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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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laßt werden, ein Handwerk zu lernen; sie scheinen aber keine so große Lust zu haben. Es sind mir Fälle bekannt, wo sie zwei und drei Mal aus der Lehre gegangen sind. Dazu kommt, wenn keine Iudenknaben lernen, so können sie auch nicht Meister werden. Bei den Christen wollten sie nicht lernen, sagte man vorhin. Das ist nicht zu leugnen. Ich will den Israeliten nicht anmu- then, den Sonnabend auf den Sonntag zu verlegen, obwohl ich glaube, es werde ein wesentlicher Bestandtheil ihrer Religion nicht getrübt; wenn ich bedenke, daß Jahrhundertelang die Christen den Sonnabend Sonntag mit gestiert haben, und der siebente Lag ein Tag der Ruhe ist, und ich zähle von Montag an, so komme ich auf den Sonntag. Nun wird aber Niemand nachweisen, daß die Schöpfung bei dem Sonntag angefangen habe. Cs sind aber noch andere Gründe bemerklich gemacht worden. Ich habe mit einem Vorstand der Israeliten gesprochen, und dieser hat mir gesagt, daß man es wohl thun könne, ohne die Religion zu verwechseln; wenn man es aber nur in Sachsen thun wolle, daß man den Sonnabend auf den Sonntag ver legen wolle, so würden sie als Schismatiker angesehen. Das scheint Etwas für sich zu haben. Besteht diese Veränderung, so scheinen die 'christlichen Lehrburschen dem ausgesetzt, daß sie Sonnabends arbeiten, weil kein Sonntag ist, und Sonntag, weil das nicht des Meisters Sonnabend ist. Das sind also zwei Lage; einer, weil er ein Christ ist, der andere, weil der Lehr herr ein Jude ist. Dazu kommt, daß den christlichen Knaben mehr häusliche Beschäftigung angemuthet werde, weil sie kein Gesinde haben. Nun ist aber nicht zu verkennen, daß es manche Mißverhältnisse zur Folge haben kann. Der Cultus der Israe liten ist in zu vielen Beziehungen verschieden von dem christ lichen. Wenn nun ein Knabe gleich nach der Consirmation bei einem Juden in die Lehre kommt, so ist doch zu besorgen, daß dies auf seine Religionsbegriffe cinwirken könnte, wenn auch nicht auf seine Moralität, doch auf seinen sittlich religiösen Sinn. In späterm Alter würde dies weniger der Fall sein, aber in der ersten Jugend kann es der Fall sein. Wieviel haben wir jüdische Meister ? Sehr wenige. Wenn wir diesen nicht aus der jüdischen Bevölkerung Lehrlinge zugestehen, so bestätigt es sich, daß sie sich nicht entschließen, ein Handwerk zu erlernen. So geht es bei 14jährigen Juden wieder los. Sie begeben sich wieder auf den Neumarkt. Das ist ihnen angenehmer. Diese Idee ist nicht zu begünstigen. Es ist besser, wenn sie sich genö- thigt sehen, zu einem Meister zu gehen. Die Zahl der Meister ist so gering, daß es nur wenig Knaben bedarf, um die Israe liten auszubilden. Früher haben sie auch bei christlichen Mei stern gelernt. Das thun sie auch jetzt. Sollte der jüdische Lehrling zu seinen Glaubensgenossen nicht wenigstens ebenso gern gehen? Das ist schon bedenklich. In Erwägung alles dessen sollte man ihnen gestatten, christliche Lehrlinge zu haben? Ich würde mich nicht damit vereinigen können. Abg. Oberländer: Ich hatte nicht geglaubt, daß die Deputation, welche sich bei Punkt 1 Seite 456 der völligen Emancipation der Juden ausdrücklich geneigt erklärt hat, einen Vorschlag machen würde, welcher dieser angeblichen Geneigtheit geradezu widerspricht. Die Gründe, welche sie hier