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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Häuptling tatsächlich zu widerlegen, haben sie gegenwärtige Schrift eingesendet. Präsident 0. Haase: Dieselbe wird der ersten Deputation zu übergeben sein, welche sämmtliche das allerhöchste Decret die Criminalproceßordnung betreffende Schriften aufbcwahrt. 8. (Nr. 332.) Den 27. Februar. Der Abg. Herr Clauß bittet um Urlaub vom 27. dieses bis mit 4. künftigen Monats. Präsident v. Haase: Will die Kammer diesen Urlaub ver- willlgen? — Allgemein Ja. 9. (Nr. 333.) Den 27. Februar. Der Abg. Herr v. von Mayer bittet um Urlaub für den 6., 7, und 8. März dieses Jahres. Präsident v. Haase: Bewilligt die Kammer dieses Ur laubsgesuch? -Allgemein Ja. Präsident 0. Haase: Ich habe noch der verehrten Kam mer anzuzeigen, daß der Abg. Stockmann für heute von mir Ur laub erhalten hat, und daß die Abgg. Braun, Teichmann, Pfeiffer, v. Neschwitz, Simon, Klinger, Marke! und Haden sich wegen Unwohlsein und resp. dringender Abhaltung ha ben entschuldigen lassen. Noch bemerke ich, daß in einer früheren Sitzung eine Petition eingegangen ist von Dittersbach auf dem Eigen, worin gebeten wird, daß den Dismembrationen gewisser Grundstücke Schranken gesetzt werden möchten. Wir haben da mals beschlossen, die Petition aufzubewahren, bis der über Dis membration angekündigte Gesetzentwurf an die Ständever sammlung gelangt sein werde. Diese Gesetzvorlage ist nunmehr an die hohe erste Kammer gelangt, und es würde daher diese Ein gabe sofort an die erste Kammer abzugeben sein, damit dieselbe bei ihrem Berichte mit darauf Rücksicht nehmen könne; sie wird dann später mit diesem Bericht und dem Beschluß der ersten Kammer darauf an uns zurückkommen. Die Kammer wird also damit einverstanden sein, daß die Petition an die erste Kammer abgegeben werde. — (Es erhebt sich Niemand dagegen.) Präsident v. Haase: Es hat der Vorstand der vierten De putation um das Wort gebeten. Abg. a. d. Winkel: Es ist der vierten Deputation laut Kammerbeschluß vom 10. Januar eine Petition von einem ge wissen Schwenhagen aus Leipzig übergeben worden. Ich glaube, der Name ist nicht ganz richtig geschrieben, es fehlt, nach dem In halte der Petition zu schließen, ein Buchstabe darin. Der Petent hat sich beschwert über Ungebührnisse, welche ihm wahrend seines Aufenthaltes im Gefängnisse zu Leipzig, wo er Strafe hätte ver büßen müssen, widerfahren wären. Die vierte Deputation hat nicht umhin gekonnt, über diese Beschwerde an das hohe Mini sterium sich zu wenden, und darüber nähere Erkundigung einzu ziehen. Das Ministerium der Justiz hat deshalb an das Crimi- nalamt zu Leipzig den Befehl ergehen lassen, darüber Bericht zu erstatten. Dieser Bericht ist von Seiten des Criminalamtes er folgt, und das Resultat davon ist, daß ein Mann dieses Namens niemals in einem Gefängnisse in Leipzig detim'rt gewesen ist. Sie har nun ferner bei dem Polizciamte in Leipzig darüber Nachfor schungen angestellt, um wenigstens den Mann zu ermittelnaber such da ist er nicht zu ermitteln, der Name ist nirgends zu finden. Die ganze Sache scheint eine Mystisication der Kammer zu sein. Es existirt Niemand dieses Namens, und so wenig, wie der Mann, wird wohl auch die Sache eristiren, und dm Grund, warum? kann man nicht einsehn. Sollte es Spaß sein, den er sich mit der Kammer gemacht hat, so ist er sehr stark, oder ist es, daß er gegen den Gerichtsdiener persönlich einen Widerwillen hat und glaubt dem ein Uebel zuzufügen, so ist das ein sonderbarer Weg, kurz — die Deputation kann mit der Petition nichts wei ter anfangen, und muß nun dieselbe nächst den einschlagenden Beilagen dem Präsidio zurückgeben und es ganz dem Präsidio und der Kammer anheimstellen, inwiefern darüber eine weitere Untersuchung einzuleiten wäre, oder nicht. Präsident 0. Haase: Meine Herren! In H. 118 der Landtagsordnung heißt es: „Unzulässig ist eine Beschwerde, wenn sich Zweifel ergibt, ob sie nicht mit einem falschen Namen unterschrieben sei," und nach dem, was wir soeben von dem Vor stande der vierten Deputation erfahren chaben, kann nicht wohl daran gezweifelt weiden , daß die Unterschrift unter jener Be schwerde einen falschen Namen trage, mithin sie als unzulässig beizulegen sei. D'e Kammer wird daher mit deren Zurücklegung einverstanden sein? — Es erhebt sich Niemand dagegen. Vicepräsident Eisen stuck: Es ist die ständische Schrift über Abänderung des Gesetzes der Stollnordnung in der ersten Kammer bereits genehmigt worden, an die zweite Kammer ge langt, und von der ersten Deputation durchgcgangen worden. Sie würde, wenn es die Kammer genehmigt, vorgetragen wer den können. Präsident v. Haase: Will sich die Kammer diese Schrift vortragen lassen? — Allgemein Ja. Secretair D. Schröder trägt die Schrift vor. Präsident O. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgelesene Schrift ihrer Fassung und ihrem Inhalte nach? —- Wird ein stimmig genehmigt. Präsident 0. Haase: Si§ würde also'nunmehr ausgefertigt werden können. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung, nämlich aus die Fortsetzung und Beratbung des Berichts der drit ten Deputation, die Petition der jüdischen Gemeinde zu Dresden betreffend. Ich ersuche den Herrn Referenten, uns den Vortrag zu geben. Nef. Abg. v. Gablenz: Es ist der dritte Punkt, der zur Berathung kommen wird(s.Nr. 38 der Mittbeilungen Seite 771 st.). Die Deputation beantragt hierbei: „Es möge die zweite Kammer im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staats regierung ersuchen, nach den gesetzlichen Bestimmungen die Zahl der jüdischen Meister im Verbältniß der jüdischen zur christlichen Bevölkerung im Allgemeinen zwar beizubehalten, eine Rrpartirion der Meisterzakl auf die einzelnen Innungen aber fernerhin so schlechterdings nicht obwalten zu lassen.^ (Staatsminister Nost tz und Janckendorf tritt ein.) Abg. Sachße: Ich wollte in Hinsicht der Vorausnabme des fünften Punktes Etwas vorb-i.gen. Ich wünsche nämlich,
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