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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsidentv. Haase: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so hat der Referent das Schlußwort zu nehmen. ReferentAbg. v. Gablenz: Es sind der Deputation mehr fache Vorwürfe gemacht worden von den Rednern, die gegen das Deputationsgutachten gesprochen haben. Ich werde ver suchen, soweit mir möglich, in einiger Weise wenigstens die De putation zu rechtfertigen. Man hat zuerst das Geschichtliche des frühem Zustandes hervorgehoben, und aus dieser geschicht lichen Darstellung hergeleitet, wie die Petenten sowohl, als auch die Deputation die Sache ganz anders aufgefaßt haben, und wie die Motive des Gesetzes gar nicht dahin gerichtet gewesen seien, wie sie die Deputation verstanden habe. Die Deputation kann allerdings diesen Vorwurf nur theilen, insofern er auch gegen die Regierung gemacht werden kann, da der frühere Entwurf, welcher von Seiten der frühern Staatsregierung der früheren Ständeversammlung vorgelegt wurde, gerade in diesem Punkte so gefaßt war, wie ihn die Deputation wiederum beantragt wünschte. Insofern also damals die Motive der hohen Staats regierung klar ausgesprochen waren, glaubte die Deputation, diese Motive richtig zu verstehen und festhalten zu müssen. Da sie, die Motive, darauf gerichtet waren, die Juden auf die Gewerbe hinzuleiten, so dursten nicht gleichzeitig bei dieser Hinleitung solche Hindernisse vorgeschoben werden, die es den Juden un möglich machten, die Gewerbe mit Nutzen betreiben zu können. Es sind Vermuthungen und Aeußerungen fernerweit ausge sprochen worden in der Art, daß der Antrag von den Petenten besonders deshalb gestellt wäre, um unter der Firma der Ge werbe sich wiederum dem Handel zuzuwenden; man hat nament lich dabei das Beispiel der Nadler angeführt, und hat im Geiste schon die 27 Nadler in Dresden gesehen, welche das Nadlerge werbe durch den Handel monopolisiren würden. Dein hat die Deputation durch das vorgebeugt, was sie in dem dritten Punkte beantragt hat, wo das Wort „schlechterdings" angeführt und es in das Ermessen der Regierung gestellt worden ist, die Mei sterzahl zu beschränken, wenn sie sich zu sehr auf eine Innung werfen sollten, so daß bei der Aufhebung der Repartition auf die einzelnen Innungen keine benachtheiligt werde, übrigens aber noch die betreffenden Stadtrathe zu hören seien. Dieses Phan tom von der Zukunft, glaube ich, wird als Wahrheit niemals eintreten können, und ich kann nicht umhin, da das Nadlerhand werk mehrfach als dasjenige bezeichnet ist, worauf sich die Juden vorzugsweise werfen würden, Ihnen bei dieser Gelegenheit eine Mittheilung zu machen, welchen Handwerken sich die Juden zur Zeit zugewendet haben, und es freut mich, daß nicht ein ein ziger Jude als Nadler sich darunter befindet. Meister: 1 Uhr macher, 2 Schneider, 2 Stadtwundärzte. Gesellen: 2 Messer schmiede, 3 Tischler, 1 musikalischer Instrumentmacher, 2 Buch binder, 3 Schneider, 1 Klempner, 1 Tapezier, 2 Uhrmacher, 2 Steindrucker, 2 Mechanici, 1 Holzbildhauer. Lehrlinge: 1 Tapezier, 1 Uhrmacher, I Schlosser, 1 Tischler, 1 Goldarbeiter, I Conditor, L Schneider — also nirgends ein Nadler, demnach konnte auf diese Erfahrung sich ein solcher Satz nicht gründen. Sollten sie sich dem Nadlerhandwerke übrigens in Mehrzahl zu wenden, so ist es ja schon mehrfach besprochen worden, daß es ihnen nur genehmigt sein würde, wenn von Seiten der hohen Staatsregierung Dispensation erfolge, und allerdings würde da, wie bei den Uhrmachern, Dispensation bei dem Nadlerhandwerk in Betreff des Handels ebenso gut eintreten können und müssen. Die Deputation glaubte indessen, daß es nicht wünschenswerth sei, ein Gesetz zu erlassen, von dem man sich sagen müßte, die Regierung wird und kann diesem Gesetze nicht nachkommen, sondern es muß Dispensation eintreten, wenn es die Nothwen- digkeit erheischt, und die Nothwendigkeit wird es erheischen. Es wird ferner der Vorwurf oft wiederholt: warum die Ju den keine Handarbeiten treiben. Ich muß offen ge stehen, daß ich mir selbst die Frage gestellt habe, sie mir eben zu beantworten versuchte, woher es komme, daß sich die Ju den nicht von diesem scheinbar gerechten Vorwurf reinigen können, daß sie nicht Handwerke wie Maurer, Schmiede, Zim merleute und dergleichen wählten, wo sie mit eigener Hande Arbeit nur allein sich ihr Brod erwerben können und müßten. Es hat dieser Vorwurf sehr viel Wahrscheinliches; es stellt sich aber doch, wenn man näher darauf eingeht, heraus, daß es nicht so leicht möglich ist, und daß, wenn man sich Jahrtau sende von den Handwerken und Handarbeiten abgelenkt hat, eine gewisse Schwächlichkeit in die ganze Nation übergegangen ist, die sich durch ein menschliches Gesetz nicht sogleich wieder aufheben läße. Ich habe mich bei der hohen Behörde erkundigt, und zwar z. B. das Militair betreffend, und ich erlaube mir daher, Ihnen einen Auszug mitzutheilen von den Juden, die in das Alter getreten sind, in das also, wo sie ein Handwerk be treiben können. Im Jahre 1834 stellten sich zum Militair vierJsraeliten. Gänzlichuntüchtigwaren zwei und unterdem Maße befanden sich z w ei. Nun frage ich: wel cher Maurer- oder Zimmermeister wird einen Mann annehmen, der in der That die Arbeiten nicht verrichten kann, weil ihm die Kräfte abgehen, der nicht das Militairmaß erreicht, oder als gebrechlich zurückgestellt wird? Ein Maurer, der keinen Stein heben kann, findet keine Arbeit, desgleichen ein Schmied, der den Hammer nicht, und ein Zimmermann, der die Axt nicht füh ren und regieren kann. Im Jahre 1835 wurden sieben aus gehoben, dabei waren zweitüchtig und wurden zu Rekruten gestellt, fünf waren gänzlich untüchtig. 1836 wurden sechs ausgehoben, drei waren untüchtig und drei un ter dem Maße. 1837 wurden neun ausgehobeu, sieben völlig untüchtig und zwei unter dem Maße befun den- 1838 wurden ausgehoben sechs, fünf waren un tüchtig und einer ward Soldat. Das ist derjenige, den ich mir erlaubte, als Beispiel in der vorigen Sitzung zu erwähnen; um nun noch jeden Zweifel über die Darstellung, die ich Ihnen gebe, zu heben, bemerke ich: Der Mann heißt: Mendel Raudnitz, er steht bei der 8. Compagnie des Leib infanterieregiments, er ist bereits Unterofficier und genießt seit seinem Eintritt die volle Zufriedenheit seiner Vorge setzten. Im Jahre 1839 wurden sechs ausgehoben, einer tüchtig, vier gänzlich untüchtig und einer unter
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