für ihr ab fälliges Gutachten angibt, kann ich nichtgeltensiaffen. Ich habe schon erklärt, daß ich in der Religion der Juden kein Hinderniß ihrer Gleichstellung finde, sondern lediglich in ihrer bürgerlichen und politischen Absonderung. Wenn ein christlicher Vater zu ei nem Israeliten soviel Vertrauen hat, daß er ihm sein Kind, sein Liebstes, anvertraut, wenn das Vorurtheil gegen den Juden dem gerechtfertigten Vertrauen zu demselben weicht, dann,r'st vorauszusetzen, daß der Israelit in jeder Hinsicht ein Ehrenmann sein wird. Wenn man sich auf die Jnconvenienz durch den Sabbath bezogen hat, antworte ich, daß es jedem Vater freistehen muß, zu erklären, daß sein Kind an zwei Lagen der Woche nicht ar beite. Ich setze aber voraus, daß, wenn eine gesetzliche Bestim mung im Sinne der Petition erlassen wird, zugleich bestimmt werde, daß in einem solchen Falle der christliche Lehrling den Sonntag unbedingt frei hat und der Jude sich in dieser Beziehung keinerlei Einwirkung und Beschränkung erlauben darf. Ich finde das Bedenken der Majorität der Deputation nicht gegrün det und werde gegen diese stimmen. Abg. Müller (aus Chemnitz): Auch ich habe über die Got- tesverehrung der Juden mich aussprechen wollen, aber der Herr Vicepräsident hat es bereits so erschöpfend gethan, daß ich nicht nöthig habe, weiter darauf einzugehen. Mir sind viele Bei spiele bekannt, daß jüdische Lehrlinge bei Christen nicht haben in der Lehre behalten werden können. Ich freue mich, daß die De putation in ihrer Majorität den jüdischen Meistern aus triftigen Gründen nicht gestattet, christliche Lehrlinge anzunchmen. Abg. v. Watzdorf: Aus mehren Gründen kann ich mich der Ansicht der Majorität derDeputation nicht anschließen. Ein mal glaube ich, daß der, welcher ein Recht hat, auch die Mittel haben muß, dieses Recht auszuüben, und befürchte, daß bei den gegenwärtigen Beschränkungen der jüdischen Glaubensgenossen es Letzteren ost an Mitteln und -Wegen fehlen könnte, jüdische Lehrlinge zu bekommen. Ich begreife daher, daß sie wünschen, christliche Lehrlinge halten zrLdürfen. Der Grund, weshalb die Majorität das Halten der christlichen Lehrlinge von jüdischen Meistern bedenklich findet, ist mir nicht recht klar geworden. Sie sagtselbst, Proselytenmacherei komme bei den Juden nichtvor, und die Beispiele vom Uebertritt eines Christen zum Judenthum sind, wie ein Abgeordneter erwähnte, sehr selten. Glaubt man, daß der Meister auf die religiöse Ueberzeugung des Lehrlings nachthei lig einwirken könne, so würde dies noch bedenklicher sein, wenn man den Katholiken gestattete, protestantische Lehrlinge zu halten, und umgekehrt. Dieser Grund scheint also nicht viel zu beweisen. Nun würde ich allerdings von meiner Meinung zurückgehen, wenn die Majorität der Deputation nachwiese, daß bei den Ju den unsittliche Neligionsgebräuche zu finden wären, welche auf die Moralität des christlichen Lehrlings nachtheilig einwirken könn ten. Mir sind dergleichen nicht bekannt. So lange es daher der Majorität nicht gefallt, mir zu zeigen, daß ich mich im Jrrthum befinde, würde ich mich veranlaßt sehen, mich der Minorität der Deputation anzuschließen und einen Antrag darauf zu stellen, daß das Verbot, nach welchem es den jüdischen Meistern unter sagt ist, christliche Lehrjungen zu halten, aufgehoben werde. Präsident v. Haase: Dieser Antrag ist derselbe, den die
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