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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Zu 4. Daß die hier berührte Stellung der Bergbeamteten zu den Bergbautreibenden eine unangenehme sei, indem sie jene gleich sam zu den Vormündern der letzter» macht, ist bekannt und be darf keiner weitern Ausführung. Nach solchem rechtfertigt sich auch der Wunsch der Beschwerdeführer, daß diesen ihren Klagen bei Bearbeitung des zugesicherten Planes und, soweit solches zulässig, auf dem Verordnungswege schon jetzt abgeholfen, namentlich zu 2. die Defecturgebühren, unerwartet des Entwurfs abgcschafft wer den möchten, und es hat auch der Herr Finanzminister der De putation hierüber die beruhigendsten, mit der eingangserwähn- ten Erklärung der hohen Staatsregierung übereinstimmenden Zusicherungen ertheilt. Die unterzeichnete Deputation rathet daher ihrer Kam mer an: Dieselbe wolle, im Verein mit der hohen ersten Kam mer, die hohe Staatsregierung ersuchen, den vorbe merkten Beschwerden der Petenten möglichst bald und, soweit solches zulässig, auf dem Verordnungswege ab- zuhelfen, auch daneben die zuversichtliche Erwartung aussprechen, daß Ebendieselbe den angekündigten Orga nisationsplan des vaterländischen Bergwesens, wobei das Princip der möglichst freien Bewegung der Berg bautreibenden zum Grunde gelegt sei, der nächsten Ständeversammlung vorlegen werde. Die Deputation empfiehlt übrigens der Kammer, hiermit noch den Antrag zu verbinden, im Verein mit der hohen ersten Kammer, die hohe Staatsregicrung zu ersuchen, den Entwurf der künfti gen Bergbauverfassung vor dessen Vorlegung an die Stände durch den Druck dem Publicum zugänglich zu machen, und glaubt, daß dieser Antrag nicht nur schon in sich seine Em pfehlung trage, sondermauch durch seinen Zweck, das allgemeine Interesse an dem vaterländischen Bergbau im Lande zu erwecken, gerechtfertigt werde. Abg. v. Beschwitz: Die Beschwerde der Eigenlöhner des rhrenfriedersdorfer und geperschen Bergamtsreviers liefert den deutlichsten Beweis, daß eine neue Organisation der Bergvcr- fassung dringend nothwendig sei; denn die vier Beschwerdepunkte zeigen nicht allein zur Genüge, daß eine Menge -Willkürlichkeiten und Eigenmächtigkeiten bei der Verwaltung stattsinden, sondern auch, wie zeitgemäß es sei, den mystischen Schleier zu lüften, in welchen sich vorzugsweise diese Administration hüllt. Ganz vor züglich wünschenswerth wird cs erscheinen, daß bei dem neuen Organisationsplane auch die Rechte derjenigen Grundbesitzer mit berücksichtigt werden, auf deren Grund und Boden sich Gruben befinden. Denn wenn nicht zu verkennen ist, daß die Grube dem Grundbesitzer manche Vortheile gewahrt, so sind doch auch die Beschwerden über die Eigenmächtigkeiten der Beamten und über vielfältig verkommende Beeinträchtigung des Eigenthums sehr bedeutend. Wenn ich mich daher ganz mir der Deputation hin sichtlich des ersten Antrags einverstanden erklären könnte, so könnte ich es weniger bei dem zweiten. Ich halte es nämlich der Stellung der Kammer nicht für angemessen, daß der Entwurf der künftigen Wergverfassnng durch den Druck dem Publicum zugänglich gemacht würde vor dessen Vorlegung an die Stände. Die hohe Staatsregierung würde mit Vorschlägen und Anträ gen überhäuft werden, ohne ein genügendes Resultat hierdurch zu erlangen. Staatsminister v. Zeschau: Die geehrte Deputation wird sich erinnern, daß ich, als mir die vorliegende Eingabe mitgetheilt wurde, in der Deputation den Antrag stellte, es möchten alle Anträge und Vorschläge, welche mit der beabsichtigten neuen Or ganisation des Bergwesens in Verbindung stehen, ohne Weiteres an die Regierung abgegeben werden, weil dadurch die specielle Berathung über derartige Eingaben vermieden werden könne. Es liegt nämlich ein Antrag auf Organisation der Bergverfassung vor, die Regierung hat erklärt, daß sie geneigt sei, darauf ein zugehen, und sie wird bei allen solchen Eingaben nothwendig mit Nutzen'erst dann auf deren Erörterung er'ngehen können, wenn die neue Bergverfassung berathen und festgestellt wird. Als eine Ausnahme hiervon nahm ich nur solche Eingaben aus, welche wirkliche Beschwerden enthielten, die außerhalb der Verfassung lägen und Punkte beträfen, die nicht durch die Bergverfassung selbst begründet seien. Die geehrte Deputation hat sich jedoch, wahrscheinlich aus triftigen Gründen, veranlaßt gesehen, in dem vorliegenden Falle einen besondern Bericht zu erstatten, und es kommt daher darauf an, zu den einzelnen Punkten die erforder lichen Bemerkungen zu machen. Unter 1 und 2 ist dargcstellt worden, als würden die hier bezeichneten Kosten lediglich wegen Controlirung der siscalischen Abgaben erhoben, und als fände die ganze Rechnungsführung und Abnahme nur deshalb statt. Dies ist aber keineswegs der Fall; vielmehr findet dies zugleich statt, um die Bezahlung der Bergleute vermöge des Aufsichtsrechts der Regierung zu controliren, um sich zu überzeugen, daß an die verschiedenen Bcrgwerkscassen und für Zwecke anderer Art die vorschriftsmäßigen Abzüge gewahrt werden rc. rc. Sodann ist in dem vierten Punkte die Bemerkung mit ausgenommen worden, daß von meiner Seite die größte Bereitwilligkeit zu erkennen ge geben worden sei, namentlich den Punkt wegen der Defecturge bühren im Verordnungswege abzustellen. Nur um ein Mißver- ständniß zu vermeiden, bemerke ich^daß ich zwar im Allgemeinen mich bereit erklärt habe, wie es sich von selbst versteht, Beschwerden, die an das Ministerium kommen, näher zu erörtern, daß ich aber in dieser Beziehung keine nähere Erklärung abgeben konnte, da diese Defecturgebühren, deren Unangemessenheit in gewisser Be ziehung ich nicht in Abrede stellen will, mit die Einnahme der Receßschreiber bilden, und, wenn diese wegfallen sollten, eine Ue- bcrnahme derselben auf die Staatskasse, was vielleicht 8 — 900 Lhlr. betragen würde, zur Folge haben dürste. Endlich erwähne ich, wenn die geehrte Deputation den Antrag gestellt hat,> es möge der Organisationsplan, den die Regierung der nächsten Ständeversammlung vorzulegen beabsichtige, vorher zur öffent lichen Kenntniß gebracht werden, daß sich in der Khat jetzt noch gar nicht übersehen läßt, von welchem Umfange dieser Organisa tionsplan sein wird. Es ist möglich, daß es sich vorläufig nur um gewisse Grundprincipien handelt, über welche die Negierung mit den Ständen sich vorerst zu verständigen hat; cs ist aber auch vielleicht möglich, daß der Plan eine weitere Ausführung mit dm
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