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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Les Berichts der außerordentlichen Deputation über den Ent wurf einer Crimmalproceßordnung. Präsident v. Haase: Wird ohne Zweifel an die außer ordentliche Deputation, die über die Crimmalproceßordnung bereits Bericht erstattet hat, zu verweisen sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja. 4. (Nr. 54.) Den 12. December. Bericht der außer ordentlichen Deputation über den von dem Abg. Todt gestellten Antrag, den Entwurf einer Dankadresse betreffend. Präsident v. Haase: Würde zum Druck und auf eine der nächsten Tagesordnungen gelangen. Präsident 0. Haase: Es ist weiter nichts ausderRegi- strande vorzutragen, und ich habe nachträglich zu bemerken, daß die Abgg. Brockhaus, Döhler und Graf v. Ronnow für einen Tag um Urlaub nachgesucht und ihn erhalten haben. Uebrigens hat der Abg. Vogel wegen Unwohlsein sich entschuldigen lassen. — Wir können nun zur heutigen Tagesordnung übergehen, und zwar zunächst zu dem Bericht der zweiten Deputation, die über die Staatsschulden auf die Jahre 1889, 1840 und 1841 abgelegten Rechnungen betreffend; der Abg. Georgi hat als Referent den Vortrag zu erstatten. Ref.Abg. Georgi: Der vorzutragende Bericht lautet wie folgt: In Gemäßheit des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung der Staatsschuldencasse betreffend (Gesetzsamm lung vom Jahre 1834, S. 209), hat der ständische Ausschuß, welcher unter Oberaufsicht des Finanzministerii die Verwal tung der Staatsschulden führt, der dermaligen Ständeversamm lung die über die alteren Steuerschulden, über die neueren dergleichen und über die Kammerschulden auf die drei Jahre 1839, 1840 und 1841 abgelegten Rechnun gen nebst den darüber gefertigten, von den Cassenbeamten aner kannten Abschlüssen, so wie dem Gutachten der Oberrechnungs kammer, bei welcher diese Rechnungen geprüft und richtig befun den worden sind, zur Erinnerung und Justisication übergeben, und es ist Seiten der zweiten Kammer, an welche selbige zuerst gelangt sind, durch Kammerbeschluß vom 24. November 1842 die unterzeichnete Deputation mit diesfallsiger Berichtserstattung beauftragt worden. DieDeputation hat sich der Prüfung dieser Rechnungen un terzogen, einzelne Ansätze mit den Belegen verglichen und sich die Ueberzeugung von deren durchgängiger Richtigkeit verschafft. — Die unter 6. und 6. beiliegenden tabellarischen Uebersich- ten weisen den Bestand sämmtlicher Staatsschulden zu Anfang und am Schluffe jedes der Rechnungsjahre 1839, >840 und 1841, so wie die in diesem Zeiträume erfolgten Tilgungen, genau nach. Die Deputation hat gegen dieses Nechnungswerk nichts zu erinnern gefunden, und da ihr auch die Erklärung der Ober rechnungskammer, daß gegen die Liberation des Ausschusses kein Bedenken obwalte, vorgelegt worden ist, so trägt sie dar auf an: daß die Standeversammlung'dcm ständischen Ausschüsse zu Verwaltung der Staatsschulden, rücksichtlich der über die gedachte Verwaltung auf die Jahre 1839, 1840 und 1841 abgelegten Rechnungen, den gewöhnlichen Justi- sicationsschein ertheilen.möge. Referent Abg. Georgi: Ich habe dem nichts weiter hin zuzufügen und erwarte, ob Jemand eine Bemerkung macht. Präsident O. Haase: Hat Jemand in Bezug auf den Vor trag Etwas zu bemerken? — Es scheint, du Kammer stimmt mit der Deputation überein. Ich stelle daher die Frage: Will die Kammer dem Anträge der Deputation gemäß dem ständischen Ausschüsse zu Verwaltung der Staatsschulden, rücksichtlich der über die gedachte Verwaltung auf die Jahre 1839, 1840 und 1841 abgelegten Rechnungen, den gewöhnlichen Justisications- schein ertheilen?—Wird einstimmig bejaht.— Präsident v. Haase: Dieser Gegenstand wäre sonach be endigt. — Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände der heuti gen Tagesordnung, nämlich zum Berichte der ersten Deputa tion, den Gesetzentwurf zu Abänderung und Erläu terung des Gesetzes vom8. März 1838 hinsichtlich einiger Bestimmungen über die Verpflichtung der Kirchen- und Schulgemeinden zu Aufbringung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes betreffend.— Der Abg. v. v. Mayer istRefe- rent in der Sache, und ich ersuche denselben, den Vortrag zu erstatten. Referent Abg. V. v. Mayer: Dus Decret, womit der Ge setzentwurf mktgetheilt worden ist, lautet: Se. Königliche Majestät lassen den Entwurf zu einem Gesetze zu Abänderung und Erläuterung des Gesetzes vom 8. März 1838, einige Bestimmungen über die Verpflichtung der Kirchen - und Schulgemeinden zu Aufbringung des für ihre Kir chen und Schulen erforderlichen Aufwandes betreffend, nebst Er läuterungen und Motiven zu besagtem Entwürfe, in den Anfu gen den getreuen Standen zugehen und sind der Erklärung dersel ben darüber in Huld und Gnaden gewärtig, womit ihnen Aller- höchstdieselben jederzeit wohl beigethan verbleiben. Dresden, am 20. November 1842. Friedrich August. Karl August Wilhelm Eduard v. Wietersheim. DerGesetzentwurf lautet im Eingänge folgendermaßen r Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen rc. re. rc. haben beschlossen, das Gesetz vom 8. März 1838, einige Bestim mungen über die Verpflichtung der Kirchen- und Schulgemein den zu Aufbringung des für ihre Kirchen und Schulen erforderli chen Aufwandes betreffend, in Folge gemachter Wahrnehmungen, in einigen Punkten theils abzuändern, theils zu erläutern und zu vervollständigen, und verordnen daher unter Zustimmung Unsrer getreuen Stände Folgendes: Referent Abg. v. v. May er: Hierzu sind allgemeine Mo tive gegeben, welche demnächst zur Vorlesung gelangen müssen. Sie lauten: Obwohl das Gesetz, dessen Erläuterung und Abänderung der vorliegende Entwurf bezweckt, nur ein provisorisches ist und nach
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