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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Referent Abg. Tzschucke: Ich habe das Petitum der ver ehrten Kammer vorgetragen und muß gestehen, daß etwas Ande res in der Petition nicht enthalten ist. Sie ist sehr lang und ziemlich weitschweifig geschrieben. Präsident'!). Haase: Ich frage die Kammer: ob sie dem Anträge des Abg. Wieland stattgeben und sich die ganze zweite Petition vorlesen lassen will? — Die Kammer ist nicht der Meinung. Präsident v. Haase: Es würde nun der Abg. Haden das Wort haben. Abg. Haden: Es hatte gewiß der Abg. Wieland die beste Absicht, als er den Antrag stellte, welcher uns soeben vorliegt; allein, meine Herren, zu welchen gefährlichen Consequenzen dürfte die Ausführung einer solchen Maßregel führen. Es würde nicht nur unsere Verfassung in ihren Grundvesten darum erschüttert werden, weil selbige jedem Staatsbürger die freie Gebahrung über sein Eigenthum zusichert, sondern würde auch hierdurch der Be- amtenwillkür wieder bedeutend Raum gegeben werden. Wenn der Abgeordnete in der Petition sagt: als ob Staatswaldungen und nur größere Privatforsten zweckmäßig bewirthschaftet wür den, so will ich mich eines Urtheils über seine Gegend enthalten, weil ich selbige nicht kenne; allein ich bin in manchen Gegenden unseres Vaterlandes gewesen und habe Gelegenheit gehabt, Pri vatwaldungen zu sehen, bin aber dabei zu einer ganz andern An sicht gelangt, als der geehrte Antragsteller. Zn der neuern Zeit, wo der Grundbesitz von den meisten drückenden Fesseln befreit worden ist, gerade in dieser Zeit, wo das Streurechen in den Staatswaldungen aufgehört hat, wendet der Bauer seine größte Aufmerksamkeit auf die Cultur des Holzes, und es wird demzu folge noch manches Stück Feld wieder in Holz umgewandelt werden müssen, was außerdem nicht der Fallgewesen sein würde. — (Die Herren Staatsminister v. Zeschau und v. Wietersheim treten ein). — Was die Befürchtung anlangt, als ob ein Noth- stand für gewisse technische Gewerbe wegen Mangel verschiedener Holzarten eintreten würde, so gebe ich dies zu; allein die Regie rung hat, wenn solche für begründet gefunden wird, die Mittel in den Händen, Abhülfe zu verschaffen. Der Staat, als Besitzer der größten Waldungen, hat die Pflicht, bei der Bewirthschaftung derselben auf die verschiedenen Bedürfnisse der Landeseinwohner Rücksicht zu nehmen. Ganz anders verhält sich dies bei dem Privatmann, welcher, wenn er ein guter Wirth sein will, gewiß diejenigen Holzarten anpflanzen wird, welche ihm im Verhält nisse der klimatischen Lage und des Bodens binnen kürzester Zeit den höchsten Ertrag gewähren. Es würde übrigens sehr dank bar anzuerkennen sein, wenn Forstleute den der Forstwirthschaft . Unkundigen mit Rath und Lhat an die Hand gingen; allein es würde eine nie zu billigende Einmischung sein, wenn ein Beam ter auf Grund einer solchen Verordnung anbefehlen könnte: Du mußt hier auf Deinem Boden Eschen, Linden oder Ahorn pflanzen, damit die seifen- grünhainchner Spiel- und Schachtelwaaren- fabricanten in Zukunft Holz haben. Was die Obstbaumzucht anlangt, so hat die Deputation sehr richtig bemerkt, daß solche itt neuerer Zeit einen weit größern Aufschwung erhalten hat, als es früher bei Handhabung deS veralteten Mandates der Fall gewe sen ist. — Ze freier der Grundbesitzer über sein Eigenthum ge bieten kann, desto mehr wird sich die Industrie und die Boden kultur heben, und ich werde nie meine Stimme für irgend einen Antrag abgcben, welcher nur im Entferntesten beabsichtigt, die dem Grundbesitze entnommenen Fesseln wieder anzulegen. Ich trete demnach ganz dem Deputationsgutachten bei. Abg. Wieland: Ich kann allerdings mit dem Berichte in meinem Interesse gar nicht zufrieden sein. Ich will der Deputation aber deshalb nicht einen Vorwurf machen, sie hat nach ihrer Einsicht, wie ich voraussetze, gehandelt; allein mein Bedauern muß ich ausdrücken, daß zufällig auch kein einziges Mitglied der dritten Deputation dem erzgebirgischen und voigt- ländischen Kreise angehürt, daß kein einziges Mitglied nach sei nen außerständischen Verhältnissen in der Lage ist, sich mit den gewerblichen und ökonomischen Beziehungen des voigtländischen und des gebirgischen Kreises bekannt zu machen. Ich glaube, hätten wir eine andere und bessere Einrichtung unsers Deputa tionswesens , so würde vielleicht ein Ausschuß von Landwirthen und Männern der Industrie aus dem gebirgischen und voigtlän dischen Kreise gewählt worden sein, welchen diese beiden Petitio nen zur Berathung übertragen worden sein würde; und ich glaube annehmen zu dürfen, daß sie dann nicht so kahl würden abgewie sen worden sein, gewiß wären dann Vorschläge geschehen, die mein Absehen begünstigt hätten; indeß ich mache derDeputation keinen Vorwurf. Wenn ich zur Vertheidigung meiner Petition übergehe, so muß ich vor allen Dingen noch einigen Mißdeutun gen vorbeugen, die ich im Berichte und auch in der Rede des Abg. Haden erblickt habe. Es hat nicht in meiner Absicht gelegen, daß ich die freie Gebahrung mit dem Grundbesitze in irgend einer Weise beschränken will. Die Verfassungsurkunde erkennt an, daß der Grundbesitz frei sein soll, und es würde verfassungswi drig sein, wenn ich etwas Anderes an dessen Stelle setzen wollte; ich will das Aufblühen eines landwirthschaftlichen Gewerbes vor nehmlich in dem Kreise, dem ich angehöre, wo es vielfach darnie- derliegt. Hiernächst muß ich mich dahin erklären, daß sich meine Petition wesentlich keineswegs beziehen soll auf den größern rit- terschaftlichen und nicht ritterschaftlichen Grundbesitz. Ich weiß, daß dort der Waldbau als ein wichtiger Zwcig der Landwirth- schaft betrachtet und in der Regel an sich schon nicht verabsäumt wird. Es kommt mir nicht bei, Vorschriften bei der Kammer in Anregung zu bringen, wie die größern Grundbesitzer ihre For sten anbauen und Bäume pflanzen sollen. Das vorzüglichste Augenmerk ist bei meiner Petition gerichtet auf den Mittlern und kleinen bäuerlichen Grundbesitz und namentlich in dem Kreise, dem ich angehöre. Wenn ich einen großen Werth lege auf daS Mandat von 1726, so habe ich keineswegs die Zwangsmaßregeln ausgeführt wissen wollen, die es androht. Auch ohne Zwangs-
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