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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Leyser von diesem General:, es ist unbillig, es ist ungerecht dies einzuführen und jetzt in 'imm institutionellen Staate will man es in einem Thcile deS Lantus nachholen? Daher auch glaube ich wohl, daß mit den La.llem'e i eine Veränderung getroffen werden müsse. Es würde tau rch »i le große Zahl von Zerwürf nissen und Streitigkeiten zw:>'6 e i Gerichtsobrigkeiten und Ge- richtsuntergebenen vermieden; den r wie viele Processe und andere Zerwürfnisse sind über dies n Gegenstand nicht anhängig! Ich enthalte mich zwar, deshalb e.nm besondern Antrag zu stellen, aber ich behalte mir vor, dies zu einer gelegenen Zeit zu thun. Präsident v. Haase: Insofern Niemand das Wort er greift, würde Herr Referent noch das Schlußwort haben. Referent Abg. v. Thielau: Was die Bemerkungen an langt, welche der Abg. Scholze gemacht hat, so glaube ich, daß ich mich enthalten könne, weiter darauf einzugehcn, da in Er mangelung eines Antrags es nicht erforderlich sein würde, über die Aenderung der Bestimmungen des betreffenden Gesetzes, welche der Abg. Scholze wünscht, eine Discussion zu eröffnen. Wegen Ein führung des Generale von 175 l bemerke ich, daß es dem geehrten Abgeordneten wohl bekannt sein muß, daß der Antrag eines Ein zelnen auf Einführung dieses Generale Seiten der oberlausitzer Stände nicht angenommen worden ist. Was ferner den Antrag des Herrn Abg. Haden betrifft, statt der Worte des Berichts: bis zum Ablauf des Jahres 1845 zu verlängern, hineinzusetzen: „bis zu dem Eintritte des von der hohen Staatsregierung in Aussicht gestellten peremtorischen Termins zu verlängern," so hat die Deputation keinen Zweifel gehabt, daß eine Verschieden heit des peremtorischen Termins für Berechtigte und Ver pflichtete nie in der Absicht weder der hohen Staatsregierung, noch der Stande liegen könne; wenn die hohe Staatsregierung einen bestimmten Termin zur peremtorischen Frist nicht ange geben hat, so glaubte die Deputation auch nicht über das aller höchste Decret hinausgehen zu dürfen oder zu mögen, weil da durch jetzt schon der peremtorische Termin ausgesprochen werben müßte, und die Deputation eben glaubte, daß es nicht zweck mäßig sein würde, sich jetzt bestimmt auszusprechen. Im Jahre 1845 werden sich die Stände versammeln, und ohne ständische Bewilligung wird die peremtorische Frist auch nicht erlassen werden; daher, glaube ich, ist es nicht nothwendig,sich schon jetzt auf etwas Weiteres einzulassen; hat die hohe Staatsregierung kein Bedenken dagegen und will die Kammer auf den Antrag des Herrn Abgeordneten eingehen, so scheint cs mir, die Depu tation könne auch damit sich zuftiedenstellen. Was endlich den Antrag des Abg. Hensel (s. denselben oben) betrifft, so habe ich meinerseits nichts dagegen zu bemerken, wenn die Kammerdarauf eingehen wollte; ob zwar ich mir einen ganz besondern Nutzen davon nicht verspreche; denn wenn in dem zu erlassenden Ge setze darauf hingewiesen wird, daß sehr bald ein Schlußtermin erfolgen werde, so weiß ich nicht recht, warum jeder einzelnen im Ablösungsproceß begriffenen Gemeinde eine besondere Be kanntmachung der Absicht, einen solchen Termin zu setzen, zuge- fertigt werden solle. Jede Gemeinde bekommt das Gesetz. Staatsministerv. Nosti tz üttdIänckendorf: Seilender Staatsregierung ist dem allenthalben beizupflichten, was vom Herrn Referenten geäußert worden. Es scheint in der Lhat nicht rathsam, den Termin für Ueberweisung der Renten an die Landrentenbank über das Jahr 1845 hinaus zu verlängern. Im Jahr 1845 würde, wenn überhaupt das Bedürfniß einer solchen Verlängerung des Termins sich herausstellte, mit den Ständen darüber zu berathen sein. Was übrigens den Antrag des Abg. Hensel betrifft, so hat die Staatsregierung geglaubt, daß der von ihm beabsichtigte Zweck schon durch die heutige Discussion erreicht sei. Judeß dürfte einer solchen Bekanntmachung ein erhebliches Bedenken nicht entgegenstehen. Präsident v. H aase: Wenn Niemand dasWort begehrt, werde ich übergehen auf die Hauptfrage. Der Antrag des Herrn Abg. Hensel ist ganz unabhängig von dem Anträge der Deputa tion und würde sich diesem sodann anschließen. Es verändert aber der Antrag des Abg. Haden den der Deputation, und ich würde, wenn die Deputation damit einverstanden ist, daß der Antrag des Abgeordneten, wie es scheint, als ein Unteramen- demcnt anzusehen, denselben zuerst zur Abstimmung bringen. Wäre jedoch die Deputation anderer Ansicht und bestände sie darauf, daß ihr Antrag zuerst zur Abstimmung komme, so würde ich zunächst auf deren Antrag die Frage richten. Ref. Abg. v. Thielau: Ich würde darauf antragen, daß über das Gutachten der Deputation zuerst abgestimMt würde. Präsident 0. Haase: Die Deputation hat Seiten ihres Berichts den Antrag dahin gestellt, die zweite hohe Kammer wolle sich dahin auslaffen: „daß sie vollkommen einverstanden mit der in dem allerhöchsten Decrete vom 25. Novbr. ausge sprochenen Ansicht der hohen Staatsregierung sei, die in den Verordnungen vom 9. März und 10. Novbr. 1837 den Ver pflichteten hinsichtlich der Ueberweisung auferlegter Renten au die Landrentenbank zugestandenen Vergünstigungen bis zu Ab lauf des Jahres 1845 zu verlängern." Ich würde zunächst die Frage auf das Gutachten der Deputation stellen und sofort die Frage auf den ganzen Antrag richten. — Für jetzt, meine Her ren, werden Sie blos durch Aufstehen oder Sitzenbleiben die Frage beantworten. Ich frage also die Kammer: ob sie dem Anträge der Deputation, wie er im Berichte enthalten ist, bei tritt ?—Dies geschieht einstimmig. Präsident v. Haase: Sonach erledigt sich der Antrag des Abg. Haden. Ich komme nun auf den Antrag des Abg. Hensel, wel cher nut dem Hauptantragc der Deputation sich vereinigen läßt. Ich will den Antrag nochmals verlesen: Die hohe zweite Kammer möge im Verein mit der hohen ersten Kammer der über das vorliegende allerhöchste Decret abzugebendcn Erklä rung das Gesuch beifügen: „Die hohe Staatsregierung wolle die geeignetsten Maßregeln zur möglichsten Beschleunigung der Ablösungsgeschäfte treffen und mit der wegen der jetzigen Frist verlängerung für die den Verpflichteten gestattete Ueberweisung ihrer Renten an die Landrentenbank zu erlassenden Verordnung
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