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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-02-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Mängel aus einem erlassenen Gesetz je eher, je lieber entfernen. Ueberhaupt beziehe ich mich wegen des Bürgerrechts aufdas, was ich schon vorhin äußerte; was dis angeführte Z. betrifft, so kann sie umgangen werden. Zu der Statistik, welche der Abg. v. v. Mayer über die Juden in Preußen gegeben hat, habe ich zu bemerken, daß das Decret von 1812, welches den Juden Begün stigung gab, sich auf die damaligen preußischen Provinzen er streckte und nicht auf die später dazugekommenen. Damals hatte Preußen beinahe das halbe Land verloren und es mochte wohl jenen Schritt thun, um seine intensive Kraft zu mehren, da es für Hebung der extensiven Kraft keine Aussicht vorliegen hatte. Präsident 0. Haase: Es hat sich kein Sprecher weiter ge meldet, und es dürste daher die Debatte über den ersten Punkt als geschlossen anzusehen sein. Jedoch würde dem Herrn Refe renten noch das Wort zustehen, ehe zur Fragstellung überzugehen. Bevor ich jedoch zu selbiger schreite, werde ich die Kammer über die Art und Weise, wie die Abstimmung darauf zu erfolgen haben möchte, zu befragen mir erlauben. Referent Abg. v. Gablenz: Zur Rechtfertigung der De putation werde ich mir nur wenige Worte erlauben, indem die gegen ihr Gutachten bei der Debatte vorgebrachten Bedenken von Andern bereits genügend widerlegt worden sind. Wenn ein Ab geordneter darauf Bezug nahm, daß das Petitum nur von eini gen Juden,, nicht von der ganzen Gemeinde unterzeichnet worden fei, so muß ich zugeben, daß nicht 700 Unterschriften sich dar unter vorsinden, dagegen aber anführrn, daß der Vorstand der, ganzen Gemeinde unterzeichnet hat. Wenn mehre Abgeordnete bedauerten, daß die Erfahrung weniger Jahre über die moralische Verbesserung der Juden sehr unbedeutend oder gar von der Art sei, daß man eine Verbesserung daran nicht erkennen könne, so verweise ich auf die Aeußerung des Herrn Staatsmi nisters, der ausführlich zu Anfang der Debatte und klar gezeigt hat, in welcher Beziehung der Zustand der Juden sich verbessert, wie er sich, soweit nur möglich , moralisch gehoben habe und wie weit die Juden damit vorwärts gekommen sind. In den letzten Lagen noch wird Ihnen, meine hochgeehrtesten Herren, die Uebersicht der Einnahme und Ausgabe des Mendelsohnvereins zugekommen sein. Aus dieser werden Sie ersehen haben, daß dieser Verein mit vielem Nachdruck und mit vielen Opfern es da hin gebracht hat , die arme jüdische Gemeinde in moralischer und materieller Beziehung zu heben und zu ordentlichen gesitteten Menschen umzubilden. Was die Rechtfertigung der Deputa tion betrifft, weshalb sie bei diesem Punkt die Ansicht ausge sprochen, daß.den jüdischen Bürgern dieselben Rechte einzuräu menseien, als den Christen, so ist bereits von dem Herrn Vice präsidenten und von den Abgeordneten aus Dresden so bcvor- wortend für diesen Punkt und so ausführlich gesprochen worden, daß ich mich eines tiefem Eingehens darauf enthalte; ich bemerke nur noch, daß auch in dieser Beziehung die Bürgergemcinde von Dresden der Gesetzgebung vorausgeeilt ist, wenigstens in analoger Beziehung. Es sind nämlich bei der Armenvcrsorgung ehrenwerthe Glieder der. jüdischen Gemeinde zu -Vorständen er- ll. 39. wählt worden, und diese haben ihr Amt so verwaltet, baß eS dankenswerth von der christlichen Gemeinde anerkannt worden ist. Diese Anerkennung hat sie dadurch zu erkennen gegeben, daß sie einstimmig wiederum gewählt worden sind. Was nun das Allgemeine betrifft, indem man nämlich die Juden als mit unter Ehr- und Gewissenlose bezeichnet, so will ich sie zwar auch nicht unbedingt für die besten Menschen ausgeben, bemerke aber, wie auch von Andern bereits gesagt worden ist, daß die Schuld an den Christen gelegen hat, die sie verfolgten und mit Ver achtung straften und für unter ihnen stehende Dingo ansayen. Wo die Juden emancipirt sind, haben sie Beweise gegeben, daß sie wissen , was Ehre ist. Gehen Sie nach Frankreich. In den Militairlisten finden Sie Juden verzeichnet in allen Graden, vom General bis zum Gemeinen herab. In Algier haben sich die Juden ausgezeichnet durch Tapferkeit und Ausdauer. Bei uns können sie solche viele Beispiele nicht zeigen, weil sie die Gele^ genheit dazu in der Art nicht hatten. .Aber auch in unserer Ar mee hat cs ein Beispiel gegeben. Ein Jude ward Recrut und von seinen Kameraden mit Vorurtheil ausgenommen; kaum aber war wenige Zeit vergangen, so hatte er sich die Liebe unv das Zutrauen seiner Kameraden erworben und noch dazu die Zu friedenheit seiner Vorgesetzten in dem Grade, daß er zum Unter- officier ernannt wurde und als Vorbild der christlichen Soldaten dienen konnte. Sie sehen also, daß Beispiele bei uns nicht fehlen, wenn man den Juden Gelegenheit gibt, und finden sie sich nicht so zahlreich, so liegt der Grund darin, weil sie bei uns überhaupt einzeln wohnen. Uebrigens, meine Herren, hat man andern- theils gesagt und nachzuweisen gesucht, daß die Einräumung der Ehrenrechte mit der Ehre selbst in keiner Beziehung stehe. Ich kann diese Ansicht nicht theilen. Ich will zwar zugeben, daß Beides nicht zusammenfließt; aber die Grenzlinie dürfte nahe liegen zwischen dem Jemandem die Ehre absprcchen und Jeman den für unfähig erklären, an den Ehrenrechten Antheil zu nehmen. Es handelt sich hier um einen hochwichtigen ernsten Gegenstand, und je höher man die Ehre stellt , um so sorgfältiger wird man Ihre Stimmen abwägen. Dio Deputation hat aus fester inni ger Ueberzeugung den Antrag, an die Kammer gestellt und wünscht, daß, wie in ihr Einstimmigkeit herrscht, auch in der Kammer Einstimmigkeit über diesen Gegenstand herrschen möge. Präsident v. Haase: Meine Herren! Ehe ich zur Frag stellung übergehe, gestatten Sie mir eine Anfrage darüber, auf welche Weise über die zu stellende Frage abzustimmen. Es ist, wie Sie wissen, in §. 96 der Landtagsordnung vorgeschrieben, daß über Anträge der dritten Deputation mit Namensaufruf abge stimmt werden soll. Nun liegen mehre Anträge der dritten De putation vor, die nicht so eng mit einander zusammcnhängcn, daß, meiner Ansicht nach, der eine den andern bedinge; ein jeder der selben kann für sich und allein bestehen. Aus diesem Grunde halte ich es nicht für angemessen, alle 7 Anträge auf gewöhnliche Weise durch Erheben und Sitzenbleiben zur Abstimmung zu brin gen und dann ebendieselben in eine Schlußfrage zu fassen, die mit Namensaufrufzu beantworten. Daher schlage ich vor, ;edm einzelnen Antrag unter Namensaufruf zu beantworten. Im Fall 3*
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