863 Petition von einem Ständemitglied an seine Kammer eingereicht wird und die Kammer sich dieser Petition nicht annimmt, die Petition an die andere Kammer nicht mehr gelangen könne. Ich glaube daher, die Petition von Schönhaide muß, wenn schon sie mit der Wieland'schen Petition gleichen Zweck verfolgt und von der Kammer nicht bevorwortet worden, auf jeden Fall an die hohe erste Kammer abgegeben werden, und es kann sich blos da rum haiideln, ob dieser Petition die vom Abg. Wieland als Bei lage und Erläuterung beigefügt werde. Sind Sie damit ein verstanden, daß in dieserMaße beide Petitionen an die erste Kam mer abgegeben werden? — Allgemein genehmigt. Präsident V. Haase: Meine Herren, ich ersuche Sic, da dringende Deputationsarbeiten vorliegen, nächsten Freitag sich um 10 Uhr hier gefälligst einzusinden. Ich setze auf die Tages ordnung zuerst die beiden Berichte, welche auf der heutigen Ta gesordnung gestanden und nicht berathen worden, sowie den Be richt der dritten Deputation über die Petition mehrer Gutsbe sitzer, die Aufhebung des Gesetzes vom 14. Januar 1840. Ende der Sitzung 2 Ubr. Druck >md Papier »»» Le.»»er »» Dxkr». Mit der Redaktion beauftragt: v. Gretschel.