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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Locale frei wird, sich dieser Locale um jeden Preis zu bemächti gen. In diesem Augenblick nun befinden sich wenigstens 20 Hauser unter der Botmäßigkeit dieser jüdischen Spekulanten, und wer ein solches Local haben will, muß den von ihnen gefor derten Preis bezahlen, sonst kann er es nicht erhalten. Es ist ganz zuverlässig bekannt, daß auf diese Weise jene jüdischen Speculanten jetzt eine jährliche sichere Rente von 5000 Thlrn. haben. Man könnte mir einhalten, daß, wenn diese Specu- lation von diesen Juden nicht gemacht worden wäre, sie jetzt in den Händen von Christen sein würde. Das widerlegt sich aber am besten dadurch, daß die Christen sich hinsichtlich ihrer Mieth- preise wirklich billiger finden lassen, als die Juden, denn sonst würden die letzteren nicht eben jenen großen Nutzen meistens auf Kosten der Christen haben. — Zur Ehre meiner jüdischen Mit bürger muß ich aber bemerken, daß es vornehmlich ein auslän discher Jude ist, der diesen Unfug treibt, der leider aber in Leip zig selbst Unterstützung von einem unserer Glaubensgenossen fin det, für dessen Emancipation ich auch nicht stimmen würde, wenn sie hier in Frage käme. Nach alle diesem wird aber die Folgerung nicht unrichtig sein, daß, wenn es zulässig sein würde, daß die Juden mehr als ein Grundstück, oder wie die Deputation den Antrag gestellt hat, viele solche Grundstücke er werben können, dann die Christen von den Juden noch mehr ge drückt würden, als sie es schon werden. Das ist für mich we nigstens ein nicht unbedeutender Grund, warum ich gegen den Antrag der Deputation stimmen werde. Abg. Sachße: Es ist stets erfreulicher, von Wohlstand, als von Armuth zu vernehmen, und deshalb auch erfreulich, in der Petition zu lesen, wie der Besitz von Gartengrundstücken ein hauptsächliches Motiv derselben gewesen sei. Das zeigt, daß der Druck der Verhältnisse auf die jüdische Bevölkerung nicht so nachtheilig, wie man behaupten will, einwirken muß, und ich hätte allerdings auch mich für eine Abkürzung der Verkaufsfrist erklärt, wenn nicht der Herr Vicepräsident die Behauptung (s.oben S.843) aufgestellt hätte,daß sie dieHauserauffremde Namen kau fen,und es daher bedenklich ist, diese Frist abzukürzen. Ich muß mich aber wundern, wie solche Schcinkäufe auf christliche Besitzer so öffentlich geschehen können; denn ich sehe das als eine Handlung an, die unter die Kategorie des Betrugs gehört, und ist auch keine Person interessirt, so ist es doch der Staat. In dem Gesetz vom 16. August 1838, ist den Juden nur der Besitz eines Grund stücks erlaubt, was ein indirektes Verbot ist, mehr als ein Grund stück zu besitzen, und wer bas umgeht, macht sich gleich dem, der seinen Namen dazu gibt, einer Täuschung schuldig, die strafwür dig ist, eines Vergehens, das von der Polizei hätte gerügt und zur CriminaluntersuchUng gebracht werden sollen. Für den An trag des Abg. Müller, es möchte der Besitz von Gartengrund stücken den jüdischen Bewohnern in Dresden und Leipzig neben dem Besitz von städtischen Grundstücken gestattet werden, erkläre ich mich unter der Voraussetzung, daß ebenfalls eine Frist von zehn Jahren gelte, nach welcher erst ein solches Grundstück ver äußert werden darf. Denn außerdem würde mich die Besorg- niß erfüllen, daß dies zum Gegenstände eines Handelsgeschäfts gemacht wird. Ich weiß nicht, ob als bekannt anzunehmen ist, daß, wenn der Antrag durchginge, und ein Jude ein Gartengrund stück erkauft, er von diesem Grundstücke auch die zehnjährige Be sitzfrist halten soll. Ist dieses nicht bestimmt, so würde ich bit ten, daß die Beschränkung des Besitzes auf zehn Jahre dem An träge hinzugefügt werde. Präsident O. Haase: Das würde sich erreichen lassen, wenn, was recht füglich geschehen kann, über den Punkt 6 zuerst abgestimmt würde; es wird sich sodann Herausstellen, ob die Kammer bei dem Gebot des zehnjährigen Besitzstandes beharren will. Es dürfte daher ein Amendement zu dem Müller'schen An- rrag wohl nicht nöthig sein. Ich muß indessen dem geehrten Ab geordneten überlassen, ob derselbe mit mir darüber einverstanden sei, daß sein Antrag als Unteramendement unter diesen Umstän den wegfalle. Abg. Sachße: Ich bin damit einverstanden. Abg. Leuner: Wenn der Punkt a, daß ein Jude mehr als ein Grundstück in Dresden und Leipzig besitzen dürfe, dahin mo- dificirt würde, daß eine bestimmte Zahl ausgesprochen wird, so bin ich damit einverstanden. Was das betrifft, daß nach dem Depütationsgutachten die zehn Jahre auf fünf herabgesetzt wer den sollen, so finde ich das auch unbedenklich; denn wenn man die Juden näher kennt, so weiß man wohl, daß ihnen ein kleiner Profit, der ihnen nahe liegt, weit mehr gilt, als eine weit ausse hende Spekulation. Sie mögen nicht gern ihr Geld wohin ge ben, wenn sie nicht genauer wissen, wann und welchen Gewinn es abwerfcn kann; sie sind zu unruhig, zu beweglich, zu miß trauisch dazu. Hieraus erklären sich auch sattsam manche Er scheinungen in der Börsenwelt, wozu man gar keinen vernünfti gen Grund auffinden kann. Ich glaube deshalb, daß fünf Jahre genug sind; denn auch so lange speculirt meines Dafürhaltens kein Jude mit einem Hause. Abg. 0. v. Mayer: Ich wollte mir nur die Bemerkung erlauben, daß Vieles im Leben eine Täuschung und doch nach dem Criminalgesetzbuch nicht strafbar ist. Der Abgeordnete Sachße irrt sich gewaltig, wenn er diese Scheinkäufe unter die Kategorie des Betrugs stellen will. Betrug wird eine Täuschung nur dann, wenn die Absicht vorliegt, sich dadurch einen unrechtmäßi gen Gewinn zu verschaffen oder Andern Schaden zuzufügen. Es möchte aber schwerlich jemals zu beweisen sein, weder daß die Juden einen unrechtmäßigen Gewinn machen, wenn sie für ihr gutes Geld ein Haus kaufen oder es wieder verkaufen, noch daß einem Andern dadurch ein Schaden im rechtlichen Sinne zuge fügt wird, wenn ein Jude ein Haus kaust oder verkauft. Da gegen muß ich protestiren! — Uebrigens erkläre ich mich für beide Anträge der Deputation, und eventuell auch für den An trag des Abg. Müller. Abg. Sachße: Da ich Mann von Fach bin, so kann ich die Meinung des Abg. 0. v. Mayer nicht so ungerügt hingehen lassen. Wenn die Täuschung, der Betrug unschuldig sein jollte, so sehe ich nicht ein, warum das Gesetz gegen die Täuschungen be steht; sie könnten dann offen betrieben werden, und eine Be schränkung wäre nicht nöthig.
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