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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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gesagt, die Juden könnten freie Lust genießen, wie die Christen, die keine Grundstücke hätten. Nun ist es allerdings wahr, alle christlichen Bewohner haben nicht Garten, um die freie Luft zu gemeßen; indessen ist es bei den Juden ein anderes Verhältniß. Wenn wir spazieren gehen, um die freie Luft zu genießen, so be geben wir uns wenigstens Viele an einen öffentlichen Ort; es liegt aber nicht in der Natur der Juden, daß sie öffentliche Orte in der Art besuchen, um sich länger in die öffentliche Gesellschaft zu mischen, sie wünschen vielmehr (und das ist ein Wunsch, den man achten muß und der sogar durch das Gesetz befördert werden sollte), eigenen Grundbesitz zu haben, um die Ihrigen dort um sich zu versammeln. Wenn das Gesetz diese Motive hatte und die §. vorzüglich darauf gerichtet war, so glaubte die Depu tation, die Bestimmungen hinwegraumen zu müssen, die derselben entgegentreten. Auf der andern Seite glaubte sie an den 5 Jah ren festzuhalten, um dem Häuserhandel zu begegnen, den man so ungeheuer fürchtet, der aber jetzt von den Christen auf eine uner hörte Weise getrieben wird und schwerlich von den Juden in sei ner dermaligen Höhe erreicht werden dürfte. Die Bestimmung von 5 Jahren schien der Deputation hinreichend hemmend, um den Häuserhandel zu verhindern. Aber sie glaubte auch, daß wenigstens eine Ermäßigung von 5 Jahren eintreten könnte. Bei der Ermäßigung von 5 Jahren würden sich die jüdischen Vermögensbesitzer eher dazu verstehen, mehre Häuser auf eigne Namen zu kaufen, und würden sich nicht einem Scheingeschäfte hin geben, welches sie überhaupt nicht eingehen würden, wenn dasGesetz nichtdie Veranlassung dazu gäbe. Ich muß nochmals aufden Aus druck zurückkommen, der von mir gebraucht und der so vielfach geta delt worden ist, im BetreffderMangelhaftigkeit. Ich kann mich noch nicht von dem Gegentheile überzeugen. Wenn man gesagt hat, daß' dann jedes Gesetz mangelhaft wäre, weil jedes Gesetz Beschrän kungen enthalte, so muß ich offen gestehen, daß ich diese Schluß folgerung nicht erfassen kann; denn Gesetze, die zur gesellschaft lichen Organisation gehören, Beschränkungen aussprechen und den Zweck erreichen, den sie verfolgen sollen, würde ich nicht für mangelhaft erklären, weil sie Beschränkungen enthalten; aber wenn sie ihren Zweck verfehlen, den sie verfolgen, wenn sieihmentgegenarbeiten, dann sind sie in meinen Augen mangelhaft und schlecht, das ist meine Ueberzeugung. — Ich bin, wie gesagt, dem hohen Ministers dankbar, daß es das Gesetz erlassen hat; der Gesetzentwurf, wie er vorgelegt worden, hatte den Juden mehr Rechte zugeste hen wollen, als man ihnen später zugestand; die mangelhaften Beschränkungen kannte der Entwurf ursprünglich nicht, ich kann mich aber immer nicht davon trennen, daß das Gesetz, wie es jetzt ist, mangelhaft sei. Denn etwas Besseres konnte für die jüdische Gemeinde gegeben werden. Insofern nun Besseres ge geben werden konnte und nicht gegeben wurde, sind Mängel da, und insofern muß ich dabei bleiben, das Gesetz für mangelhaft zu halten. Wenn der Deputation der Vorwurf gemacht worden ist, daß, wenn sie das Gesetz für ein mangelhaftes erkläre, von ihr hätte weiter gegangen werden sollen, und sie hätte sollen auf Abänderung des ganzen Gesetzes antragen, so frage ich Sie, ob H. 41. dies klug und richtig gewesen ? Die Deputation hat sich schon bei dem Wenigen über die Ansichten etwas getäuscht, sie hoffte, daß diese ihre Anträge durchgingen, über die Gewährung von Allem konnte sie sich nicht tauschen; wäre sie weiter gegangen, so würde sie keinen Antrag durchgebracht und den Juden gar nichts genützt haben. Staatsminkster Nostitz und Jänckendorf: Ich habe nur zu erwiedern, daß der Ausdruck „mangelhaft" mir zu einer Bemerkung nicht Veranlassung gegeben hat, sondern der zweite vom Herrn Referenten gebrauchte Ausdruck. (Staatsminister v. Könneritz tritt in den Saal ein.) Präsident v. Haase: Wir würden nun zur Abstimmung übergehen und zunächst über den Punkt b abstkmmen, dann aber zu dem Antrag der Deputation über Punkt » zurückkommen; eventuell, wenn der Deputationsantrag zu Punkt » abgelehnt worden sein sollte, würde der Antrag des Abgeordneten Müller zur Abstimmung gebracht werden. Die ersten beiden Fragen würden mittelst Namensaufrufs zu beantworten sein, hingegen würde über den letzten Antrag auf gewöhnliche Weise abgestimmt werden können, weil er nicht ein Antrag der dritten Deputation ist, sondern aus der Mitte der Kammer hervorging. Die De putation hat also bei dem 6. Punkte unter d beantragt: „Es möge die Kammer im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, noch auf diesem Landtage auf gesetzlichem Wege die in §. 8 des Gesetzes vom 16. August 1838 festgesetzten 10 Jahre auf 5 Jahre herabzusetzen." Stimmt die Kammer diesem Anträge bei? Es antworten, nachdem die Herren Staatsminkster und der anwesende königl. Commissar den Saal verlassen hatten, mit Ja: Secretairv. Schröder, Hensel, Secretair Rothe, die Abgg. Tzschucke, Vogel, Klien, Braun, v. v. Mayer, Leuner, Brockhaus, Oberländer, Thümer, v. Zezschwitz, v. Watzdorf, v. Platzmann, von Gablenz, Döhler, Kokul, Todt, Lani, Sahrer von Sahr, v. Thielau, Scholze, Hauswald, Schumann, Stockmann, Siegert, Häntzschel, Miehle, Wieland und Stellv. Müller (aus Chemnitz), Rahlenbeck, Präsident v. Haas«. mit N e Vicepräsident Eisen stuck, die Abgg. Speck, Poppe, Eckhardt, v. Schönfels, in: aus dem Winkel, Frrnzel, Neydel, Sörnitz, Oehmr, 2
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