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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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sagen, wenn die Juden sollten einen Leibzoll bezahlen, wie es früher der Fall war; man schaudert schon, daß dieses früher hat stattfinden können, aber bei unfern christlichen Mitbürgern findet man das ganz in der Ordnung. Ich werde gegen Einräu mung aller Rechte stimmen, die über das vorhandene Gesetz hin ausgehen; ich thue das aber keineswegs, weil die Juden Juden find, Gott bewahre, ich kenne diesen konfessionellen Unterschied gar nicht und achte jeden braven Menschen, sei er Jude oder Christ, ich wünsche auch Niemandem etwas Böses, aber denen, die so sehr für Begünstigung der Juden stimmen, wünsche ich sie in Geschäftsverhättniffen als Concurrenten. Abg. Messel: Was die Ausführbarkeit der Bestim mungen im Gesetze anlangt, so ist diese schon von dem Herrn Vicepräfidenten nachgewieftn worden. Ich muß ihm ganz bei- stimmen und mache darauf aufmerksam, daß doch gewiß sowohl -Glaser als Klempner durchaus nicht nöthig haben, mit fremden Waaren zu handeln, und daß sich namentlich ihr Handwerk dar auf beschränkt, Arbeiten zu verrichten, wo sie selbst Hand ans Werk legen müssen. Anders ist es mit dem Nadler und Uhr macher. Also einige von den Handwerken würden sie recht gut betreiben können, wenn sie Lust dazu hatten, ohne dem Handel dabei obzuliegen. Es ist auch in der Petition keineswegs nachge wiesen, daß dieses unmöglich sei; es ist blos gesagt: Sollte sie (jene Maßregel) buchstäblich gehandhabt werden, so würden viele Mische Handwerker nicht bestehen können." In diesen Worten scheint mir schon der Beweis zu liegen, daß bis jetzt die jüdischen Professionisten noch nicht versucht haben, sich diesen Gewerben zu widmen, sonst würden sie, wie gesagt, bereits die Erfahrung ge macht haben, daß dieser oder jener nicht habe bestehen können; ich glaube also, daß hierauf Nichts zu geben ist. Wenn allerdings die Tendenz des Gesetzes hauptsächlich mit dahin geht, daß die Juden den Handwerken zugeführt werden sollen, so begreife ich -nicht, warum es nothwendig ist, daß sie solche Handwerke er greifen, womit der Handel unmittelbar verbunden ist. Wenn man sie von dem Handel hat abziehen wollen, so beweist das, daß man darüber einstimmig war, daß allerdings die Juden vor ziehen, zu handeln, und daß sie namentlich bei dem Handel sich Uebertretungen zu Schulden kommen lassen. Wenn man also nicht geradezu dasjenige zu vermeiden sucht, was ihnen zur Be friedigung jener Neigung Gelegenheit gibt, so wird man nie den Zweck des Gesetzes erreichen und sie nie dahin bringen § wohin Man sie gebracht zu sehen wohl wünschen muß. Ob aber das Gesetz, wie es vorliegr, wirklich dm Namen eines Spottgesetzes Verdient, möchte ich bezweifeln, umsomehr, als man noch nie ge sagt hat, es sei Spott, wenn man entlassenen Militairs gestattet, irgend ein Handwerk auf ihre eigene Hand zu betreiben, und ihnen doch nicht erlaubt, Gesellen und Lehrlinge zu halten und Handel zu treiben; ich habe noch nie diese Bezeichnung gehört. Es würde also hier durchaus nothwendig sein, da namentlich die Kammer in ihrer Majorität eingesehen zu haben scheint, daß es nicht frommt, wenn die Juden jetzt den Handel im Kleinen er langen, so lange dies besteht, den jüdischen Handwerkern durch aus nicht nachzurassen, Handel mit nicht selbstgefertigten Maaren- zu treiben. Abg. Sörnitz: Ich bemerke und hebe hervor: der Punkt unter 5 hängt genau mit dem unter 2 zusammen, welcher bereits mit großer Majorität abgelchnt worden ist. Dort handelte es sich um den Kleinhandel mit Schnittwaaren, hier handelt es sich um den Handel mit sogenannten Kurzwaaren. Abg. Jans: Ich habe nur auf den Unterschied aufmerksam machen wollen, der zwischen Leibzoll und Schutzgeld besteht. Leib zoll bezahlt der Jude deswegen, weil er ein I ude ist, Schutzgeld aber bezahlt der Schutzverwandte an die Obrigkeit, weil sie sich feiner erforderlichen Falles annehmen muß, weil sie vielleicht Cri- minalkosten für ihn zu bezahlen hat, und weil er gewöhnlich von ihrem Holze brennt, wo es welches zu brennen gibt. Abg. Zische; Ein Wort zur Widerlegung. Mein Nach bar zur Rechten hat den Begriff von Schutzgeld und Leibzoll nach seiner Art desimrtr Eine Gemeinde überlaßt einem armen Manne ein Stück Land, um ein Häuschen darauf zu erbauen, und dafür muß er an die Genchtsherrschaft Schutzgeld entrichten, obschon kaum so viel Territorium dazu gehört, um um das Häuschen her umgehen zu können; Criminslkosten zahlt aber der Verpflichtete, keinesweges der Berechtigte. Jene Abgabe wird also ohne alle Gegenleistung gefordert. Daß aber der arme Mann sich nicht bei dem Holz Anderer wärme, dafür sorgt das Gesetz gegen Holz frevel? Uebrigens sind diejenigen, die das angezogene Gesetz am strengsten gehandhabt verlangen, grade nicht immer die, bei denen sich Zu wärmen ist. Abg. Müller (aus Chemnitz): Wenn von mehren Seiten gesagt ist, daß die jüdischen Meister nicht würden bestehen kön nen, wenn sie blos mit selbstgefertigten Maaren handeln dürften, so muß ich daß durchaus Verneinen. Man sehe sich in unserm sächsischen Waterlande um, so wird man finden, daß viele Mei ster Handwerke betreiben und auf den Handel mit nicht selbstge? fertigten Maaren verzichten. Vicepmsident Eisen stuck; Gegen den dem Gesetze ge machten Vorwurf, daß es ein Spottgesetz sei, welches doch von der hohen Staatsregierung und den Standen anerkannt worden ist, brauche ich Nichts zu sagen; dieser Tadel wird sich wohl von selbst tadeln. Aber es hat ein anderer Abgeordneter darauf Be zug genommen, daß ich von einer Dispensation gesprochen habe. Ich bin veranlaßt worden, das zu sagen, weil in der Petition darauf Rücksicht genommen ist, und es sind allerdings derglei chen Fälle vorgekommen. Ich habe mich erkundigt und habe das erfahren, warum hatte ich das verschweigen sollen? Ich glaube, wenn ähnliche Fälle vorkommen, wird es auf dem Verordnungs wege geschehen können. Noch zu einer dritten Bemerkung halte ich mich verpflichtet; es wurde auch vorhin erwähnt, als ob die hiesigen Einwohner gar Nichts zu fürchten hätten und ganz unbe sorgt wären über jede Concurrenz, die sich ihnen darbieten würde, wenn die jüdischen Glaubensgenossen das erlangten, was sie pe- tirtkn. Hier halte ich mich doch verpflichtet, zu sagen und auSzu-
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