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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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maßnahmen lassen sich die Bestimmungen, soweit sie noch an wendbar und brauchbar sind, in Ausführung bringen. Es scheint die Deputation und auch der Abg. Haden mit einer ge wissen Mißachtung von jenem alten Gesetze zu sprechen, das doch in der besten landesväterlichen Absicht gegeben worden ist. Die damaligen Gesetzgeber hatten ihr Augenmerk auf den zweckmäßi gen Anbau von Holz im Interesse der Nachkommen gerichtet, und ich glaube, daß wir, die wir die Nachkommen sind, der Pietät schuldig sind, was die Vorfahren für uns gethan haben, dankbar zu achten, so wie wirverlangen, daß unsereNachkommen unsere heutige Weisheit nicht als Lhorheit verächtlich bei Seite werfen. Die Deputation scheint übrigens anzunehmen, daß Has Gesetz außer Gebrauch und Wirksamkeit gesetzt sei. Daß es außer Gebrauch ist, will ich nicht bezweifeln, und es wäre thö- rig von mir, wenn ich verlangen wollte, daß alle Bestimmungen des Mandates heute noch Anwendung fänden; aber gänzlich außer Wirksamkeit ist es nicht, da ist die Deputation bedeutend in Jrrthum, wenn sie dies etwa annimmt. Ich halte eine ge druckte Instruction für die Dorfgerichtspersonen in unmittelbaren Amtsdorfschasten des Königreichs in meinen Händen, in welcher §. 39,so lautet: „Die Dorfgerkchtspersonen haben sich Mühe zu geben, theils durch eigenes Beispiel, theils durch Ermunterung Anderer, alle der Verbesserung der Landwirthschaft entgegenste hende Hindernisse wegzuräumen, und erstere durch Rath und Lhat nach Kräften zu befördern. Ein jeder heirathende Bauersmann soll vor oder im ersten Jahre seiner Ehe über haupt sechs Stück gute und sechs Stück wilde nach jeder Lan desart Pflanzen; diejenigen aber, welche durch Erbschaft, Kauf oder auf andere Art ein Grundstück auf dem Lande an sich brin gen, sollen im ersten oder im andern Jahre ihres Besitzes, wenn es ein Garten ist, wenigstens 4, wenn es ein Gut von ungefähr 25 dresdner Scheffel Aussaat ist, 8, und wenn es ein Gut von 50 Scheffeln und darüber ist, 16 Bäume setzen. Ferner soll jeder Hüfner jährlich 4, ein Halbhüfner 2 und ein Hausler oder Gärtner einen Obst- oder andern Baum setzen, und ist auf deren Wartung und Pflege von den Localpersonen Acht zu geben." Diese Instruction ist gedruckt und vor wenig Jahren erst revidirt und an die Behörden hinausgegeben worden. Diese tz. aber ist fast wörtlich aus dem Mandate von 1726 abgedruckt, also ich habe anzunchmen, daß die Regierung selbst davon ausging, daß das Mandat von 1726 in diesem Punkte noch vollkommene gesetzliche Kraft haben soll. Nun kann die verehrte Kammer glauben, daß ich vollkommen davon abstrahier, daß diese Bestim mungen so wörtlich, wie sie hier stehen, in Ausführung gebracht werden. Allein im Sinne und Geiste dieser Bestimmungen kann tagtäglich noch von denen, die Interesse dabei haben, von Behörden und Obrigkeiten gehandelt werden. Gilt aber das Gesetz, dann muß es auch gehalten werden. Wenn ich mich yun frage, wie auf zweckmäßige Weise im Sinne dieses alten von mir hochgeachteten Gesetzes gehandelt werden kann? so würde ich mir dieAntwort dahin geben: „Daß in den Distrikten und Kkekfen, wo die Baumzucht darniederliegt, Behörden, Orts Vorstände, Vasallen, selbst die Kreksstände nicht ausgenommen, und Alle, die in den Gemeinden Einfluß haben, anregend, rath gebend, durch Wort und Lhat vermittelnd, auf deren Beförde rung hknwirken." Wenn in diesem Sinne gehandelt wird, so kann immer mit dem besten Nutzen das alte Gesetz gehandhabt werden. In der Oberlausitz gibt es einen Obstbauverekn, der nicht nur den Obstbau praktisch betreibt, sondern ihn auch durch populär gehaltene Schriften befördert, die er herausgibt. Ich selbst habe eine große Anzahl derselben in meiner Heimath ver breitet, und ich hoffe, es solle nicht ganz ohne Erfolg geschehen sein. Könnte der große gebirg'sche Kreis nicht auch seine Ver eine haben für Beförderung der Baum - und Obstzucht? ' Nun sagt man zwar gewöhnlich, im Erzgebirge, zumal im höhern Erzgebirge gedeihe der Obstbau nicht, die Bäume kommen nicht fort, weil das Klima zu rauh sek. Obwohl ich nun aber mr Laie in der Baumzucht bin, so weiß ich doch soviel, daß es edle Obstarten gibt, die besonders ein rauhes Klima lieben. Ich wohne an der Nahe der böhmischen Grenze, also in einem Lheile des Erzgebirges, der zu den rauhen gehört; allein in meiner nächsten Nahe befindet sich ein Rittergut, wo der Obstbau feit Jahren schon mit dem besten Erfolg getrieben wird; bedauerlich ist nur der Mangel an Nachahmung des rühmlichen Beispieles. Der Besitzer jenes Rittergutes ist Mitglied der ersten Kammer, und ich hoffe, dieses ehrenwerthe Mitglied werde sich meiner Pe tition annehmen, wenn sie an die erste Kammer kommen wird. Sie kennen das berühmte Frauendorf bei Passau in Baiern, es liegt auf einer rauhen Hochebene, oder auf einem rauhen Gebirgs zuge, und wer Frauendorf kennt, weiß, daß es die großartigsten Obstbauanstalten hat. Frauendorf hat einen europäischen Ruf. Ich könnte nur wünschen, wir hatten in Sachsen, wir hatten im Erzgebirge ein Frauendorf. Ich könnte wünschen, daß die Kreis stande des Erzgebirges für die Angelegenheiten, die hier in Frage stehen, sich interessirten, daß sich größere oder kleinere Vereine bildeten, die den Zweck erreichen ließen, den ich vor Augen habe. Ich habe zu bemerken und zu wiederholen, daß nur aus dem dringenden Bedürfnisse einer zahlreichen Bevölkerung meiner Heimath zunächst meine Petition hervorgerufen worden ist, ich meine die Fabrikation der sogenannten seifen - grünhainchner Spiel- und Schachtelwaaren. Es ist Lhatsache, daß diese weder aus den Staats- noch aus Privatwalvungen mit Holz für ihre Fabrikatur immer ausreichend versehen werden kann; und schon diese einzige Rücksicht, sollte ich glauben, müßte mich hinsichtlich meiner Petition bei der Kammer ausreichend recht fertigen. Ich bedauere, daß der Abg. Clauß nicht zugegen ist, der den Handels- und Fabrikstand des Erzgebirges zu vertreten hat', ich würde ihn interpelliren, meine gegenwärtigen Angaben zu bestätigen. Es sagt ein forstwirthschaftlicher Schriftsteller: „Die ganze Atmosphäre ändert sich mit den zerstörten Wäldersi, und das Land wird dürr und häßlich, und stellt' das Bild dar, als wäre'es auf ewig ausgebraucht und erschöpft. Wer den Ländern die Wälder auszieht, NNd besonders, wer die Berge urH> Höhen entwaldet, der beraubt den Menschen ast seinem köstlichen
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