Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
geklagt und dafür Sorge getragen, daß für die Zukunft dem Ne bel, welches in landwirthschastlicher und industrieller Hinsicht zu befürchten sei, abgeholfen würde. Seit jener Zeit habe sich die Bevölkerung vielleicht verdoppelt und die Gewerbsthätigkeit in gleicher Maße zugenommen, dagegen sei aber die Holzproduc- tion, mit Ausnahme der Staatsforsten und der großem Grund besitzungen, in den verschiedenen Districten des Landes, vorzüg lich aber im Erzgebirge zurückgegangen und für gewisse technische Gewerbe, z. B. bei der Fabrikation der seifen-grünhainchner Spiel - und Schachtelwaaren, ein wahrer NothstaNd eingetreten. Das beispielweis angeführte Gewerbe beschäftige Taufende fleißi ger Hände in mehren Orten des niedererzgebirgischen Kreises. Cs komme aber in Gefahr, gänzlich in Stockung zu gerathen, wenn das Holz mehr und mehr verschwinde oder nur gegen hohe Preise zu erlangen sei. In diesem Industriezweige würden Holzarten, welche nicht in geschlossenen Waldungen zu wachsen pflegten, son dern, wie Eschen, Ahorn, Ebereschen, Linden rc. an Feldrän dern, Wiesen, Gärten, Wegenu.s. w. fortkommen, verarbei tet. Auch die Erlangung solcher Hölzer werde immer schwieri ger, so vortheilhaft sich auch der Anbau derselben für den klei nen Grundbesitz darstelle. Was die Production der Brennhölzer anlange, so habe die neuere Zeit zur Auffindung und Anwendung von Surrogaten ge führt, welche auf lange Zeit hinaus widerhalten würden. Es könne aber das ursprüngliche und nothwendigste Feuerungsmate rial, das Holz, nicht entbehrt werden, und es liege ein sorgfäl tiger und fleißiger Anbau ebensosehr in den Bedürfnißen des Lan des , als die Aufsicht hierüber in der Verpflichtung des Staates. Da die Zufuhren aus Böhmen immer mehr abnähmen, werde das Vaterland auf seine eigenen Hülfsquellen verwiesen. Ein nicht minder werthvolles, die Sitten veredelndes land- wirthschaftliches Gewerbe sei die Obstbaumzucht. Sachsen würde ein schöner Garten sein, wcnn das Gesetz vom Jahre 1726 allgemein befolgt worden sei. Das Gesetz dringe insbesondere darauf, daß Holzblößen nicht nutzlos liegen bleiben, sondern immer wieder für die Wald- wirthschaft in Cultur genommen und die Holzungen pfleglich be handelt werden. Es verlange den Anbau von nutzbaren Bäu men in Gärten, Wiesen, an Gräben, Rainen und auf Ge meindeplätzen, soviel nur ohne Schaden für den Getreide- und Gartenwuchs geschehen könne. In Städten und auf den Dör fern sollten Baumschulen und Pflanzgärten unterhalten werden. Endlich werde den Obrigkeiten zur Pflicht gemacht, auf Ausfüh rung der Vorschriften Obsicht zu führen. Möge auch das angezogene Gesetz Bestimmungen enthalten, die zu tief in die Eigenthumsrechte und die persönliche Freiheit ein zuschreiten schienen, so enthalte es doch im Allgemeinen auch viele Anordnungen, die ganz unverfänglich seien und sich auch jetzt als ausführbar darstellten. Ganz besonders müsse aber auf die Richtung des Gesetzes hingewiesen werden, daß die Beförderung der Baumzucht den Unterthanen als eine moralische Verpflichtung zur Fürsorge für die Nachkommen an das Herz gelegt werde. Die mit Begutachtung dieser Petition beauftragte Deputa tion kann den wohlgemeinten Zweck derselben durchaus nicht ver kennen; denn, was die Forsten betrifft, so ist nach den gesche henen Wahrnehmungen nicht zu leugnen, daß die kleinern Pri- vatwaldungen sich in neuerer Zeit außerordentlich vermindert ha ben und von Jahr zu