Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
scheidung des Nutzholzes vom Bau- und Brennholz ein günstiges Resultat zu gewähren im Stande ist. Nach den der Ständever sammlung gewordenen Mittherlungen widmet die Staatsregie rung den Staatsforsten eine große und umfassende Fürsorge, und es ist mit Bestimmtheit zu erwarten, daß sie davon dem Erz gebirge profitiren lassen wird. Ueberhaupt möchtewohlin Zweifelzu ziehensein, vbdiealten Holzordnungen und namentlich das Mandat vom 1 l.Mai 1726 geeignet sind, dem Holzmangel vorzubeugen, da sie lediglich durch die schon viele hundert Jahre alte Furcht vor Holzmangel ent standen sind und dieselbe, wie die Petition und Erfahrung lehrt, dennoch nicht beseitigt haben. Wollte man einwenden, daß sie wenig oder gar nicht in Ausführung gekommen sind, so würde dies mehr gegen deren Zweckmäßigkeit sprechen, da von einem guten Gesetze kaum behauptet werden kann, daß es vergessen wor den sei, wie die Holzordnungen. Ein Hinblick auf das angezogene Mandat von 1726 wird - dies deutlicher machen. Die ersten 12 §Z. enthalten lediglich An- f Weisungen über die Cultur in Staatswaldungen und gehören nicht hierher; Z. 13 macht es den Vasallen zur Pflicht, tüchtigen reifen Saamen von Eichen, Buchen, Ahorn, Birken, Erlen, Lin- . den, Kiefern, Tannen, auch Dbstbäumcn zu rechter Zeit einzu- l sammeln, denselben auf kleine Blößen auszusäen und den Wind- t bruch aufzuraumen; §. 14 dehnt diese Vorschrift auf Collatoren, i Vorsteher von Kirchen und milden Stiftungen, Obrigkeiten und Behörden aus, verbietet das Streurcchcn und Grashauen an - Orten, wo junges Holz angepflanzt ist, so wie das Abbrennen der ' Bäume und Stöcke und will die Uebertretung dieser Verbote mit ' Stockruthen bestraft wissen; §. 16 bestimmt die Zahl der Obst- > bäume, die jährlich von den Grundbesitzern angepflanzt werden i sollen und Z. 20 verlangt von den Gemeinden die Einreichung > der Verzeichnisse über die gepflanzten Obstbäume, wobei von jedem nicht gesetzten Baum Strafe zu zahlen ist. Die übrigen Bestim- i mungen enthalten ähnliche Eingriffe in das Eigenthumsrecht und < sprechen dieselbe Bevormundung aus. Sollten, wie Petent < will, bei Einschärfung dieser Mandate alle Bestimmungen, die i in das Eigenthumsrecht eingreifen, wegfallen, so würden diese , Mandate m Nichts zerfallen, denn sie sind lediglich auf Zwang berechnet. ' Da nun durch Erneuerung des veralteten Mandats von l 1726 und anderer dergleichen Gesetze die nach 27 der Ver- , faffungsurkunde garantirte Freiheit mit der Gebahrung des Eigenthums vernichtet werden würde, so steht sich die Deputation ' außer Stand, die Petition zu bevorworten, räth vielmehr der ge- ' ehrten Kammer, < derselben keine Folge zu geben, sie jedoch an die erste Kam- mer, da sie an die Ständeversammlung gerichtet ist, ge- langen zu lassen. I ! Referent Abg. Tzschucke: Ehe zur Berathun'g dieses Bc- richts übergegangen wird, habe ich noch Bericht zu erstatten über eine nach Abfassung dieses Berichts ekngegangene Petition, welche denselben Gegenstand betrifft. Sie rührt her von dem Ge meinderath zu Schönhaide und geht dahin: daß 1 i 1) nicht nur der bisherige Buchenbestand auf eibenstocker und < wilzschhäuser Nevier des eibenstockerOberförsters möglichst i erhalten und durch fortwährende Nachpflanzung und Pflege bewehrt, sondern auch mit Anlegung anderer Buchenwäl der und dem Anbau anderer nützlicher Laubhölzer, als der Eiche, Esche u. s. w. auf den nahen Staatswaldungen Versuche gemacht werden möchten, und 2) daß die im Mandate vom 11. Mai 1726 enthaltenen und andere später noch gegebene gesetzliche Anordnungen und Vorschriften zu Beförderung der Obst-und Laubholzan pflanzungen auf Privat - und Gemeindegrundstücken revi- dirt und den jetzigen Verhältnissen angepaßt, im Verord nungswege bekannt gemacht und eingeschärft, und nament lich auch dem Erzgebirge zur Nachachtung und Befolgung empfohlen werden. Was den ersten Punkt betrifft, so führen die Petenten zu Unter stützung ihres Gesuchs an, daß in neuerer Zeit diejenigen Gewerbe, welche vorzüglich auf Fertigung von Luxusartikeln hinarbeiteten, außerordentlich daniederliegen, und daß deswegen vorzüglich die jenigen Gewerbe zu berücksichtigen sein mögen, welche nothwen- dige Erzeugnisse hervorbringen; hierher rechnen sie hauptsächlich die Bürstenfabrication, welche in ihrem Orte weit über 100 Män ner mit ihren Familien ernährt. Zu diesen Bürsten brauchten sie Buchenholz; dieses werde aber immer weniger, da in ihrer Nähe die Buchenwälder weggeschlagen würden; sie würden daher unbedingt zu Grunde gehen, wenn nicht von Seiten der Regie rung dafür gesorgt würde, daß diese Waldungen ferner erhalten werden. — Wegen des zweiten Punktes bemerken sie, daß das Klima des Erzgebirges keineswegs in so schlechter Beschaffenheit sei, daß nicht Obstbäume daselbst fortkommen könnten, daß aber allerdings in der jetzigen Zeit nur wenig-Obstbäume vorhanden wären, und wenn dergleichen vorhanden wären, würden sie von muthwilligen Menschen geplündert, so daß von Obstbaumzucht nicht das Geringste zu erwarten sei. Sie sagen: wenn das Ge birge auch nie ein Garten der Hesperiden werden könnte, so könnte doch soviel gebaut werden, daß das Erzgebirge reichlich versorgt würde. Da diese Petition mit der vom Abg. Wieland ganz identisch zu sein scheint, so hat auch die Deputation ebenfalls der hohen Kammer anrathen zu müssen geglaubt, diese Petition auf sich beruhen zu lassen. Es ist mehrmals schon von Seiten der Regierung gezeigt worden, wie sie sich angelegen sein läßt, in dem Erzgebirge die Holzcultur auf einen höher» Standpunkt zu bringen, und es ist zu erwarten, daß künftig dieselbe Sorge ge handhabt wird. Es glaubt daher die Deputation deswegen einen besondern Antrag an die Regierung nicht stellen zu müssen. Präsident v. Haase: Der Abg. Haden hat das Wort. Abg. Wieland: Ich muß erinnern, daß die zweite Peti tion nicht genau referirt worden ist. Der Inhalt bezieht sich nicht auf den erzgcbirgischen Kreis allein, sondern auch auf die Gewerbsverhältnisse des Voigtlandes- Die Petition ist früher nicht vorgelesen worden, daher würde ich jetzt darum bitten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder