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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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man mehr Ephori anstellt, man sie auch bezahlen müsse, liegt in der Natur der Sache; es ist also unleugbar, daß dieses die Ausgaben vermehren und mit einem erheblichen Aufwand aus Staatscassen verknüpft fein würde. Endlich bemerkt der geehrte Abgeordnete, man habe die Nachtheile großer Ephorieen dadurch anerkannt, daß Pfarrer ermächtigt waren, Schulen statt der Epho ren zu revidiren. Ich muß bemerken, daß dies allerdings gesche hen ist, aber lediglich in dem Falle, wenn der betreffende Ephorus durch Krankheit oder durch andere Verhältnisse, oder auch durch höheres Alter abgehalten worden ist, seinen Geschäften vollständig nachzukommen. Ich kann versichern, daß in den größten Epho rieen des Landes die Schulen von den Ephoris selbst und zwar regelmäßig revidirt werden. Im Uebrigen hat sich die Regierung nur auf das Gutachten der Deputation zu beziehen. Abg. Klien: Es kann mir nicht beikommen, zur Wider legung zu sprechen. Indessen geht aus der Bemerkung des Herrn Staatsministers, daß die geschehene Maßregel nicht durchs greifend habe sein können, hervor, daß dies dem Vortrag im Be richt zu widersprechen scheint, indem darin gesagt worden, daß sie zur Stabilität führen solle. Abg. v. Th ielau.: Ich will mir nur eine Anfrage an die Deputation erlauben. Ich habe aus dem Berichte nicht ersehen können, von welcher Ansicht die Deputation ausgeht, ob sie die Veränderung der Ephorieen als eine Verwaltungssache betrach tet, oder ob der Organisationsplan darüber von der Behörde den Ständen vorzulegen ist. Aus dem Anträge der Petenten geht hervor, daß die Ephorieen häufig gewechselt haben. Das vorige Ministerium beabsichtigte größere Ephorieen, das jetzige kleinere, oder umgekehrt. Ich finde es aber sehr unzweckmäßig, wenn der Wechsel der Ephorieen mit dem Wechsel der Ministerien zu sammenhängt. So oft ein neuer Minister eintritt, so ost werden die Ephorieen wechseln. Das scheint ins Auge zu fassen zu sein. Ob die getroffene Einrichtung zweckmäßig sei, will ich nicht be- urtheilen; ich behaupte aber, daß es nicht zuzugeben ist, daß der Wechsel der Ephorieen lediglich eine Sache der ministeriellen Ver waltung sei; denn dadurch müssen mehr oder minder Beeinträch tigungen herbeigeführt werden. Die zweite Frage ist die, wo durch der Fonds von 6 — 700 Thlr. zur Verbesserung der unver- hältnißmäßig gering dotirten Ephoren erlangt werden soll? Ich habe darüber im Bericht keine Auskunft gefunden. Referent Abg. v. Platz mann: Ich bitte den geehrten Abgeordneten, die letzten Worte zu wiederholen. Abg. v. Thielau: Woher der Fonds der 6—700 Thaler zur Verbesserung der unverhältnißmäßig gering dotirten Epho ren gewonnen werden soll? Soll er gewonnen werden durch die Veränderung der Ephorieen nach Angabe des Berichts, Seite 429 (s. oben Seite 875) unter 2.? Abg. Sachße: Durch Ersparniß an den eingegangenen einzelnen Ephorieen. Staatsminister v. Wietersheim: Es sind drei Ephorieen eingezogen und die Ephorie Oschatz verkleinert worden, indem dir zum dresdner Krcisdirectionsbezirke gehörigen Parochieen davon abgekommen sind. Dieses hat eine Ersparniß von 650 Lhlrn. gewährt. Referent Abg. v. Platzmann: Ich habe dem geehrte» Abgeordneten v. Thielau zu erwiedern, daß die Deputation de» öfteren Wechsel der Ephorieen wirklich als einett Uebelstand be zeichnet, der geeignet sei, Mißbehagen zu erzeugen. Diese veränderte sogenannte Organisation fällt nicht sowohl in de» Wechsel des Cultusministerii, welcher zufällig auch eingetrete« ist, sondern in die gleichzeitige Vacanz von 4 Ephorieen, mit, hin in einen Zeitpunkt, der vielleicht nicht so leicht wiederkchre» dürfte und zur Erleichterung dieser Veränderung viel beigetragen hat. Staatsminister v. Wietersheim: Ich muß das bestäti gen. Ein Wechsel der Ansichten hat nicht stattgefunden. Das Ministerium würde, wenn es Gelegenheit gehabt hätte, früher ebenso verfahren haben. Auch unter der jetzigen Verwaltun- sind größere Ephorieen verringert worden. Die Sache liegt darin, daß in allen früheren Fällen nur eine vacante Ephorie war, während jetzt vier Ephorieen vacant waren. Abg. v. Thielau: Dagegen muß ich anführen, wie aus Allem hervorgeht, daß ein Wechsel der Ansichten stattgefunde» haben muß. Außerdem bemerke ich, daß die Stande eine be» stimmte Summe für eine bestimmte Anzahl von Ephorieen be stimmt haben, daß es also nicht ein Act der Verwaltung ist, sondern ein Wechsel in der Organisation, der nur mit Genehmi gung der Ständeversammlung stattsinden kann. Abg.H>ensel: Auf die Frage des Herrn Abgeordneten *. Thielau habe ich noch zu bemerken, daß das, was das hohe Cultusmim'sterium vorgenommen hat und noch ausführen will, nämlich der gedachte Ephoralorganisationsplan, nichts Anderes ist, als das der Staatsregierung jedenfalls zustehende politische Recht, das zu ermessen und zu bestimmen , was im Allgemeinen in solcher Hinsicht nach den gegebenen Umständen das Heilsamste und Nützlichste ist. Das Gesammtinteresse muß also hier der ent scheidende Grund sein, und dieses ist nur die hohe Staatsregie- rung in ihrer Stellung zu beurtheilen im Stande. Abg. v. Thielau: Ich behalte mir vor, einen Antrag zu stellen. Abg. Erchenbrecher: Aus dem Berichte der geehrte« Deputation vom 15. Februar a. c. ist zu entnehmen, daß die selbe dafür hält, als fei in der von dem Stadtrath und den Stadtverordneten zu Frankenbcrg und den Gemeindevorstände» zu Gunnersdorf, Sachsenburg, Jrbersdorf und Schönborn ein gereichten , bei 3 berührten Petition ein grovimwn cis luturr» zu finden, und das Gesuch sonach als ein zu frühzeitiges zu betrach ten. Dem ist aber nicht so: denn es ist schon entschieden, daß nach Abgang des dermaligen Herren Ephorus zu Chemnitz die Ephorieen Frankenberg mit Sachsenburg der neubegründeten Ephorie zu Waldheim überwiesen werden sollen. Dies beweisen die erlassenen hohen Verordnungen.der r« Lvaugellcis beauftrag ten Herren Staatsminister und des Cultusministerii, und es be-
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