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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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' Secretair Abg. V. Schröder: Ich glaube doch gehört zu haben, daß der Herr Geheimerath sagte, weil in §33 der Verfassungsurkunde stünde, welchenAntheil fremde Glau bensgenossen erhalten sollen, so ginge hieraus hervor, daß sie niemals vollständig mit den Christen gleichgestellt werden könnten. König!. Commissar 0. Günther: Darüber habe ich mich nicht ausgesprochen; ich habe blos den Beleg gegeben, daß die christliche Religion als Staatsreligion anerkannt sei. Secretair V. Schröder: Ich gestehe, verstanden habe ich die Worte des Herrn königl. Commissars allerdings so, wie ich sie im Protokolle wiedergegeben habe. Abg. v. v. Mayer: Ich muß dahingestellt sein lassen, was der königl. Herr Commissar meint gesagt zu haben, glaube aber für meine Person, daß er allerdings das gesagt hat, was im Protokolle steht, denn sonst hätte ich gar keine Ursache gehabt, mich gegen den Herrn Regierungscommifsar zu erklären, wie es geschehen ist. Eben das war der Grund meiner Erwiederung, daß der Herr Commissar behauptete, es stehe die Verfassungs urkunde §.33 dem entgegen, daß den Juden gleiche Rechte jemals gewährt werden könnten. Er sagte. den Juden sei nur ein An teil in Aussicht gestellt, dieser könne nie Gleichheit werden. Ich bedaure es gar nicht, zu hören, daß es nicht so gemeint ge wesen ist,- allein der Herr Secretair, die Kammer und ich selbst haben es so verstanden. Königl. Commissar v. Günther: Ich kann die Worte wiederholen, die ich gebraucht' habe. Ich drückte mich fol gendermaßen aus: (Der königl. Commissar wiederholt die Seite 793 der Mit theilungen zu lesende Stelle: „Rücksichten dieser Art sind es auch rc. rc.") Ich habe also herausgehoben, daß §. 33, wie sie dermalen vorliegt, einen Unterschied mache zwischen gleichem Vollgenusse der christlichen Kirchengesellschaften und einer entheiligen Berech tigung der andern Glaubensgenossen, und ich habe es blos ange führt in Rücksicht auf die vorhergegangene, in Bezug auf §. 33 gestellte Behauptung, daß die christliche Religion Staatsreli gion sei, was ich auch jetzt noch darin zu finden glaube. Es kann mir nur leid thun, wenn ich mißverstanden worden bin. Präsident v. Haase: Es möchte das Beste sein, wenn im heutigen Protokoll bemerkt würde, daß der Herr Negierungs- commissar erklärt habe, mit den in der vorigen Sitzung von ihm gesprochenen Worten nur den eben von ihm angegebenen Sinn verbunden zu haben. Unter dieser Bemerkung, zu wel cher, da nöthig, im nächsten Protokoll noch eine nähere, von dem Herrn Regierungscommifsar selbst redigirte, Auseinander setzung der Ansicht, welche er in der letzten Sitzung über die be treffende Paragraphe der Berfassungsurkunde aussprechen wol len, hinzutreten könnte, dürfte das vorgelesene Protokoll im Uebrigen unverändert bleiben. Secretair v. Schröder: Es scheint mir allerdings immer noch, als ob das Protokoll das, was der Herr Commissar sagte, vollständig enthielte. Ich will die Stelle des Protokolls noch «inmal vorlesen: „Endlich stehe aber §.33 der Verfassungsur ¬ kunde allerdings der Gewährung völliger Gleichheit mit den Christen entgegen; denn dort sei das Christentum als Staats religion anerkannt, allen christlichen Confessionen gleiche Rechte zugesichert, in Bezug auf fremde Glaubensgenossen aber gesagt, daß besondere Gesetze bestimmen sollten, welchen Antheil dara n sie haben sollten " Königl. Commissar v. Günther: Darüber, ob sie in dieser Beziehung sich entgegenstünden, habe ich mich nicht ge äußert, und nur behauptet, es stehe dermalen ein Unterschied fest. Secretair v. Schröder: Das liegt in den folgenden Worten des Protokolls: „Daraus gehe hervor, daß diese (näm lich fremde Glaubensgenossen) nicht die vollen Rechte, sondern nur einenAntheil erla ngen könnten. Dieser letzteren Aeu- ßerung wurde sofort von den Herren Abgg. Braun, Schumann und v. v. Mayer entgegengetreten, und dagegen angeführt rc." Königl. Commissar v. Günther: „Erlangen könnten" habe ich nicht gesagt. Präsident V. Haase: Soll die Abänderung in dem Pro tokoll sofort erfolgen, so würde dies vielleicht dadurch am kürze-, sten geschehen, wenn zu der in der letzten Sitzung von dem Herrn Regierungscommifsar aufgestellten Behauptung, es trete die Paragraphe der Verfassungsurkunde hindernd entgegen, bemerkt würde, daß derselbe damit nur soviel sagen wollen, daß diese Pa ragraphe nach seiner Ansicht zurZeit hindernd entgegentrete. Königl. Commissar v. Günther: Das möchte ich auch nicht gern. Abg. v. v. May er: Ich bin sehr erfreut, aus dem Munde des Herrn Regierungscommissars nochmals zu hören, daß die Auslegung der Verfassungsurkunde, wie sie von mir bestritten worden ist, keineswegs in der Absicht der Regierung liegt. Es ist mir dies zu viel werth, als daß ich es nicht bestens annehmen und meinen Widerspruch gegen die heutige Erläute rung des Herrn Commissars mit Vergnügen aufgeben sollte. Indessen die Discussion ist einmal gestern in jenem Sinne ge führt worden,und ich sehe mich veranlaßt,dagegen zuprotestiren, daß das Protokoll abgeandert werde, dafern nicht die Kammer damit einverstanden sein sollte. Denn man hat jenseits wirklich Aeußerungen gethan, welche in dem Sinne, den ich und Andere bestritten haben, verstanden werden mußten, oder doch konnten. Ich habe Nichts dagegen, daß die jenseits erfolgte Erläuterung im heutigen Protokolle ausgenommen werde, aber eineAenderung des gestrigen Protokolls kann nicht stattfinden, sonst würden die Reden, welche ich und Andere darauf gesprochen haben, völlig sinnlos dastehen. Königl. Commissar v. Günther: Ich kann mich nur damit einverstanden erklären, daß, wie ich gleich anfangs an heimstellte, in dem heutigen Protokolle bemerkt werde, was ich gegen die Darstellung meiner Aeußerung zu bemerken mich ver anlaßt gefunden habe. Abg. Müller (aus Chemnitz): Mit der Kammerpraxis zu wenig vertraut, weiß ich nicht, ob ich darum bitten darf, daß meine Aeußerung mit ausgenommen werde, daß ich es für
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