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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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gewöhnliche Art bei Anpflanzung der Dbstbäume besteht dort darin, daß mitten in die Felder die Obstbaume in Reihen ge pflanzt werden, und vergleicht man den Nutzen hiervon mit dem Verlust, der dadurch an dem Getreide entsteht, so würde sich bei einem ähnlichen Verfahren in hiesigen Landen die Nutzungs berechnung keineswegs günstig Herausstellen. Flachen, die lediglich für die Obstbaumzucht mit Vortheil verwendet werden könnten, gibt es in Sachsen aber wenige, eben weil der Boden einen höher» Werth hat, und es Mittel und Wege gibt, auf an dere Weise einen höheren und sicherem Ertrag zu erlangen. In Bezug auf die beabsichtigte Erneuerung der ältern Gesetze über Forstcultur, so ist darauf mit wenig Worten zu antworten: Sie'passen nicht mehr für die jetzigen Zeitverhältnisse; diese ha ben sich selbst Bahn gebrochen und beweisen, daß diese Gesetze nicht mehr anwendbar find. Gewiß kann es nur der Wunsch der Regierung sein, daß auch von Privaten dieselbe Aufmerk samkeit, wie bei der Staatsforstverwaltung, auf die Holzcultur verwendet werde. Ich zweifle aber auch nicht daran, daß das geschehen wird, sobald man übersieht, daß bei dem Preise des Holzes ein höherer Gewinn auf diese Weise zu erzielen ist, als aus dem Ackerbau. Noch gestatte ich mir, eine Ansicht, die ich allerdings als eine nur persönliche bezeichnen muß, hier auszu sprechen: Ich glaube, daß die Furcht vor Holzmangel und vor zu hohen Preisen des Holzes in der That übertrieben ist. Ich bin fest davon überzeugt, daß das Mehr, welches die stei gende Bevölkerung allerdings erfordert, durch zweckmäßige, holz ersparende Einrichtungen und durch Anwendung der Surro gate, wie sie namentlich seit 15 bis 20 Jahren benutzt werden und sich Eingang verschafft haben, mehr als hinreichend ausge glichen wird. Abg. Wieland: Ich muß mich nochmals ausdrücklich dagegen verwahren, als ob ich bei meinem Anträge eine Bevor mundung des Grundeigenthums hätte im Sinne gehabt. So Etwas kann schlechterdings nicht in meinem Sinne und in mei ner Absicht liegen. Ich komme nochmals darauf zurück, daß der Privatwaldbau im Erzgebirge durchaus einer Aufhülfe be darf, und die Stellen, welche ich vorhin verlesen habe, sprechen überzeugend genug für meine Intentionen. Ich verspreche mir übrigens von der Abstimmung für meine Petition keinen Erfolg. Nun so mag die Kammer meine Petition als einen guten Rath betrachten, und Benjamin Franklin sagt: „Ein guter Rath geht nicht verloren." Zu seiner Zeit, wie ich fürchte, wird die Regierung dahin kommen, selbst energischere Maßregeln zu er greifen, wird sie ergreifen müssen, um den Zweck zu fördern, den ich vor Augen habe. Präsident!). Haase: Es hat Niemand weiter das Wort begehrt und es wird nun der Schluß der Debatte über diese bei den Petitionen eintreten. Wenn der Herr Referent nicht mehr sprechen will, so würde ich zur Abstimmung schreiten. Referent Abg. Tzschucke:Jch begebe mich des Wortes. Präsident V. Haase: Was den ursprünglichen Antrag des Abg. Wieland anlangt, so ist derselbe von ihm zurückgenom men worden und damit hat auch das Deputatkonsgutachten, in soweit dasselbe solchen betrifft, sich erledigt. Es ist daher nur noch auf den neuern Wieland'schen Antrag und die zweite beim Beginn des Vortrags erwähnte Petition, die mit der Wieland' schen ziemlich identisch ist, zurückzukommen. Der Wieland'sche Antrag lautet so: „die vorgetragenen Petitionen an die hohe Staatsregierung abzugeben und im Verein mit der hohen ersten Kammer bei derselben zu beantragen, daß sie die Baumzucht und den Waldbau bei den Privaten,vorzugsweise aber bei mittlerm und kleinerem bäuerlichen Grundbesitz fortwährend im Auge behalten und auf deren Beförderung in geeigneter Weife (insbesondere bei Bestimmung neuer Preisaufgaben für die LaNdwirthschaft und Gewerbe) hinwirken wolle." Ich werde nun zunächst fra gen, ob die geehrte Kammer diesem Anträge ihre Zustimmung gebe. Doch bemerke ich dabei vorläufig, daß unter diesen Um ständen streng genommen die Wieland'sche Petition nicht, son dern nur die schönhaidaer an die hohe erste Kammer abzugeben sein würde; indessen könnte doch die Petition des Abg. Wieland, da sie ein Gleiches wie die schönhaidaer Petition bezweckt, zur Er läuterung und als Beilage der letztem beigefügt werden. Ich stelle nun an dieMainmer die Frage: ob sie dem Anträge des Abg. Wieland, wie ich jenen eben vorgelesen habe, ihre Zustimmung gibt? — Von den 60 anwesenden Mitgliedern erklären sich 38 dagegen. — Präsident v. H aase: Die Kammer wird damit einverstan den sein, daß die Petition, welche von dem Gemeinderathe zu Schönhaide eingegeben, mit.den Wieland'schen Gesuchen auf gleicher Linie steht und von der Deputation gleich derWieland' schen Petition abfällig begutachtet worden ist, zugleich mit dem Wieland'schen Anträge als gefallen anzusehen und nunmehr noch an die erste Kammer abzugeben sei. Abg. Wieland: Ich glaube, es wird schon um deswillen geschehen müssen, weil ich sie zu der meinigen gemacht habe. Secretair 0. Schröder: Das würde gerade entgegen stehen; aber ich glaube nicht, daß man einer Petition, die von außen herkommt, dadurch, daß sie Jemand zur seinigen macht, ein Recht nehmen könne, was sie ohnedies gehabt hätte. Präsident 0. Haase: Meine Herren, die Lage der Sachen ist diese: die schönhaidaer Petition kommt von Petenten, welche nicht Mitglieder der Kammer sind; diese haben das Recht, zu ver langen, daß ihre Petition, auch wenn die zweite Kammer, wie hier der Fall, derselben sich nicht angenommen hat, an die erste Kammer abgegeben werde. Daraus, daß sie ein Kammermitglied zu der sei nigen macht, können die ursprünglichen Petenten nicht beseitigt, kann ihnen ein Nachtheil nicht zugefügt werden. Dies würde aber der Fall sein, ließe man den Abg. Wieland jetzt an die Stelle der schönhaidaer Petenten treten. Dann käme die schönhaidaer Petition, meiner Ansicht nach, nicht an die erste Kammer. Denn die 100 der Berfa ssungsurkunde bestimmt, daß, wenn eine
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