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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. ^4^41. Dresden, den 4. März 1843. Vierzigste öffentliche Sitzung am 28. Februar 1843. Inhalt: Vortrag aus der Regi strande. — Entschuldigungen. — Fort setzung und Schluß der Berathung über die Petition der jüdischen Gemeinde zu Dresden. (Besondere De batte, Punkt 6 u. 7.) — Vortrag und Genehmigung der standischen Schrift auf das allerhöchste Decret, die Er läuterungen zum Parochialgesetze betr. — Berathung eines Vorberichts der dritten Deputation über die Petition der Rechtscandidaten aus 22 Orten des Landes, Heinrich Her - mann Klemm und Gen. — Berathung des Berichts der dritten Deputation über die Petition des Abg. Wie land, die Beförderung der Baumzucht und Forstwirthschaft bei den Privaten betr. — Die Sitzung beginnt-^-11 Uhr in Anwesenheit des königlichen Commissars 0. Günther und von 89 Kammermitgliedern. Das über die letzte öffentliche Sitzung von demSecretair Roth e aufgenommene Protokoll wird verlesen, genehmigt und von den Abgg. Frenzel und Leuner mit vollzogen. Zur Re- gistrandeist eingegangen: 1. (Nr. 334.) Den 27. Februar. Petition der Schiefer deckerinnung zu Zwickau, Johann Adolph Kunstmann und Con sorten, um Verleihung des allgemeinen Verbietungsrechts gegen Pfuscher und Störer. Abg. Oberländer: Die Petition ist durch mich eingereicht worden, und da sie ziemlich ausführlich und lang ist, so halte ich es schon deshalb für nöthig, sie mit einigen Worten zu begleiten, um das zeitraubende Verlesen zu umgehen. Bis zum Jahre 1836 bestanden in unserm Vaterlande keine Schieferdeckerinnun- gen. Die tüchtiger^ Schieferdecker hielten aber stets eine ord- nungsmäßige Erlernung ihres Gewerbes für nothwendkg, und schlossen sich deshalb auswärtigen Schieferdeckerinnungen an, von denen ich nur die im Schwarzburgischen und in Meiningen nenne. Die Regierung , die Wichtigkeit dieses Gewerbes erken nend, hielt es aber in der neuern Zeit für nothwendig, im Lande selbst einen Stamm tüchtiger Schieferdecker heranzubilden, und glaubte diese Absicht durch Errichtung besonderer Schieferdecker innungen zu erreichen, ohne jedoch denselben zur Zeitdas ge ¬ ll. 41. schliche Verbietungsrecht einzuräumen. So entstanden im Jahre 1836 im zwickauer Kreisdirectionsbezirk mit Einschluß der schön- burgischen Receßherrschaften, woselbst die meisten Schieferdecker vorhanden sind, fünf Bezirksinnungen. Die Innungen waren auch damit einverstanden, daß diejenigen, welche das Schiefer deckergewerbe zeither selbstständig betrieben hatten, dabei gelassen würden, ohne sich einer Innung anzuschließen, setzten aber voraus, daß die selbstständige Ausübung des Gewerbes für die Zukunft durchgehends an die Bedingung einer für die Tüchtigkeit Gewähr leistenden Prüfung geknüpft werden würde, wozu sie sich umsomehr berechtigt glaubten, als in den Specialinnungsartikeln ausdrücklich gesagt worden, daß zur Zeit noch ein Verbietungs recht nicht stattsinden solle, auch außerdem der Zweck der Negie rung gar nicht erreicht werden kann. Auch wäre es in der That eine Anomalie, für ein Gewerbe eine Innung zu errichten, und nicht von demjenigen, welcher das Gewerbe selbstständig betreiben will, den Nachweis zu erfordern, daß er die nöthige Geschicklichkeit besitze. Dies ist einer der hauptsächlichsten Gründe für die Er haltung der Innungen, daß das Publicum vor schlechter Arbeit und der Beeinträchtigung leichtsinniger und ungeschickter Hand werker sichergestellt werde. Dieser Grund ist aber um so star ker, je gemeinschädlicher solche Beeinträchtigungen wirken. Bei den Bauhandwerkern, insbesondere den Maurern und Zimmer leuten, hat man auch bereits durch das neue Gesetz, die Prüfung derselben betreffend, eine größere Garantie vor Beeinträchtigung des Publicums durch ungeschickte Arbeiter für nothwendig gehal ten. Ganz gleiche Rücksichten sind aber bei den Schieferdeckern, welche unter den Bauhandwerkern eine sehr bedeutende Stelle ein nehmen, zu nehmen. Deshalb spreche ich mich durchgehends für das Gesuch aus, und hoffe sicherlich nicht vergebens auf eine Un terstützung desselben Seiten der geehrten Kammer. Die Petenten haben in ihrem Ueberreichungsschreiben an mich erklärt, daß sie gleichzeitig das betreffende Ministerium von ihrem Gesuche in Kenntniß gesetzt hätten und dasselbe nicht für eine Beschwerde angesehen haben wollten. Es ist dies eine nicht tadelnswerthe Pietät dieser einfachen und treuen Bürger gegen die Regierung; aber auch ausgemacht, daß die Staatsregierung einem Gesuche nicht deshalb entgegentreten werde, weil es sich als eine Beschwerde gegen den Ausspruch eines Mnisterialdepartements herausstellt. Im Sinne der Verfassungsurkunde und der Landtagsordnung ist das Gesuch aber allerdings eine Beschwerde; denn die Petenten wollen sich bei dem Ausspruch des Minister» des Innern nicht beruhigen. So sehr ich daher auch die Petition bevorworte und 1
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