Jahr mehr zusammenschmelzen. Dies hat seinen Grund in dem mit der steigenden Bevölkerung zuneh menden Anbau des Landes überhaupt, mit welchem die Ausbrei tung des er'nelu reichlichem Ertrag gewährenden Ackerbaus auf Unkosten der langsamer und spärlicher lohnenden Holz cultur noth- wendig verbunden ist; inder durch diebedeutend gestiegenen Holz preise hervorgerufenen Spekulation auf den Holzverkauf und Holzhandel im Großen und der theilweisen Unkenntniß der klei nern Grundbesitzer mit der Angabe einer guten Forstwirthschast und Mangel an materiellen Hülfsmitteln. Jedoch kommen nur in einigen Gegenden des Erzgebirges und im voigtläirdischen Kreise eigentliche umfassende Blößen vor. Dessenungeachtet läßt sich noch nicht behaupten, daß eine auffällige Vernachlässigung mit den Privatwaldungen im Allgemeinen wahrzunehmen sei. Bei den größer« Privatwaldungen findet in der Regel eine ra tionelle Bewirthschaftung und ein regelmäßiger Umtrieb statt, so daß die Blößen meist wieder in Cultur gebracht werden. Einige der größten Privatwaldungen sollen sich sogar in einer ganz vor züglichen Verfassung befinden, so daß sie den Staatsforsten un bedingt zur Seite gestellt werden könnten. Die hohe Staatsre gierung hat nach den früher gegebenen Mittheilungen diesen Ge genstand einer vielfältigen Erörterung unterworfen, jedoch schon vor Erlaß der Constitution keine Rücksicht auf die alten Holz ordnungen uud deren nicht erfreuliche Bestimmungen genom men, sondern solche schon vorher als aufgehoben betrachtet. Vielmehr hat dieselbe nach einer Bekanntmachung von 1828 durch Aussetzung von Prämien von 25 bis 200 Thaler für diejenigen, welche Pflanzschulen anlegen, und durch Unterrichts anstalten für Forstmänner auf Verbesserung der Holzcultur hin zuwirken gesucht. Diese Maßregel scheint bei Weitem geeigne ter, als die Festhaltung an den in früheren Zeiten erlassenen Mandaten und Reskripten, die in jeder §. die Gebahrung mit dem Eigenthume beschränken. Was die Obstbaumzucht anlangt, so läßt sich mit Gewiß heit behaupten, daß dieselbe in neuerer Zeit einen höhern Auf schwung erhalten hat. Wenn auch der Grundbesitzer wegen der Nachtheile für Felder- und Wiesenwirthschaft die Raine, Felder und Wiesen nicht mit Obstbäumen besetzt, so sind doch in allen Gegenden des Vaterlandes, deren Klima die Obstzucht gestattet, geeignete Obst plantagen, so daß die frühem Zufuhren an Obst aus Böhmen in diese Gegenden gänzlich aufgehört haben. Der Grund hierzu ist aber ganz gewiß nicht in dem Mandat vom 11. Mai 1726, welches in mehren §§. die Anpflanzung von Obstbäumen bei Strafe anordnet, sondern in der allgemein sich kund gebenden Be triebsamkeit der Grundbesitzer und deren Speculationsgeist zu suchen. Einer besonder» Aufforderung und Strafandrohung von Seiten der Regierungsbehörde wird es daher kaum bedürfen. Es würde auch ein solcher Negierungserlaß bei der verschiedenartigen Beschaffenheit des Klimas und Bodens in Sachsen ganz beson- dern Schwierigkeiten unterworfen sein. - Wenn Petent endlich bei etwaigem Holzmangel für die seifen - grünhainchner Spiel - und Schachtclwaarenfabriken Be fürchtungen hegt, so ist allerdings zu wünschen, daß diese für daS arme Erzgebirge wichtige Erwerbsquelle möglichst unterstützt werde. Es scheint jedoch hierzu die Erneuerung der veralteten Holzordnungen und Mandate nicht nökhig, da im Erzgebirge sich bedeutende Staatsforsten befinden und eine sorgfältigere Aus-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder