Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
verkaufen darf. Ich frage Sie, meine Herren, ob Ihnen durch ein solches Verbot nicht Ihr eigenes freies Besitzthum un den vierten Theil weniger werth sein würde? Die Freiheit ist an sich nichts Materielles, sie klammert sich auch nicht immer an materielle Interessen; die Freiheit ist zunächst ein geistiges Be- dürfniß, und wo sie unterdrückt wird, verliert jedes Recht seinen Werth. Und aus diesem Gesichtspunkt wünschte ich, daß Sie die Sache betrachteten; denn schaden kann die Aufgebung dieser Bestimmung keinem Christen! Der Schaden, den man dadurch vielleicht verhüten wollte, kann auf tausend andern Wegen und von den Christen selbst herbekgeführt werden. Ich wünschte, daß sich die Kammer einmal auf den Standpunkt stellen wollte, un befangen eine Sache anzusehen, welche nicht Parteisache ist, und wobei niemals die Rede davon sein kann, einem Christen Etwas zu nehmen oder zu versagen. Wenn heute nicht diese Bestimmung schon bestände, so bin ich überzeugt, daß Keiner in der Kammer einen Antrag darauf machte. Da nun aber eine solche Bestim mung da ist, welche man nicht für nothwenvig, sondern nur für ein Ergebniß übertriebener Besorgniß betrachten kann, so hoffe ich, daß die Kammer davon wiederum abgehen und wenigstens in dieser Beziehung jene Freiheit wiederherstellen wird, welche auch den Juden als dispositionsfähigen Bewohnern eines freien Staates A priori zusteht. Vicepräsident Eisen stuck: Der Redner, der soeben sprach, äußerte, daß jetzt Niemand in der Kammer eine solche Bestim mung beantragen würde, wenn sie nicht bereits bestünde. Nun, ich habe damals den Antrag unterstützt, es ist auch möglich, daß ich ihn selbst gestellt, und ich würde ihn auch heute noch stellen. Wenn uns aber der Redner den Standpunkt bezeichnen will, auf den die Kammer sich erhöhen sollte, und er glaubt, daß sie den Grundsätzen der Freiheit nicht mehr huldige, sobald sie das Gesetz nicht abändert .weil es ihm nicht behagt, so muß ich ihm unbedingt widersprechen. Wenn aber der Herr Referent von der Schlechtigkeit des Gesetzes sprach, so muß ich ihm entgegnen, daß andere Leute diese Ansicht nicht haben, und Allen kann man es nicht recht machen. Aber diese Beruhigung kann ich dem Herrn Referenten und auch dem Redner, der vor mir sprach, ge ben , daß die Israeliten in Frankfurt und Hamburg und gerade die vorzüglichsten jener beiden Städte gerade alle Bestimmungen, welche 1838 von uns getroffen wurden, für richtig anerkannt haben. Ich kann die Kammer und den Redner selbst zu Rich tern anrufen, daß es sich damals nicht um konfessionelle Rück sichten handelte. Ich glaube mich nicht abmühen zu dürfen mit der Zusicherung, daß ich die Freiheit achte und Hochschätze; aber wenn der Grundsatz gelten sollte, daß dem, der keinen Garten hat, die Luft verkümmert werde, da müßten wir einen großen Fonds haben, damit sich auch alle christlichen Hausbesitzer mit Gärten ausrüsten könnten. So weit würde auch die Localität von Dresden nicht reichen. Es sind auch sehr viele christliche Bewohner, die Sommerwohnungen haben, und wenn die Ju den Gartenplaisir, wie sie's nennen, haben wollen, so können sie sich einen Garten miethen. Ich sehe nicht ein, warum die ganze Freiheit soll gefährdet sein, wenn man ein Gesetz, waS vor 5 Jahren gegeben und sogar in Weimar eingeführt wurde, nicht ein schlechtes nennen will. Ich kann diese Ansicht nicht als rich tig anerkennen, daß man ein Gesetz, welches einmal von der Staatsregierung unter ständischer Zustimmung vor wenig Jah ren gegeben wurde, auf einmal als ein schlechtes brandmarke, Abg. v. v. Mayer: Zur Widerlegung! Der Herr Vice präsident hat sich auf Hamburg bezogen. Ich bemerke aber, daß im November vorigen Jahres Hamburg alle diese Be schränkungen aufgehoben hat und die Juden jetzt in allen Stadt- theilen wohnen und so viele Häuser besitzen können, wie sie wol len. Davon übrigens ist nicht die Rede, ob mir ein Gesetz be hage und ob i ch einen Begriff von Freiheit habe. Ich bin bei der Sache völlig unbetheiligt und habe, wie Sie überzeugt sind, von dem Gesetze weder Nutzen noch Schaden. Aber da ich das Gesetz nicht allenthalben innerhalb der Linien einer philosophi schen Ansicht und nicht überall den Grundsätzen der Humanität, Gerechtigkeit und Freiheit gemäß finde, so habe ich darüber meine Meinung offen gesagt, wie mir freisteht. Meine Begriffe von Freiheit habe ich für mich und prätendire gar nicht, daß Andere dieselben haben sollen. Allerdings ist die Freiheit etwas Relatives, aber mir ist die Freiheit die Freiheit All er; ich er kenne bei der Freiheit keinen Unterschied zwischen Juden oder Christen. Ich habe gleich zu Anfang mein Glaubensbekenntniß dahin abgelegt, daß nach meiner Ansicht alle dieFreiheitangehen- den Zeitfragen mit einander stehen und fallen, daß eine Tren nung derselben unmöglich sei. Wer Freiheit selbst haben will, möge sie auch Andern gönnen! Abg. v. d. Planitz: Ich trage auf den Schluß der De batte an. Präsident v. Haase: Der Abg. v. d. Planitz hat auf den Schluß der Debatte angetragen. Wird dieser Antrag von der Kammer unterstützt?— Wird hinlänglich unterstützt. Präsident O. Haase: Will die Kammer die Debatte über diesen letzten Punkt geschloffen sehen? — Einstimmig Ja. Ref. Abg. v. Gab lenz: Nur noch einige Bemerkungen zu meiner Rechtfertigung. Wenn ich mir erlaubte, das Verzeich- niß der Juden vorzulesen, die seit 1838 von der in der Gesetzge bung gegebenen Erlaubniß Gebrauch gemacht haben, Häuser auf eigenen Namen zu kaufen, so geschah es, weil behauptet wurde, sie hätten hiervon keinen Gebrauch gemacht, nicht aber um zu widerlegen, daß nicht auch auf fremden Namen gekauft sei, — ich habe diese nvthwendigen Scheinkäufe für die Deputation an ziehen wollen, weil ich diese Käufe auf fremden Namen als einen Beweis für die Mangelhaftigkeit des Gesetzes ansehe. Ich kann mich nicht enthalten, das Wort „Mangelhaftigkeit" zu gebrauchen, und wenn es auch heute getadelt und scharf getadelt worden ist, ein vor fünf Jahren erlassenes Gesetz so zu nennen und abzuän dern, und dem Referenten entgegengehalten, wie gar verständige Männer es als ein gutes bezeichneten, so tröste ich mich dennoch und bin mit Bielen, die es sogar einSpottgesctz u. dgl. m. nann ten, in angenehmer und guter Gesellschaft. Es wurde sodann
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder