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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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darf keiner neuern Entschließung mehr; also ist das Gesuch nicht zu frühzeitig angebracht, da der Zeitpunkt, wenn der Nachtheil einttktt, nicht erst abzuwarten, sondern im Voraus abzuwenden ist, und es hätte daher der angezeigte Nachtheil erwogen werden und die in der Petition aufgestellten Gründe Berücksichtigung finden sollen, indem es doch wohl nicht gut geheißen werden kann/ ohne genügenden Platt zum Nachthell Ephorieen zu schaffen und einzuziehen, und ich Muß daher gegen das Deputationsgut achten stimmen. Referent Abg. V. Platz mann: Die Deputation hat am Schluffe ihres Berichts hervorgehoben, daß ein wirklicher Nach theil den Petenten von Frankenberg noch nicht erwachsen sei, und wenn auch ein Zeitpunkt festgestellt zu sein schien, wo die Maß regel getroffen werden dürfte, die ihren Wünschen entgegen ist, so schien doch der Deputation eine Maßregel für das gesammte Land weit Mehr Berücksichtigung zu verdienen, als ein besonde res, nur örtliches Interesse. Präsident v. Haase: Der Antrag des Abgeordneten v. Thielau ist eingegangen. Ich bringe ihn zur Unterstützung. Er lautet so: Im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, der Stände- v er sammlung ei neu voll ständigen Organisations plan hinsichtlich der Ephorieen vorzulegen, bis dahin aber eine weitere Veränderung nicht ein treten zu lassen. Abg. v. Lhielau: Einige Worte zur Bevorwortung mei nes Antrags. Der Abgeordnete Hensel hat gesagt, es liege in der Willkür des Ministern, bei Verwaltungsangelegenheiten nach Belieben Organisationen vorzunehmen. Damit kann ich mich nicht cinvetstehen. Es würden dann auch die Kreisdirectionen von Dresden und Zwickau weggenommen und nach jedem beliebigen Ort verlegt werden können. Ephorieen aber sind Bezirke be stimmter Behörden, die an bestimmte Orte gebunden find und Nicht willkürlich verlegt werden können. Es ist nothwendkg, daß ein OrganisatkonsplaN vorgelegt werde. Eine solche Verände rung kann nicht blos nach den Ansichten des Ministern stattsinden. Präsident v. Haase: Der Antrag lautet so: Im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregkerung zu ersuchen, der Ständeversammlung einen vollständigen Organisationsplan hinsichtlich der Ephorieen vorzulegen, bis dahin aber eine weitere Veränderung nicht eintreten zu lassen. Unterstützt ihn die Kam mer? — Wird hinreichend unterstützt. Staatsminister v. Könneritz: Von Seiten des Mini stern muß dem, als ob die Bezirkseintheilung ein Gegenstand der ständischen Zustimmung sei, widersprochen werden. Die Orga nisation der Behörden kann Gegenstand der Gesetzgebung sein, die Bildung der Bezirke aber ist Gegenstand der Verwaltung. Wohin sollte es führen, wenn man bei Zuweisung eines Orts zum andern, oder sonst bei Bildung neuer Gerichte allenthalben die Mitwirkung der Stände erfordern wollte? Insofern es bei einer Organisation auf eine Bewilligung ankommt, haben die Stände hierüber bei Prüfung des Postulats zu sprechen, bei Bildung der Bezirke aber nicht. II. 42. Abg. v. Lhielau: Dagegen muß ich bemerken, daß ich keineswegs zugestehen kann, es sei eine BerwaltUNgssache, na- > mentlich wenn von einer Oberbehörde die Rede ist. Kann es den UnterthaNm gleichgültig sein, wohin eine Behörde versetzt wird? Was übrigens der Herr Justizminister dagegen ange führt hat, gehört gar nicht hierher. Wenn einzelne Orte von dem einen Amte zum andern verlegt werden, so ist das eine an dere Sache, als wenn ein ganzes Amt von einem Orte an einen andern versetzt oder ganz aufgehoben werden sollte. Ich setze den Fall, daß eine neue Organisation der Justizbehörden ein treten sollte, glauben Sie, daß die Stände dann nicht zu fragen wären? Ich glaube doch, die Stände würden verlangen, daß ihnen der Organisationsplan der Justizbehörden vorgelegt werde. Staatsminister v. Könneritz: Was die Organisation der Behörden anlangt, so kann dies allerdings möglicherweise Gegen stand ständischer Wirksamkeit sein; hier aber ist nicht von Or ganisation der Behörden die Rede, sondern von Bildung der Bezirke. Wie soll auch z. B. ein Mitglied aus dem Voigt- lande wissen, ob ein Ort bei Zittau besser zu diesem oder jenem Amte gehöre? Was die Regierung hier ausspricht, ist nichts Neues. Sie können es in allen Gesetzen finden, welche die Re gierung mit den Ständen bearbeitet hat. In dem Gesetz über die höheren Justizbehörden ist zwar von Bezirksappellations« gerichten die Rede, nicht aber von ihren Bezirken, und es würde noch jetzt der Regierung unverwehrt sein, das Appellationsgericht von Zwickau nach Plauen zu verlegen. Bei dem Gesetz über die Bezirksärzte ist dies ebenfalls beobachtet worden. Staatsminister v. Wietersheim: Bei Errichtung der Kreisdirectionen wurden die Stande am ersten Landtage mit ihrem Gutachten gehört. Nachher sind im Jahre 1835 die Be zirke für die Amtshauptmannschaften wesentlich verändert und zwei Sitze von Amtshauptmannschaften ganz eingezogen worden. Die Praxis in dieser Beziehung ist also nicht zweifelhaft. Dies ist auch in mehren im Gesetz- und Verordnungsblatt gedruckten Verordnungen ausgesprochen und zur öffentlichen Kenntniß ge bracht worden. Abg. v. Lhielau: Ich sollte doch glauben, daß es sehr zweifelhaft sei, ob die Stände, wenn sie z. B. 15,000 Thaler für 15 Ephorieen bewilligt hätten, und es würden aus diesen 15 nur 8 gemacht, diese Summe für 8 Ephorieen bewilligt hätten und bewilligen würden. Abg. Wieland: Der Abg. Klien thut wohl daran, wenn er in seinem eben verlesenen Separatoriüm darauf aufmerksam macht, daß die Ephorie Colditz in die Zeit der Reformation hin aufreiche, also zu jener Ehatsache hinauf, welche dem alten Kir- chenthume ein heilsames Ende machte und unsere evangelische Kirche gründen half; ich ehre dieses Gefühl, welches der Abgeord nete ausdrückte, ich fühle mich aber auch bewogenj auszusprechen, daß die Zerreißung der Ephoralbezirke manches schmerzliche Ge fühl erregt, wie die öffentlichen Danksagungen und Beileidsbe zeugungen in den Zeitungen dies kund gethan haben. Ich glaube ferner, daß man in Dingen, welche das kirchlich-religiöse Leben des Volks betreffen, so schonend und bedachtsam als mög- 3
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