auf einer so niedrigen Stufe der Civilisation stehen, daß sich mancherlei Erscheinungen gezeigt haben können, von denen in andern Ländern keine Spur zu finden ist, und in Sachsen sich schon darum nicht zeigen werden, weil die Juden zu der christ lichen Bevölkerung Dresdens nur in dem Nerhältniß von 1 zu 100 stehen. Denn während die Einwohnerzahl von Dresden in ungefähr 70,000 Christen besteht, befinden sich daselbst nur 700 Juden. Abg. Leuner: Ich muß mir nur noch zur Widerlegung des Abg. Lzschucke eine Bemerkung gestatten. Er hat gesagt, ich hätte ausgesprochen, daß es nicht gut sei, daß ein Gesetz sobald wieder geändert würde; ich habe vielmehr gesagt , man möge die
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