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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Hat übrigens auch die Rücksicht auf die Kreksdirectionen ein Arrondissement der Ephoralbezirke notwendig gemacht, so galt dieser Grund wenigstens nicht in Beziehung auf die Ephorieen Colbitz, Rochlitz, Leisnig und Borna, welche insgesammt in dem Kreisdirectionsbezirke Leipzig sich befinden. Es sind in dem Deputationsberichte Andeutungen enthalten, welchen Aufforde rungen und Veranlassungen man die Auflösung der Ephorie Col- ditz sonst zuzuschreiben hat. Weiterer Ausführung dieser Andeu tungen enthalte ich mich , und muß nur noch in Zweifel ziehen, daß alle Behörden mit dieser völligen Auflösung einverstanden gewesen sind. Wenn hiernächst S.492des Berichts Punkt 2 (s. o. S.875) als ein Vorzug des Organisationsplans hervorgehoben worden ist, daß dadurch die Gewinnung eines Fonds von 600 Khlr. bis 700 Khlr. erreicht worden sei, der zur Verbesserung der ganz unverhältnißmäßig gering dotirten Ephorieen verwendet werde, so fragt es sich, ob die Ständeversammlung, als sie bei dem Landtage 18Z-H-die Fixation der Superintendenten, wobei jede Parochie zu 15 Khlr. berechnet wurde, bewilligte, die Ansammlung eines Fonds beabsichtigt hat, da doch eben durch diese Ansammlung die schlechte Dotation mancher Stellen erklär lich wird, so daß aus der gedachten Maßregel ein Vortheil sich nicht erklären läßt, indem vielmehr bei Bewilligung des Postu lats doch nur die Absicht sein konnte, jeder Superintendur das zu ertheilen, was ihr gebühre, und ein ferneres Wechseln in der Dotation der Superintenduren zu vermeiden. Ob ferner, wir Punkt 3.S. 492 des Berichts (s.v. S.875) er wähnt wird,Wegfall einiger Ephorieen aus dem Grunde zu empfeh len sei, um andere gering dotirte Ephorien besser auszuftattM, bei denen es außerdem an Concurrenz der Bewerber gefehlt haben würde, ist gleichfalls zu bezweifeln. Denn lag die geringe Dota tion in der zu geringen Anzahl der zur Ephorie gehörigen Paro- chieen, so waren nur diese Ephorieen einzuziehen, nicht aber solche, die einen Umfang darboten, der nicht zu groß war, um in dem Amte des Superintendenten das Amt des Seelsorgers untergehen zu lassen, oder doch zu Nachtheil der Seelsorge in seiner Wirksam keit zu hemmen. Hierdurch und durch das Punkt 5, Seite 492 des Berichts angegebene Verhältnis, wornach eine Ephorie nicht unter 18 und nicht über 35 Parochieen enthalten soll, ge langt man nothwendig wieder zu der bereits bei dem Landtage 18HH debattirten Frage, ob es besser sei, größere oder kleinere Ephorieen zu bilden. Für letztere entschied sich, soviel mir bekannt ist, das hohe Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Und will man nicht das Amt der Seelsorge geringschätzend be handeln, und erwägt man die Anforderungen, welche jetzt an einen Superintendenten gemacht werden, sokönnte man vielleicht zu der Ansicht gelangen, daß das Amt eines Seelsorgers und eines Superintendenten sich nicht mit einander vereinigen lasse, minde stens Grund hierinnen liege, sich nur für kleine Ephorieen zu er klären. In der Seelsorge liegt der Hauptberuf des Geistlichen; man betrachtet ihn aber als Nebensache, wenn man ihn mit Ge schäften überladet, dieihn von seinem Hauptberufe abziehen. Der Nachtheil der größern Ephorieen zeigt sich aber auch darin, daß die Superintendenten ganz außer Stand gesetzt werden, die Schulen vorschriftsmäßig zu inspiciren, was sich dadurch bestätigt, daß man sie ermächtiget hat, andere Pfarrer damit zu beauftragen, wo durch diese von