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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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wollte, so müßten wir mit Allem zufrieden sein und hatten Nichts dabei zu sagen, wie die Straßen-und Eisenbahntracte geführt würden. Was die Ephoralbezirke betrifft, so muß zwar unter schieden werden, wo nur etwa ein Ort hinzu- oder weggenommen wird; aber die Zahl der Bezirke überhaupt und die Zahl der in einem Landestheile befindlichen Superintendenten steht doch höher, als daß sie der ständischen Cognition entzogen werden könnte. Uebrigens glaube ich, was die angeführte Verände rung mit den Amtshauptmannschaften betrifft, daß diese nicht ohne Concurrenz der Stände geschehen ist; ich glaube, daß namentlich bei dem Budjet darüber debattirt worden ist, daß die Stände davon unterrichtet gewesen sind und ihre Einwilligung gegeben haben. Ich verdenke es endlich der hohen Staatsregie rung gar nicht, wenn sie den Ständen ihre Rechte nicht länger zumißt, als sie es nach dem Buchstaben verantworten zu können glaubt. Wenn aber in der Ständeversammlung von Abgeord neten selbst die ständischen Rechte geschmälert werden, so kann ich das nur bedauern. Abg. Sachße: Ich mache darauf aufmerksam, und es wird es auch die Stenographie beweisen, daß ich in meinem Eingänge gesagt habe, ich lasse das Princip an seinen Ort ge stellt. Zuerst wurde von einem Abgeordneten behauptet, ich hätte die Competenz der Stände bestritten, was aber gar nicht der Fall ist. Ich habe nur behauptet, daß ich nicht für zweck mäßig halte, daß die Ständeversammlung, nachdem alle geeig nete Behörden wegen Vertheilung einer oder der andern Parochie zu einer Ephorie mitgewirkt hätten, noch gehört werde, weil keine Bewilligung, kein Gesetzentwurf vorliegt. Wie von einem andern Abgeordneten behauptet wurde, daß ein Ort zu einem andern Justizamt gewiesen wird, ohne daß die Stände befragt werden und zu befragen sind, dasselbe gilt auch von Verwei sung einer Parochie an diese oder jene Ephorie; die Eisenbahn angelegenheiten gehören gar nicht hierher. Wer solche Behaup tungen aufstellen will, muß freilich Worte unterlegen, die man gar nicht geäußert hat. Wenn man sich dagegen verwahrt, daß man keineswegs das Princip in Frage bringen will und nur von Zweckmäßigkeit der Sache spricht, wie kann das als Eingriff in die Rechte der Kammer angesehen werden? Da weiß ich in der That nicht, wie man Gesinnungen, die solchen Behauptungen gegen mich zum Grunde liegen, bezeichnen soll. Wenn ich da bei übrigens die oberlausitzer Deputaten als solche angeführt habe, die am wenigsten die Localität kennen, so ist dies ganz richtig; denn nothwendig nehme ich an, daß nicht blos die Charte von Sachsen eingesehen zu haben, genügt, sondern daß sie auch genaue Kenntniß der Lage und Richtung der einzelnen Orte ha ben und in der Gegend öfters herumgereist sind, um beurtheilen zu können, ob diese oder jene Lage einer Parochie für diesen oder jenen Ephoralbezirk angemessen erscheint. Abg. v. Gablenz: Mir scheint, als wenn mehr oder min der bei dem Anträge des Abg. v. Thielau sowohl von der hohen Staatsregierung, als auch von einigen Abgeordneten des Prin- cips mit Erwähnung gedacht und geschehen wäre. Ich leugne nun nicht, daß es, wenn dieses in Frage kommt, mir gefährlich erscheint, wenn über diesen Antrag sofort abgestimmt werden, soll. Ich selbst komme in Verlegenheit und möchte auf keine Weise dadurch, daß ich dem Anträge nicht beistimme, auch nur im Entferntesten einem ständischen Rechte Etwas vergeben; ich möchte mich aber auch nicht sofort gegen die Ansicht der hohen Staatsregierung erklären, welche den ständischen Rechten gegen über Manches für sich hat; und ich glaube, daß, wenn der Antrag des Abg. v. Thielau keine Majorität in der Kammer fin den sollte und eine Consequenz daraus gezogen werden könnte, es wünschenswerther wäre, wenn die Abstimmung nicht sofort über den Antrag erfolgt, sondern daß er vorerst der Deputation zur Begutachtung übergeben würde. Dies waren meine Be denken, weil ich für meine Person mich in einiger Verlegenheit befinde, meine Zustimmung sofort abzugeben; anderntheils aber auch mich nicht dagegen erklären würde, um den ständischen Rechten Nichts zu vergeben. Abg. v. Thielau: Waß die Aeußerung des Abgeordneten v. Gablenz betrifft, so glaube ich kaum, daß durch meinen Antrag unbedingt ein Princip berührt wird. Mein Antrag ging dahin: die hohe Staatsregierung zu ersuchen, einen vollständigen Orga nisationsplan vorzulegen. Erst dann kommt das Princip in Frage, wenn die Regierung sagt, sie wolle diesen Organisations plan nicht vorlegen. So ist auch, wenn die Kammer meinen Antrag abwirft, doch immer noch nicht das Princip abgeworfen, da man nicht annehmen kann, daß, wenn in der Kammer über das Princip disputirt wird, die Sache zur Principfrage erhoben werde. Ich habe nicht den Antrag gestellt, um eine Principfrage zur Erörterung zu bringen, sondern nur »meinem Uebelstand ab zuhelfen; denn gerade in kirchlicher Sache scheint mir es unbe dingt wünschenswerth, daß die Staatsregierung sich aller Aende- rung enthalte, und ich würde es weit eher hingehen kaffen, wenn sie in Justiz- und Verwaltungssachen unnöthig ändert, als in Kirchenfachen. Ich bin keineswegs ein unbedingter Anhänger alles Alten und Hergebrachten in Kirchenangelegenheiten; ich halte aber darauf, daß die Staatsregierung in Kirchensachen mit Reformen und Neuerungen sehr vorsichtig sein müsse; nirgends ist die Meinung des Volks hervortretender, als hier, und leichter zu verletzen, und deshalb ist cs Sache der Stände, sich dahin aus zusprechen, daß die Staatsregierung einen Organisationsplan vor lege, damit nicht jede andere Ansicht des Ministern eine Aende- rung herbeiführen könne.' Ich stelle die Sache etwas höher, als blos auf diese ti oder 700 Lhlr., worauf ich bei dem Budjet zu rückkommen und da meine Anträge stellen werde. Ich glaube, durch Nichts wird die Kirche mehr discreditirt, als wenn man in und an ihr ohne dringendes und von dem Volke anerkanntes Be- dürfniß ändert; und eine Aenderung in kirchlichen Beziehungen scheint mir sehr verschieden von der Aendernng eines Justizamts bezirks beurtheilt werden zu müssen. Wenn daherder Abgeordnete Jani bemerkte, daß noch Niemandem eingefallen wäre, den Herrn Justizminister zur Rede zu stellen, wenn er ein Dorf von einem Amte weggenommen und einem andern zugelegt, so paßt dieser Vergleich auch um deswillen nicht, weil hier von Verlegung alter Ephoralsitze die Rede ist, und wenn der Herr Justizminister ein
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