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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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nöthigen Gesetzen erhalte. Alles dies läßt sich jetzt nicht über sehen, und ich glaube, daß es bedenklich fei, einen Antrag dieser Art jetzt zu stellen, und ebenso bedenklich für die Regierung, sich jetzt beifällig darauf zu erklären. Abg. v. d. Planitz: Wenn man für den Antrag der De putation stimmen wollte, so würde das soviel bedeuten, als ob man alle Motive, wodurch der Antrag hervorgerufen wurde, anerkennen könnte. Ich muß aber bemerken, daß ich zu dem Anführen unter 1, wo die geehrte Deputation ausspricht, daß sie die Abgabe, welche von den Eigenlöhnern an den Staat ent richtetwird, für zu hoch halte und herabgesetzt zu sehen wünsche, wenigstens in dem jetzigen Augenblicke meine Zustimmung nicht geben könnte. Ich finde den Antrag nicht genug motivirt, und es ist nicht genug herausgehoben, nach welchen Procenten die Abgabe gegeben wird; ich kann daher gegenwärtig unmöglich für deren Herabsetzung mich erklären. Es ist wohl im Allgemeinen recht leicht und erscheint human, auf Herabsetzung bestehender Abgaben anzutragen; man Muß aber dabei doch wohl immer im Auge behalten, daß ein solcher Erlaß stets von andern Staats bürgern wieder übertragen werden muß, und daß daher, wenn nicht ein ganz dringender Grund vorhanden ist, es besser ist und angemessener erscheint, dergleichen Abgaben fortbestehen zu las sen. Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß unser Bergbau keineswegs dem Staate einen so bedeutenden Ertrag liefert, daß ein solcher Antrag in dieser Beziehung wenigstens begründet er schiene , im Gegenthcil er erheischt Opfer. Wenn die Kammer das Budjet über das Finanzdepartement berathen wird, so wird sie in dem Berichte der zweiten Deputation eine Aufstellung fin den, aus welcher deutlich hervorgeht, mit welchem bedeutenden Zuschuß aus der Staatskasse der Bergbau in dem obern Gebirge betrieben wird. Ich halte es daher für bedenklich, demselben die Zuflüsse zu entziehen, welche ihm zeither das Gesetz gewährte. Dies sind die Gründe, die ich mir erlaube, dem Deputations gutachten entgegenzustellen. Abg. v. v. Mayer: Ich kann mit dem Dcputationsgut- achten aus andern Gründen mich nicht vereinigen. Ohne auf das Specielle der vorliegenden Sache einzugehen, glaube ich, daß die Erfahrung uns in Kurzem lehren wird, daß es nöthig ist, das Verfahren mit den eingehenden Petitionen und Beschwerden ei nigermaßen zu modificiren, wenn wir die Aussicht haben wollen, auf diesem Landtage nur die wichtigsten zu beseitigen. Es ist zufällig jetzt ein Zeitpunkt, wo königliche Vorlagen noch nicht zur Berathung vorbereiter sind; aber sowie diese Gesetzvorlagen zur Berathung kommen werden, so wird es an Zeit gänzlich man geln, alle Petitionen und Beschwerden in Berathung zu ziehen, wenn sie auf die Weise behandelt werden, wie die auf der heuti gen Tagesordnung stehenden. Ich bin weit entfernt, der Depu tation darüber einen Vorwurf machen zu wollen; im Gegentheil, ich erkenne ihren besondern Fleiß, ihre Umsicht und Aufmerksam keit vollkommen an; all in ich glaube doch, man hätte bei diesen drei Berichten kürzer von der Sache kommen können. Die erste Deputation, mit der Landtagsordnung beschäftigt, ist dabei be reits auf rie Idee gekommen, und sieht die Rothwmdigkeit ein, daß der Kammer werden andere Vorschläge gemacht werden müssen, wenn es möglich sein soll, auf sächsischen Landtagen den Petitionen der Unterthanen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Dies angewendet auf den vorliegenden Fall, so wird der Zweck der Petitionen ebenso vollständig erreicht und das Deputations gutachten ebenso vollständig berücksichtigt werden, wenn die Pe tition gleich von der Ständeversammlung an die Regierung zur Erwägung oder Kenntnißnahme abgegeben wird. Die einzelnen Punkte sind von der Deputation hervorgehoben unb erörtert worden; die Regierung hat darüber andere Ansichten. Zu was sollen specielle Anträge führen, nachdem in Aussicht steht, daß die Bergverfassung überhaupt geändert werden soll? Ob in zwischen Etwas durch Verordnung zu ändern sei, oder nicht, das, scheint mir, muß man der Regierung überlassen. Ich würde mir daher den Vorschlag an die Kammer erlauben, statt des Depu- Latkonsgutachteus im ersten Theile, die vorliegende Petition an die Regierung zur nähern Erwägung abzugeben. — Was den zweiten Punkt anlangt, so kann ich mit der Deputation gar nicht übereinstimmen. Es ist wohl noch nicht der Fall da gewesen, daß neue Systeme der Administration einer vorgängigen öffentlichen Bekanntmachung unterworfen worden sind. Etwas Anderes ist es, wenn es sich um Civil- oder Criminalgesetzbücher, um Wech selordnungen u. dergl. handelt, da wird man von der vorherigen Bekanntmachung einen Nutzen'sich versprechen mögen; aber hier handelt es sich von der neuen Einrichtung der künftigen Bergbauverfassung. Das ist zuvörderst ein Gegenstand, der an sich nur einen Theil des Landes interessirt, und dem andern Theile kaum verständlich und wenig interessant ist. Dann halte ich es aber auch für bedenklich, administrative Einrichtungen dem Publicum eher bekannt zu machen, als den Ständen. Ich glau be, die Stande haben das Recht, zuerst dergleichen vorgelegt zu erhalten, ehe Vorurtheile und Meinungen im Publicum verbrei tet werden, welche im besten Falle auf specielle Ansichten sich gründen dürften. Ich weiß nicht, ob der Herr Präsident ver langt, daß ich meinen Antrag schriftlich übergebe. Er lautet ganz einfach: Die Petition an die Regierung zur Erwägung abzugeben. Präsident 1). Haa se: Der Abg. v. v. Mayer trägt darauf an, daß in Hinsicht des ersten Punktes des Deputationsgutach- tens der Beschluß gefaßt werde, vorliegende Petition der Regie rung zur nähern Erwägung anhelmzugeben. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird hinlänglich unterstützt. Abg. Blüh.er: W>'e mir nicht anders bekannt, haben die Petenten ihre Beschwerde vollkommen nachgewiesen, und es würde, wenn die bisherigen außerordentlichen Leistungen fort dauern sollten, Niemand mehr Bergbau treiben können; auch finde ich es, da der gemeine Bergmann seine frühem Bevorzugun gen, wohin namentlich auch die Befreiung vom Militair gehört, verloren hat und ihm diese nicht wieder gegeben werden können, um so gerechter, daß ihm auch die ihn drückenden Lasten vermin- j dert werden, und die gerügten Uebelstandc in der Maße; wie das
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