ihrem Berufe abgezogen werden. Ferner können die Ephoren größerer Bezirke weder auf ihr Privatstudium, noch auf die wissenschaftlichen Vereine der Geistlichen und Schullehrer, auch Candidaten die erforderliche Zeit verwenden und es wird noch überdies der Geschäftsverkehr zwischen der geistlichen und weltlichen Jnspection durch zu große Ephorieen gehemmt. Wenn für die letztem hingegen, außer den S. 490 fg. unter 5 Nummern bezeichneten Gründen, noch im Berichte S. 493 6stens angeführt wird, daß bei kleinen Ephorieen der Superin tendent umsoweniger Gelegenheit erhalte, in Ephoralgeschäften practischc Erfahrungen zu sammeln, so habe ich hierauf zu er- gegnen Zu 1, daß, je größer die Ephorieen, je entfernter mithin die Vacanzpre- diger sind, eben diese Entfernung ihnen lästiger werden muß, als wenn die Ephorieen in kleinere Bezirke abgerundet sind. Der ver mehrte Reiseaufwand trifft aber entweder den Vacanzprediger oder die Wittwe, welche das Gnadenhalbejahr genießt. Ja eS wird wohl bei kleinen Bezirken dem Vacanzprediger möglich, in einem Kage seine Reise hin- und zurückzulegen, während er bei größeren Bezirken den Tag vorher zur Reise nach der Ephoral- stadt benutzen muß. 3u2. Eine Verschiedenheit der Verwaltungsgrundsätze und For men sollte niemals eintreten, am wenigsten dann, wenn der Ephorus nur mit einer Kreisdirection im Geschaftsverhältnkß steht. Weit größer ist der Nachtheil, der daraus entsteht, daß der Superintendent eines großen Bezirks zu viel Zeit auf Reisen zu verwenden hat und sein Geschäftsverkehr durch Communication mit mehren Gerichtsstellen erschwert wird. Wenn zu 3. Ephorieen bei einem kleinen Sprengel mit den verschiedenartigen Geschäften ihres Amtes nicht vertraut werden sollten, so würde dies sicher in der Individualität zu suchen sein und in Beziehung auch auf andere Stellen zu sonderbaren Folgen Anlaß geben. Vielmehr wird derjenige, der seine Geschäfte leichter übersehen kann, sich auch mit denselben vertrauter machen, als im entge gengesetzten Falle; und Niemand, der ein Amt antritt, mag sich rühmen, daß er nicht noch durch Erfahrungen lernen könne- Daß zu 4. durch zu kleine' Ephorieen das Ansehen und die Stellung der Superintendenten, zumal wenn deren Sitz ein kleiner Ortsei, beeinträchtigt werde, hat man schon früher zu Rechtfertigung größerer Bezirke behauptet und geglaubt, daß die Würde des Superintendenten nach der Größe seines Bezirkes sich ebenso verhalte, als die Würde eines Regiments- oder Bataillons- commandanten. Sowie aber hierbei das ganz verschiedene Rangverhältniß nicht berücksichtigt worden ist, so wird man auch wohl zugeben, daß Superintendenten in Rang und Würde, sie mögen übergroße oder kleine Bezirke gesetzt sein, sich völlig gleichstehen, vielmehr allenthalben, auch in kleinen Orten der jenige Superintendent in Ansehen und Würde stehe, der seinen Beruf erfüllt und sein Ansehen sich selbst schafft. Geht übrigens aus den Angaben zu 5. hervor, daß die Inhaber der gering dotirten Pfarrstellen haupt sächlich über zu kleine Ephoralbezirke geklagt und dadurch zu der Veränderung der Ephoralbezirke Veranlassung gegeben hätten, so können die Veranlassungen zu jenen Klagen theils sehr ver- schiedenssein und z. B. von einer nur vorübergehenden Vermin derung der Pfarreinkünfte durch Abzug für den emerirten Pfar rer entstehen, theils wird sich der Klage in den meisten Fällen entgegnen lassen, daß der Klagende die üble Stellung vorher gekannt und dennoch um die Stelle sich beworben habe.
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