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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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ganzes Amt aufheben wollte und garkeins an die Stelle setzen, so würde sich bei eintrctender Beschwerde zeigen, ob man glauben würde, es läge in dem Befugnisse desselben? Haben die Stände nicht das Recht, Beschwerde zu führen? Wenn der Abgeordnete Jani ferner bemerkt, daß der Herr Justizminister die Ersparnisse eines Amtes auf ein anderes Amt verwenden könnte, so muß ich bemerken, daß es damit eine ganz andere Bewandniß hat, als der geehrte Abgeordnete meint; denn es könnte wohl noch sehr in Zweifel gezogen werden, ob dies Verfahren ein rich tiges sei; denn es rührt nur daher, daß die Justizamtssporteln nicht in den Rechenschaftsbericht kommen. Die Ständever- sammlung hat aber das Recht, zu verlangen, daß diese Sporteln in den Rechenschaftsbericht ausgenommen werden, und daß diese Ersparnisse berechnet und nicht zu Emolumenten an die Amtleute und Actuarien verwendet werden. Wenn die Sache zur Sprache kommt, wird sich zeigen, ob die Kammer meiner oder des Abgeordneten Jani Meinung sein wird. Abg. Jani: Ich muß doch dem Abg. v. Lhielau erwiedern, daß es mir gar nicht eingefallen ist, von Ersparnissen zu reden, welche das hohe Ministerium bei einem Amte machen könnte, um sie einem andern zuzuwenden; denn von Geld war ja gar nicht die Rede. Dann scheint mir auch der Vergleich nicht zu passen, daß das hohe Justizministerium auf den Einfall kommen könnte, einen Ort ganz ohne Amt zu lassen; denn wenn es einen Ort von einem Amte wegnimmt, so wird es ihn auch einem andern wie der zuweisen, und dies ist eine reine Verwaltungsmaßregel. Abg. Oberländer: Es ist mir seit beinahe einer Stunde sehr schwer geworden, zum Worte zu kommen, und ich hatte da her schon einmal darauf verzichtet; jetzt sehe ich mich aber doch veranlaßt, noch einige Worte zu sagen. Im Allgemeinen mag ich der Ansicht des Herrn Justizministers, daß es Sache der ad ministrativen Gewalt, also der Regierung sei, dieBezirks- eintheilungen im Justiz- und Verwaltungswesen zu reguliren, nicht widersprechen; denn ich will eine kräftige und nicht ge hemmte Regierung. Aber wenn auffällige Willkürlichkeiten und Mißbräuche der Negierungsgewalt vorkommen, dann zieht die Ständeversammlung auch dieseSachen mit Rechtvor ihr Forum. Ob dies hier vorliegt, mag ich nicht entscheiden, noch behaupten, weil ich die speciellen Fälle zu wenig kenne. Wenn aber ein Abgeordneter in diesem Sinne einen Antrag an die Kammer bringt und dazu durch eingegangene Beschwerden einzelner Ge meinden veranlaßt wird, so finde ich die Sache doch einer nähern Eingehung und Untersuchung werth. Ich kann mich auch nicht damit einverstanden erklären, daß bei Bildung der Bezirke, sei es nun im Gerichts- oder Verwaltungswesen, mit den Gemeinden und Unterthanen verfahren wird, wie mit Sachen, und daß man eine Gemeinde nach Belieben bald dahin, bald dorthin verweist, indem man dabei der Landcharte einen größer» Einfluß gewährt, als den durch achtbare Gesinnungen der Anhänglichkeit und Treue gerechtfertigten Bitten der Unterthanen. Es werden dadurch oft langjährige Gewohnheiten, die tief in das Leben der Staats bürger eingreifen, auf empfindliche und schmerzhafte Weise miß. geachtet; und man erinnert sich dabei unwillkürlich an das Ver fahren des wiener Congresses, wo auch nach dem durch das Herz blut der Völker erkämpften Frieden die herzlichsten Bande zwi schen Unterthanen und angeborncn Landesfürsten zerrissen und Völker behandelt wurden, wie Sachen. Ich wünsche nicht, daß hier bei uns im Kleinen geschehe, was dort im Großen geschah. Ich finde den Antrag des Abg. v. Lhielau beachtenswerth. Abg. Jani: Es kann doch auch sehr im Interesse der Un terthanen liegen, daß ein Ort von einem Bezirke weggethan und zu einem andern gewiesen wird. Ich kann dies aus meiner Ge gend beweisen; ich wohne in Adorf, und es müssen Unterthanen, welche nach Voigtsberg gehören, durch Adorf, und auf diese Weise einen Weg von fünfStunden machen, von dem sie an einem Win tertage gar nicht wieder nach Hause gelangen können. Diese werden es gewiß sehr gern sehen, wenn sie an einen Ort verlegt werden, der nur zwei Stunden entfernt ist, statt daß sie jetzt fünf Stundest zu machen haben. Abg. v. Gab lenz: Ich bemerke dem Abg. v. Lhielau, daß ich in seinem Anträge Nichts vom Principe gefunden habe, und auch die Worte seines Antrags sind cs nicht, die mich veranlaßt haben, die Bedenken auszusprechen, sondern, weil von der Staats regierung seinem Anträge insofern widersprochen wurde, als man sich mit seinem Principe, das er verfolge, nicht einverstanden er-, klaren konnte. Von mehren Abgeordneten wurde sodann an dererseits wieder darauf aufmerksam gemacht, wie es sich in Folge des Antrags nicht mehr um einige hundert Thaler, nicht um den einzelnen Fall handle, sondern wie er aus höherm Gesichtspunkte zu betrachten sei, aus dem des Princips. Das war dasjenige, warum ich vorhin meine Bedenken aussprach, nicht der wörtlich gefaßte Antrag, sondern die Folge der Debatte und die Schlüsse, die man aus der Debatte ziehen könnte. Ich halte nicht für gut, wenn ein Antrag mit einer Prknckpfrage in Berührung kommt, und über diesen sofort abgestimmt wird. Präsident 0. Haase: Ich glaube den Herrn Abg. v. Gab- lenz dadurch zu beruhigen, daß ich vor der Fragstellung die aus drückliche Erklärung in das Protokoll niederlege, wie die zu erfol gende Abstimmung, sie möge nun bejahend oder verneinend aus fallen, nur auf den vorliegenden speciellen Fall zu beziehen, keineswegs aber die angeregte Principfrage zum Gegenstände habe. Staatsminister v. Kö nn eritz: Der Bemerkung des Abg. v. Gablenz habe ich entgegenzusetzen, daß, wie auch die stenogra phischen Niederschriften zeigen werden, nicht das Ministerum es ist, welches die Discussion über die Principfrage veranlaßt hat, sondern daß eine Behauptung von jener Seite sie hervvrgerufen. Die Regierung liebt nicht, Principfrage» zur Sprache zu bringen; daß aber das Ministerium die Rechte der Regierung zu wahren hat, wenn man sie bestreitet, wird man dem Ministerium nicht verdenken. Wenn ein Abgeordneter erwähnte, er finde es natür lich, daß die Regierung ihre Rechte verwahre, es wundere ihn aber, daß ein Mitglied der Stände diese hervorhebe, so möchte ich doch aufmerksam machen, daß dies nicht ganz parlementarisch sei. Jedes Mitglied der Ständeversammlung hat den Eid ge leistet, die Verfassung treu zu bewahren. Dies begreift ebenso wohl die Rechte der Regierung unverletzt zu erhalten, als die der Stände zu verwahren.
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